Begriff Definition
Baufortschritt

Der Baufortschritt definiert den Fortgang des Hausbaus und lässt Rückschlüsse auf denFertigstellungstermin zu. Der Baufortschritt ist sowohl im Hinblick auf die Baufinanzierung als auch der Einzugsplanung wichtig. Die Ratenzahlung der Baukosten erfolgt in der Regel gemäß eines Zahlungsplans nach dem Baufortschritt.

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Baufuge

Baufugen spielen eine wichtige Rolle beim Hochbau sowie Tiefbau. Sie dienen dazu, einen gewollten Zwischenraum oder Spalt zwischen verschiedenen Bauteilen, Teilbereichen oder Baumaterialien zu erschaffen. Einige gebräuchliche Arten von Baufugen, die im Hochbau verwendet werden, umfassen die Arbeitsfuge, die Isolationsfuge, die Bauwerksfuge, die Bewegungsfuge und die Anschlussfuge.

Baufugen

Diese Fugen können Bewegungen vertikal, horizontal und entlang der Tiefe der Struktur aufnehmen. Diese Fugen werden in regelmäßigen Abständen in Betonplatten und Gehwege eingebracht, um die Entwicklung von Rissen im Beton zu verhindern. Es gibt drei grundlegende Arten von Baufugen, nämlich

  • Arbeitsfugen
    Dies ist in der Regel eine Tagesarbeitsfuge bei Betonarbeiten. Sie wird verwendet, wenn ein neuer Betonabschnitt neben einem anderen bereits abgebundenen / getrockneten Betonabschnitt gegossen wird. Normalerweise erfolgt die Verbindung mit mechanischen Dübeln und / oder Verbindungen, die aber keine zukünftigen Bewegungsanforderungen haben. Eine zusätzliche Fugendichtung ist normalerweise nicht erforderlich.

  • Isolationsfugen (Bauanschlussfugen)
    Diese Fugen werden auch Verbindungsfugen genannt und befinden sich normalerweise an jeder Schnittstelle zwischen unterschiedlichen Materialien oder Einheiten, zum Beispiel den Lücken um Fenster- und Türrahmen. Sie werden normalerweise mit vorgeformten oder expandierenden Schäumen gefüllt, durch Abdeckplatten verdeckt und mit einfachen geglätteten oder extrudierten elastischen oder flexiblen Dichtungsmassen versiegelt.

  • Bewegungsfugen (Dehnungsfugen)
    Typischerweise besteht die Hauptfunktion einer Bewegungsfuge, die auch als Dehnungsfuge bezeichnet wird, darin, dass sich Bauteile auf beiden Seiten ausdehnen können, während die Fuge effektiv schrumpft. Eine Bewegungsfuge ist eine Lücke in einer Struktur, die bestimmte Bauteile trennt und die Bewegungsfreiheit dieser Teile in einer vordefinierter Art gewährleistet. Desto größer und komplexer eine Baustruktur ist, umso größer und komplexer sind die Bewegungsfugen und die Herausforderungen, die Bewegungen erfolgreich aufzunehmen und gleichzeitig abzudichten.

 

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Synonyme - Baufugen
Baugebiet

Von einem Baugebiet spricht man, wenn ein bestimmtes Areal im Flächennutzungs- und Bebauungsplan zur Bebauung vorgesehen ist. Baugebiete werden nach der Art der zulässigen Nutzung und der Art der zulässigen Betriebe und Anlagen unterschieden. Es gibt beispielsweise reine Wohngebiete, allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, Mischgebiete und Gewerbegebiete. Alternativ kann ein Baugebiet auch innerhalb eines Innenbereiches in einem Ortsteil liegen.

Übersicht der einzelnen Gebiete nach § 1 Abs. 2 BauNVO

  • Kleinsiedlungsgebiete WS § 2 BauNVO
  • reine Wohngebiete WR § 3 BauNVO
  • allgemeine Wohngebiete WA § 4 BauNVO
  • besondere Wohngebiete WB § 4a BauNVO
  • Dorfgebiete MD § 5 BauNVO
  • Mischgebiete MI § 6 BauNVO
  • Urbane Gebiete MU § 6a BauNVO
  • Kerngebiete MK § 7 BauNVO
  • Gewerbegebiete GE § 8 BauNVO
  • Industriegebiete GI § 9 BauNVO
  • Sondergebiete SO § 10 und § 11 BauNVO

