Begriff Definition
Baugrubenumschließung

Beim Ausheben einer Baugrube muss die Baufirma ggf. eine Baugrubenumschließung einbauen, wenn unterhalb der Geländeoberfläche gebaut wird. Die Baugrubenumschließung verhindert das Wegrutschen des Erdreiches und sichert den Arbeitsraum in der Baugrube. Gerade in engen städtischen Gebieten ist dies notwendig, da meistens der Platz fehlt, um eine Böschung herzustellen. In diesen Fällen werden die Baugrubenwände senkrecht erstellt und mit den Elementen gesichert. Die Elemente halten den Boden und verhindern das Abrutschen des Erdreiches.

Baugrubenelemente müssen statisch berechnet werden und können nicht „nach Gefühl“ bemessen werden. In der Baugrube muss mindestens ein Arbeitsraum von 50 cm freibleiben, wobei ein Arbeitsraum von 1 bis 1,5 m günstiger ist. Dieser Arbeitsraum darf nicht von Gerüsten oder Schalungen eingeschränkt werden. Die Elemente der Baugrubenumschließung dürfen erst abgebaut werden, wenn das errichtete Gebäude dem Erddruck standhalten kann.

Beim Baugrubenumschließungen gibt es drei verschiedene Verbau-Arten.

  1. Der waagerechte Verbau sichert die Baugrube mit Bohlen, Trägern und Streifen. Erdanker können die Erde von oben zusätzlich sichern.
  2. Der senkrechte Verbau wird eingesetzt, um den Boden sofort abzufangen, da sonst die Gefahr besteht, dass der Boden wegrutscht. Senkrecht in den Boden getriebene Verbaubohlen verhindern das Wegrutschen.
  3. Der Berliner Verbau wird eingesetzt, wenn die Baugrubenumschließung stark beansprucht ausgesetzt ist. Dafür schieben und verkeilen die Arbeiter Bohlen, Kant- oder Rundhölzer mit eingerammten Stahlprofilen.

 

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Synonyme - Baugrubenverbau
Bauhausstil

Der Bauhausstil wurde zur Zeit der Weimar Republik entwickelt. 1919 hat Walter Gropius in Weimar eine Kunstschule unter dem Namen staatliches Bauhaus gegründet, die die Zusammenführung von Kunst und Handwerk praktizierte. Die entworfenen Gebäude waren der Traum der minimalistischen Moderne und standen für gepflegte Kälte und moderne Sachlichkeit. Die Kunstschule bestand nur 14 Jahre, aber ihr experimenteller Stil beeinflusste die Architektur nachhaltig und es entstand der Bauhausstil. Der Bauhausstil zeichnet sich durch einfache, symmetrische Formen aus und bedient sich der Kombination ungewohnter Materialien. Die Architekten führten 1919 unterschiedliche Baustoffe wie Stahl, Glas und Beton zusammen und entwickelten damit die ersten industrialisierten Wohnungsbauten für die ärmeren sozialen Schichten.

Den Bauhausstil gibt es heute noch, obwohl dieser Stil kein klassischer Stil ist, sondern eher eine grundlegende Idee. Die Gebäude sollen einfach, schön, funktional und für alle zugänglich sein. Häuser nach Bauhausstil haben alle die gleichen Merkmale. Sie besitzen eine kubische Gebäudearchitektur und große Fenstern für viel Tageslicht. Die Fassade kann unterschiedliche Farben haben, wobei Rot die klassische Bauhausstil Farbe ist. Es kann eine Kombination aus unterschiedlichen Baumaterialien gewählt werden. Abgerundet wird das Haus im Bauhausstil mit einer schönen Terrasse und/oder Dachterrasse.

Der Bauhausstil spiegelt sich auch in der Inneneinrichtung wider. Der Leitgedanke lautet „Weniger ist Mehr“ und daher ist die Inneneinrichtung gradlinig und schnörkellos. Wer diesen Stil auch im Innenbereich umsetzen möchte, kann das mit Möbeln tun, die nach diesem Designprinzip gestaltet sind.

