Baugemeinschaft

Begriff Definition
Baugemeinschaft

Eine Baugemeinschaft liegt vor, wenn sich mehrere private Bauherren zusammenschließen und ein gemeinsames Bauprojekt durchführen. Die Baugemeinschaft ist auch unter dem Begriff der Bauherrengemeinschaft bekannt. Diese gemeinsamen Projekte reichen vom Bau von Wohnungen zur privaten Nutzung oder zur Vermietung bis hin zu Gewerbegebäuden und sie schließen auch Neubauten und Umbauten ein.

Es muss erwähnt werden, dass der Begriff Bauherrengemeinschaft erst verwendet wird, wenn der Erwerb des ausgewählten Grundstücks abgeschlossen ist. Davor wird die Gruppe von zukünftigen Bauherren als Interessengemeinschaft bezeichnet, bei denen die Mitglieder die Planung und Vorbereitung des Hausbau-Projektes übernehmen.

Baugemeinschaften können privat oder betreut sein. Bei einer privaten Bauherrengemeinschaft wird das gesamte Projekt von der Planung und Vorbereitung über die Durchführung bis hin zur abschließenden Abrechnung von der Gruppe aus Bauherren selbst übernommen und koordiniert. Hingegen wird bei einer betreuten Baugemeinschaft ein Koordinator engagiert, der sich um alle diese Bauprozesse im Interesse der Baugemeinschaft kümmert. Ein solcher Koordinator ist häufig ein Architekt oder eine andere qualifizierte Person aus der Baubranche. Eine betreute Baugemeinschaft ist immer dann sinnvoll, wenn es eine große Anzahl von verschiedenen Bauherren gibt oder es sich um sehr komplexe Bauvorhaben handelt. Dieses Vorgehen erleichtert den Prozess zur Einhaltung des gemeinsamen Zieles.

Eine Baugemeinschaft hat auch wirtschaftliche Vorteile:  Experten nehmen an, dass durch diese Gemeinschaften circa 10 % bis 20 % an Baukosten gespart werden können. Das liegt zum einen daran, dass die Grunderwerbssteuer nur einmal getragen werden muss und nicht von jedem einzelnen Bauherren, wie es der Fall bei individuellen Bauprojekten wäre. Zum anderen werden Arbeitsaufwände durch alle Beteiligten geteilt, was in der Regel auch zu einer Reduzierung der Kosten führt.

Abgesehen von den wirtschaftlichen Vorteilen einer Baugemeinschaft, ist das Mitspracherecht eines einzelnen bei der Gestaltung nicht zu vergessen.

 

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Synonyme: Bauherrengemeinschaft, Interessengemeinschaft,Baugruppe

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