 

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Synonyme - Baugebiete,Baufläche
Baugebot

Nachdem eine Baugenehmigung für ein Bauprojekt vorliegt, kann mit dem Bau begonnen werden. Manche Bauherren bevorzugen jedoch, aus unterschiedlichen Gründen, nicht gleich mit dem Bau zu beginnen. Durch ein Baugebot, welches im § 176 BauGB des Baugesetzbuch festgelegt wurde, kann die zuständige Gemeinde den Eigentümer durch einen Bescheid verpflichten mit dem Bau entsprechend dem Bebauungsplan zu beginnen. In dem Bescheid erhält der Bauherr eine angemessene Frist, im Rahmen dieser er das Bauvorhaben beginnen muss. Das kann ebenfalls ausgesprochen werden, wenn ein bereits vorhandenes Gebäude angepasst werden soll, sprich Anbau- und Umbaumaßnahmen geplant sind.

Ein Bauangebot kann nur angeordnet werden, wenn die finanzielle Umsetzung des Bauprojekts für den Eigentümer zumutbar ist. Falls aus diesem Grund die Bebauung für den Eigentümer nicht möglich ist, kann dieser das Grundstück der Gemeinde zum Verkauf anbieten.

Im Absatz 2 des § 176 BauGB wird beschrieben, dass das Baugebot auch im Zusammenhang mit der baulichen Erschließung einer Gemeinde ausgesprochen werden kann. Das bedeutet, das geringfügig bebaute aber auch unbebaute Grundstücke entsprechend den baulichen Vorschriften und der Nutzung erschlossen werden müssen. Das wird umgangssprachlich als die Schließung einer Baulücke bezeichnet und bedeutet, dass wenn eine Grundstückslücke zwischen zwei Grundstücken zur Bebauung zur Verfügung steht, die Gemeinde dem Eigentümer die Bebauung verordnen kann.

Liegt noch keine bauaufsichtliche Genehmigung für die Bebauung vor, wird das weitere Vorgehen im Abschnitt 7 des § 176 BauGB erklärt. Falls ein Eigentümer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann die Gemeinde Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Eigentümer einleiten und es kann bis zu einer Enteignung nach § 85 Absatz 1 Nummer 5 der BauBG kommen.

Mehr Informationen zur Enteignung finden Sie hier: www.hausbauberater.de/bauwissen/enteignung-von-immobilien-und-grundstuecken

 

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Baugemeinschaft

Eine Baugemeinschaft liegt vor, wenn sich mehrere private Bauherren zusammenschließen und ein gemeinsames Bauprojekt durchführen. Die Baugemeinschaft ist auch unter dem Begriff der Bauherrengemeinschaft bekannt. Diese gemeinsamen Projekte reichen vom Bau von Wohnungen zur privaten Nutzung oder zur Vermietung bis hin zu Gewerbegebäuden und sie schließen auch Neubauten und Umbauten ein.

Es muss erwähnt werden, dass der Begriff Bauherrengemeinschaft erst verwendet wird, wenn der Erwerb des ausgewählten Grundstücks abgeschlossen ist. Davor wird die Gruppe von zukünftigen Bauherren als Interessengemeinschaft bezeichnet, bei denen die Mitglieder die Planung und Vorbereitung des Hausbau-Projektes übernehmen.

Baugemeinschaften können privat oder betreut sein. Bei einer privaten Bauherrengemeinschaft wird das gesamte Projekt von der Planung und Vorbereitung über die Durchführung bis hin zur abschließenden Abrechnung von der Gruppe aus Bauherren selbst übernommen und koordiniert. Hingegen wird bei einer betreuten Baugemeinschaft ein Koordinator engagiert, der sich um alle diese Bauprozesse im Interesse der Baugemeinschaft kümmert. Ein solcher Koordinator ist häufig ein Architekt oder eine andere qualifizierte Person aus der Baubranche. Eine betreute Baugemeinschaft ist immer dann sinnvoll, wenn es eine große Anzahl von verschiedenen Bauherren gibt oder es sich um sehr komplexe Bauvorhaben handelt. Dieses Vorgehen erleichtert den Prozess zur Einhaltung des gemeinsamen Zieles.