 

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Synonyme - Bauhaus
Bauherr

Als Bauherr bezeichnet man eine natürliche oder juristische Person, die entweder selbst das Bauvorhaben vorbereitet und durchführt oder dies durch Dritte zur Umsetzung bringen lässt. Dabei handelt der Bauherr im eigenen Namen und lässt das Bauvorhaben auf eigene oder fremde Rechnung durchführen. Der Bauherr entscheidet über die Gestaltung und die Finanzierung des Gebäudes und trägt sämtliche Risiken sowohl in der Bauvorbereitung als auch in der Durchführung.

Bauherrn tragen die Hauptverantwortung und befinden sich an oberster Stelle der Hierarchie eines Bauvorhabens. In der Regel wird für ein anzeigebedürftiges beziehungsweise genehmigungspflichtiges Bauvorhaben ein Unternehmer oder Entwurfsverfasser bestellt. Das ist abhängig von der Definition der jeweiligen Bauverordnung eines Bundeslandes. Er bereitet das Bauvorhaben vor, führt es aus und überwacht alles.

Der Bauherr selbst ist für die Ausführung sämtlicher öffentlich-rechtlicher Anforderungen zuständig. Für gewöhnlich überlässt er die dem Unternehmer beziehungsweise Entwurfsverfasser. Zu den Anforderungen gehören vorrangig das Stellen der Anzeigen, Anträge und Vorlager bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.

Zudem wird der Baubehörde über die Bauaufsicht die Möglichkeit eingeräumt vom Bauherrn beauftragte Personen zwangsweise ersetzen zu lassen, die sich als inkompetent für das Bauvorhaben herausstellen. Das Bauvorhaben kann sogar vorübergehend eingestellt werden im Bedarfsfall.

Darüber hinaus ist der Bauherr der Hauptansprechpartner, wenn es um die Gewährleistung der Sicherheit des Bauvorhabens geht und trägt die gesamte Verantwortung. Das betrifft vor allem die Verkehrssicherheit an und um der Baustelle und mit einer Vielzahl an Vorschriften einher. Daher ist es ratsam entsprechende Versicherungen um ein Bauvorhaben herum abzuschließen.

Weitere Informationen über die Rechte und Pflichten als Bauherr finden Sie hier: https://www.hausbauberater.de/rechte-pflichten-bauherren

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Synonyme - Bauherrn,Bauherren
Bauherrenberater

Bei den Bauherrenberatern unterscheidet man zwischen dem unabhängigen und dem abhängigen Bauberater.

  1. abhängige (gebundene) Bauherrenberater
    Abhängige Bauherrenberater finden sich meistens auf Musterhausausstellungen oder Baumessen. Sie beraten die Bauherren in allen Belangen, die mit der Hausbaufirma zu tun haben, für die sie arbeiten. Der angehende Bauherr sollte immer im Hinterkopf behalten, dass der abhängige Berater nicht seine Interessen vertritt, sondern die seines Auftraggebers.

  2. unabhängige Bauherrenberater
    Der unabhängige Bauherrenberater berät den Bauherrn bei dem komplexen Thema des Hausbaus. Er verfügt über das notwendige Wissen und Können aus dem gesamten Umfeld der Immobilienwirtschaft. Damit unterstützt er den Bauherrn dabei, kompetente Entscheidungen zu treffen. Der Bauherrenberater plant gemeinsam mit dem Bauherrn das Immobilienprojekt und unterstützt den Projektablauf der Bauarbeiten. Dabei kann er als Teamleiter agieren, der die einzelnen Projektabschnitte koordiniert und das Team für die einzelnen Projektabschnitte zusammenstellen. Ferner achtet er darauf, dass alle gesetzlichen Verordnungen der verschiedenen Bauphasen eingehalten werden.
    Unabhängige Bauherrenberater beraten in juristischen, finanziellen, baulichen und nutzungsoptimierenden Aufgaben den Bauherrn. Er ist nicht in allen Bereichen ein Fachmann. Die juristischen Belange verweist er zum Beispiel an Vertrauensanwälte für Baurecht. Seine Hauptaufgabe ist es, den Bauherrn vor gravierenden Fehlentscheidungen zu schützen und eine falsche Herangehensweise an die Bauplanung zu vermeiden. Da der unabhängige Bauherrenberater vom Bauherrn bezahlt wird, kann sich der Bauherr darauf verlassen, dass seine Interessen im Vordergrund stehen.