Eine Baugemeinschaft hat auch wirtschaftliche Vorteile:  Experten nehmen an, dass durch diese Gemeinschaften circa 10 % bis 20 % an Baukosten gespart werden können. Das liegt zum einen daran, dass die Grunderwerbssteuer nur einmal getragen werden muss und nicht von jedem einzelnen Bauherren, wie es der Fall bei individuellen Bauprojekten wäre. Zum anderen werden Arbeitsaufwände durch alle Beteiligten geteilt, was in der Regel auch zu einer Reduzierung der Kosten führt.

Abgesehen von den wirtschaftlichen Vorteilen einer Baugemeinschaft, ist das Mitspracherecht eines einzelnen bei der Gestaltung nicht zu vergessen.

 

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Synonyme - Bauherrengemeinschaft, Interessengemeinschaft,Baugruppe
Baugenehmigung

Die Baugenehmigung wird nach der positiven Prüfung eines Bauantrags erteilt. Es handelt sich hierbei um einen schriftlichen Bescheid, der durch die örtlich zuständige Bauaufsichtsbehörde ausgestellt wird. Dem geht Baugenehmigungsverfahren voran. Es beinhaltet den Ablauf von der Bauantragsstellung durch den Bauherrn über die Prüfung der eingereichten Unterlagen und Erteilung der Baugenehmigung bis hin zum Baubeginn.

Dieser Bescheid über die Baugenehmigung sagt aus, dass dem beantragten Bauvorhaben bezüglich des öffentlichen Rechts keine Bedenken oder Hindernisse entgegenstehen. Ein solches Bauvorhaben kann die Errichtung, Veränderung oder Beseitigung einer baulichen Anlage sein. Allerdings kann eine solche Baugenehmigung mit Auflagen versehen sein. Des Weiteren ist sie gebührenpflichtig und wird der Regel befristet ausgesprochen. Nach welchen Kriterien eine Baugenehmigung ausgesprochen wird, ist in der jeweiligen Bauordnung des Bundeslandes geregelt. Beispielsweise ist eine Regelung über die Nachbarbeteiligung in den jeweiligen Bauordnungen geregelt. Während in einem Bundesland die Unterschrift des Nachbarn auf der Bauvorlage zwingend erforderlich ist, genügt es in einem anderen Bundesland bereits, wenn die Nachbarn durch die Gemeinde über einen bestehenden Bauantrag informiert werden. Eine Baugenehmigung kann auch erlöschen, sollte innerhalb der für die Genehmigung bewilligten Frist kein Bau begonnen werden. Je nach Landesbauordnung kann ein schriftlicher Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung gestellt werden.

Weitere Informationen: www.hausbauberater.de/bauwissen/erlaubnis-zum-bauen-anbau-umbau-oder-abbruch.

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Synonyme - Bauerlaubnis, Baubewilligung
Bauglas

Glas ist eine harte Substanz, die transparent, durchscheinend oder matt sein kann. Für die Herstellung von Glas wird das Fusionsverfahren verwendet. Damit werden Quarzsand, Dolomit, Kalkstein, Soda und einige anderen Beimischungen verschmolzen und anschließend schnell abgekühlt.

Bauglas beschreibt die verschiedenen Arten von Glas, die im Bauwesen für verschiedene Zwecke verwendet werden. Jede Glasart hat ihre eigenen spezifische technischen Eigenschaften und Verwendungszwecke. Abhängig von den Eigenschaften wird Bauglas und Glasbaustein / Betonglas in zwei Gruppen eingeteilt, Bauglas-Gruppe I und II:

Bauglas-Gruppe I:

  • Glaskeramik
    - wird für Kochplatten verwendet, wegen der hohen Temperaturbeständigkeit.

  • Fensterglas
    - ist ein klares Alkali-Kalk-Glas und wegen seiner hohen Oberflächengüte von Fenster genutzt.

  • Gartenblankglas / Gartenklarglas
    - ist von geringer Oberflächengüte. Dieses Glas ist hervorragend für den Garten- und Landschaftsbau geeignet.

  • Sicherheitsglas
    - wird in Einscheiben-Sicherheitsglas oder Verbund-Sicherheitsglas unterschieden. Beide bestehen aus gehärtetem Glas, welches unter Verwendung einer speziellen Kühltechnik hergestellt wurde, um Gegenspannungen entgegenzuwirken. Das bedeutet, dass das Glas im Falle eines Traumas zerspringt und nicht reißt oder in Scherben zerbricht. Verbund-Sicherheitsglas besteht aus mehreren Schichten und bietet noch mehr Schutz.