Siehe auch:

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Synonyme - Bauberater, Hausbauberater
Baukindergeld

Das Baukindergeld ist ein Nachfolgeprogramm der Regierung für die Eigenheimzulage. Die Eigenheimzulage wurde 2005 eingestellt. Das Baukindergeld wurde im Juli 2018 vom Deutschen Bundestag beschlossen und trat rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft.

Mit dem Baukindergeld soll es Familien mit Kindern erleichtert werden, sich ein Eigenheim leisten zu können. Es steht allerdings in der Kritik, dass das Baukindergeld sozial ungerecht sei, da es über Steuermittel finanziert wird und vorwiegend die Mittelschicht fördert. Dabei wurde es eingeführt, um gerade einkommensschwache Familien beim Hauskauf zu unterstützen.

Die Förderung sieht im Einzelnen vor:

  • Der Kaufvertrag für die selbstgenutzte Immobilie muss zwischen dem 01. Januar und dem 31. Dezember 2020 unterzeichnet werden.
  • Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach dem Einzug gestellt werden. Es kann bis spätestens zum 31.12.2023 ein Antrag auf Baukindergeld gestellt werden.
  • Jedes Kind wird mit 1.200 € pro Jahr für 10 Jahre gefördert.
  • Die Einkommensgrenze für das Haushaltseinkommen liegt bei 90.000 € für eine Familie mit einem Kind. Für jedes weitere Kind werden weitere 15.000 € gerechnet.
  • Es zählt jedes Kind, das unter 18 Jahren alt ist, einen Kindergeldanspruch hat und seinen Hauptwohnsitz in der Immobilie hat.
  • Es werden Häuser und Eigentumswohnungen gefördert.
  • Es muss die Erstimmobilie sein.
  • Es werden nur Neubauten und Bestandsimmobilien gefördert.
  • Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Der späteste Vorlagetermin ist der 31.12.2023.

 

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Bauklimatik

Unter dem Oberbegriff Bauklimatik als angewandte Wissenschaft sind verschiedene Fachbereiche zusammengefasst, die im weitesten Sinne mit der Bedeutung des Klimas auf Baumaterialien und Baukonstruktionen zu tun haben. Dazu gehören Architektur, Akustik, Bauwesen, Klimatologie und Physik. Ziel der Bauklimatik ist es, Baukonstruktionen hinsichtlich ihrer klimatischen Funktion, der Widerstandsfähigkeit gegen klimatische Einflüsse und des Raumklimas zu optimieren.

Fachgebiet Bauklimatik

Wenn auch nicht so populär und bekannt, ist die Bauklimatik ein Fachgebiet, das bereits seit langer Zeit besteht und bevorzugt mit Simulationen arbeitet. Dazu gehören Gebäude- und Anlagensimulationen, Strömungssimulationen oder Tageslichtsimulationen. Dieses Tool erlaubt ein umfassendes Experimentieren, um bereits im Planungsprozess optimale Bedingungen zu schaffen. Da jedes Gebäude ein Unikat ist und nicht wie andere Prototypen in Testreihen gründlich auf „Kinderkrankheiten“ oder Planungsfehler überprüft werden kann, stellt die Simulation ein kostensparendes und ressourcenschonendes Mittel dar, um den Idealzustand hinsichtlich bauphysikalischer, konstruktiver und klimatischer Bereich zu schaffen.

Bauklimatik als interdisziplinärer Planungsansatz

Die Bauklimatik betrachtet jedes Gebäude als ein Gesamtsystem und bezieht in die Planung die Wechselwirkungen zwischen Fassade, Gebäude und technischer Gebäudeausrüstung (TGA) mit ein. Bei diesem ganzheitlichen Ansatz geht es darum, natürliche Ressourcen optimal und effizient einzusetzen und durch eine möglichst natürliche Klimatisierung und Belüftung ein behagliches gesundes Raumklima zu schaffen sowie das gesamte Gebäude an die Bedürfnisse der Nutzer und Bewohner anzupassen.