  • Gussglas oder Ornamentglas
    - kann in einer Vielzahl von Formen vorliegen, wie beispielsweise sandgestrahltes Glas. Der Vorteil von Gussglas ist, das es vielseitig einsetzbar ist und auch ästhetisch ansprechend sein kann.

  • Hitzebeständige Gebrauchsgläser (Keramik Kochplatten)
    - wird für Koch- und Bratgeschirr oder für Laborgefäße verwendet und besteht aus Borosilikatglas.

Bauglas-Gruppe II:

  • Wärmedämmglas
    - besteht aus mindestens zwei Glasscheiben. Das führt zu einer verbesserten Wärmeisolierung. Dieses Bauglas ist auch unter dem Namen Isolierglas bekannt.

  • Sonnenschutzglas
    - wurde entwickelt, um das Wetter zu jeder Jahreszeit zu nutzten, sodass es bei heißen Tagen die Wärme abhält, bei kälteren jedoch die Wärme im Inneren hält. Das Hinzufügen von Sonnenschutzglas zu einem Wohn- oder Geschäftsgebäude kann eine hervorragende Möglichkeit sein, die Energieeffizienz zu verbessern, indem der Bedarf an Klimaanlage oder Heizung minimiert und somit die Energiekosten gesenkt werden.

  • Schallschutzglas
    - wird aus zwei unterschiedlich dicken Scheiben hergestellt und das Glas hatdie Schalldämmung zum Ziel. Die Lärmbelästigungen für die Personen in einem Raum können durch den Einsatz merklich reduziert werden. Auch Lärm von der Straße oder der Umwelt bleibt so leicht draußen.

  • Brandschutzglas
    - ist ein spezielles Glas, welches dem Feuer widerstehen soll. Es wird im Allgemeinen zwischen den Klassen F und G nach deutschem Baurecht unterteilt. F steht für feuerhemmend und G für feuer-widerstandsfähig. Dieses Glas ist in vielen Bauprojekten gesetzlich vorgeschrieben.

 

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Synonyme - Glas
Baugrenze

Im Bebauungsplan werden sogenannte Baugrenzen mithilfe einer blauen Linie und der Grundflächenzahl (GRZ) festgelegt. Die Baugrenzen können sowohl Vorder- beziehungsweise Seitengrenzen oder komplett geschlossene Flächenumrisse haben. Dabei handelt es sich um Grenzen, die von Gebäuden oder auch Gebäudeteilen nicht überschritten beziehungsweise überbaut werden dürfen. Sollten Gebäudeteile geringfügig vortreten, kann dies zugelassen werden. Die genaue Regelung erfolgt durch § 23 Abs. 3 S. 2 BauNVO. Weitere Ausnahmen können festgelegt werden, um die Nachbarn vor übermäßiger Bebauung zu schützen. Darunter fällt beispielsweise der Erhalt von schützenswerten Bäumen und die Gewährleistung des ausreichenden Lichteinfalls. Diese Ausnahmeregelungen sind in den jeweiligen Bauordnungen der einzelnen Bundesländer näher definiert und können sich voneinander unterscheiden.

Ist keine Baulinie sondern nur eine Baugrenze festgelegt, kann innerhalb dieses Baufensters das Gebäude entsprechend den gesetzlichen Richtlinien sowie den erforderlichen Abstandsflächen frei positioniert werden. Es gilt darüber hinaus zu beachten, dass die Baugrenze nicht mit der Grundstücksgrenze identisch ist.

Welche Anwendung die Baugrenze in einem Bebauungsplan findet, ist hier nachzulesen: https://www.hausbauberater.de/bebauungsplan

 

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Baugrube

Die Baugrube ist ein Raum, in dem häufig ein Fundament für ein Bauwerk errichtet wird. Dieser Raum muss den Anforderungen wie Arbeitssicherheit und Zugänglichkeit für Arbeiter und schweres Gerät entsprechen. Die Konstruktion einer Baugrube hängt von der Art der Struktur, den Bodeneigenschaften und dem Vorhandensein von Grundwasser ab.

Beim Ausheben einer Baugrube werden Erde, Gestein oder andere Materialien mit Werkzeugen, Geräten oder Sprengstoffen bewegt. Diese Aushebungen können Erdarbeiten, Gräben, Wandschächte, Tunnelbau und unterirdische Arbeiten umfassen.

Die Grubensohle stellt die Gründungsebene für das zu errichtende Bauwerk dar, auf die Bodenplatte oder Fundament gesetzt wird. Sie ist ebenfalls der untere Abschluss einer Baugrube. Die Tragfähigkeit und Ebenheit der Gründungsebene spielt eine entscheidende Rolle für die Sicherheit des zukünftigen Gebäudes. Es muss sichergestellt werden, dass der Boden jeder Baugrube den Krafteinwirkungen des Gebäudes widerstehen kann oder das die Grundsohle nicht aufgelockert und durchnässt wird. Beides würde enorme Folgeschäden am Gebäude verursachen, wie den sogenannten Grundbruch. Grundbruch bedeutet, dass ein Bauwerk seitlich wegbricht.

Gleichzeitig muss beim Hausbau die Oberfläche eben, profilgerecht und waagerecht sein. So gelten für das Ausgraben von Baugruben Maßtoleranzen, die nur um wenige Zentimeter abweichen dürfen. Das Gleiche gilt für Unebenheiten über eine im Vorfeld definierte Messstrecke, meistens 4 Meter. Um die Oberfläche komplett zu ebenen verwenden Bauherren oft eine Sauberkeitsschicht aus Magerbeton. Diese dient als Trennlage zwischen der Baugrubensohle und der Bodenplatte oder dem Fundament.

Sollte sich eine Baugrube in der Nähe von Grundwasser befinden, muss diese zusätzlich mit einer Unterwasserbetonsohle abgedichtet werden.

 

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Baugrubensohle

Der untere Abschluss einer Baugrube wird als Baugrubensohle bezeichnet. Andere gängige Bezeichnungen sind Planum, Erdplanum, Unterbauplanum und Untergrundplanum. Die Baugrubensohle bildet die Gründungsebene eines Bauwerks. Sie muss eben und tragfähig sowie ausreichend befestigt sein.

Die Beschaffenheit der Baugrubensohle

Die Fläche der Baugrubensohle bildet die unterste Ebene beim Hausbau. Damit das Gebäude später eben und waagrecht steht, muss bereits die Baugrubensohle diese Anforderungen erfüllen, Unebenheiten dürfen einen Toleranzbereich von wenigen Zentimetern nicht überschreiten. Ebenfalls wichtig ist die ausreichende Tragfähigkeit, die durch Verdichtung erreicht wird. Um die Ebenheit der Gründungsfläche zu gewährleisten, wird in vielen Fällen eine sogenannte Sauberkeitsschicht aus Magerbeton hergestellt. Diese dient als Trennschicht zwischen Untergrund und Bodenplatte oder Fundament.

Baugrubensohle bemessen

Die Fläche der Baugrubensohle setzt sich aus den Abmessungen des Gebäudes inklusive Fundament, bzw. Bodenplatte sowie dem nötigen Arbeitsraum (mindestens 0,6 m lichte Breite) zusammen. Den Abschluss bildet die Baugrubenumschließung. Um eine fachgerechte und stabile Baugrubensohle herzustellen, müssen vorab Wasser- und Bodenverhältnisse mit einem Baugrundgutachten analysiert werden. Insbesondere bei schwierigen Bodenverhältnissen empfiehlt sich eine Abnahme der Baugrube inklusive Baugrubensohle durch den Bodengutachter.

Herstellung der Baugrubensohle

Der Aushub der Baugrube und damit auch die Herstellung der Baugrubensohle gehören zum Gewerk Erdarbeiten und bilden den ersten Schritt beim Bau eines Hauses. Um ein fachgerechtes Erdplanum herzustellen wird die Grube auf die erforderliche Tiefe ausgehoben und die Grundfläche anschließend eingeebnet und mit Walzen, Rüttelplatten oder Plattenverdichtern gearbeitet, um die nötige Verdichtung zu erzielen. Über eine Nivellierung entsteht das Feinplanum.

Wasser in der Baugrube

Liegt der Grundwasserspiegel oberhalb der Baugrubensohle, muss diese trockengelegt werden. Dafür stehen verschiedene Verfahren wie Dränieren (offene Wasserhaltung), Grundwassersenkung über einen Brunnen oder das Vakuumverfahren zur Verfügung. Welche Variante zum Einsatz kommt, hängt von den Bodenverhältnissen und dem Andrang des Wassers ab. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Abdichtung über vertikale Dichtwände.

 

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Synonyme - Planum, Erdplanum, Unterbauplanum, Untergrundplanum

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