Bauklimatik und Nachhaltigkeit

Mit Hilfe der Bauklimatik kann für Neubauten wie auch für Sanierungsprojekte ein hohes Maß an Nachhaltigkeit erzielt werden. Die Disziplin umfasst unter anderem Nutzervorteile, Energiekonzepte, Materialentwicklung und Monitoring. Dabei bezieht sie sich nicht nur auf die Planung einzelner Gebäude, sondern spielt auch im Städtebau zunehmend eine wichtige Rolle. Als Studiengang vereint die Bauklimatik Wissen aus den Bereichen Architektur, Bauingenieurwesen sowie ingenieurwissenschaftlichen Kenntnissen aus dem Bereich der Gebäude- und Energietechnik, insbesondere im Bereich erneuerbare Energien.

 

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Baukran

Ein Baukran wird auf Baustellen eingesetzt, um schweres Material an die gewünschte und ohne Kran schwer zugängliche Position zu bringen. Baukräne werden vornehmlich bei Hochbau- und Rohbauarbeiten verwendet. Meist werden dabei Turmdrehkräne oder Kletterkräne eingesetzt, da diese leicht aufstellbar und transportierbar sind.

Turmdrehkran

Dieser Krantyp wird am häufigsten verwendet. Mithilfe eines Drehkranzes kann der Kranarm seitlich geschwenkt werden. An dieser Stelle wird nochmal zwischen untendrehenden und obendrehenden Turmkränen unterschieden.

  • Untendreher
    - Kranturm ist auf einem Unterwagen mit Drehkranz montiert
    - kompletter Kranturm dreht sich bei Seitwärtsbewegungen
    Vorteil: geringe Anschaffungskosten, leichter An- und Abbau
    Nachteil: bei größeren Höhen und Lasten erhöht sich der Platzbedarf am Boden durch die längeren Ausleger

  • Obendreher
    - fest auf einem Turm- oder Fundamentkreuz inklusive Zentralballast montiert
    - bei Drehungen bewegt sich nur der Ausleger, da sich der Drehkranz am oberen Ende des Kranturms befindet
    -Vorteil: weniger Platzbedarf, größere Höhen können erreicht werden, entstehende Drehmoment durch Traglast und Wind verringert sich durch den kürzeren Hebelarm

Kletterkran

Ein Kletterkran ist eine besondere Form des Turmkrans. Er findet häufig Einsatz bei der Errichtung von besonders hohen Gebäuden wie Schornsteine, Türme oder Hochhäusern. Dabei wird noch einmal zwischen innenliegenden und außenliegenden Kletterkränen unterschieden, wobei letztgenannter vermehrte Anwendung findet. Vorteil des Kletterkrans ist, dass er quasi mit der Gebäudehöhe mitwächst und somit in größeren Höhen unterstützen kann. Nachteilig sind der schwierige Transport und die diffizile Montage.

 

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Synonyme - Baukrane
Baulast

Unter Baulasten versteht man dauerhaft baurechtliche Einschränkungen, die für ein Grundstück gelten. Es sind Verpflichtungen des Grundstückseigentümers gegenüber der Baurechtsbehörde. Baulasten sind Einschränkungen und geben vor, was auf dem Grundstück durchgeführt werden darf. Entspricht das Bauvorhaben nicht den Baulast-Vorgaben, können und dürfen dieses nicht durchgeführt werden. Baulasten werden in der Regel nicht im Grundbuch aufgeführt, sondern im Baulastenverzeichnis.

Es gibt folgende Baulasten:

  • Abstandsflächenbaulast
    Der Grundstückseigentümer verpflichtet sich, eine bestimmte Fläche nicht mit abstandsrelevanten Gebäuden zu bebauen.

  • Anbaulast
    Es muss beim Bauen an das Nachbargebäude angebaut werden, um eine geschlossene Front zu bilden.

  • Erschließungslast
    Diese Last stellt sicher, dass das Grundstück erschlossen werden kann.

  • Stellplatzbaulast
    Der Stellplatz von Dritten muss auf dem eigenen Grundstück geduldet werden.

  • Spielflächenbaulast
    Bei mehr als 5 Wohnungen muss eine Fläche für einen Spielplatz bereitgestellt werden.

  • Vereinigungsbaulast
    Es werden 2 Grundstücke baurechtlich zusammengefasst. Damit muss der Mindestabstand von Gebäuden zueinander nicht eingehalten werden. Die Eigentumsverhältnisse werden von dieser Baulast nicht berührt.

Baulasten können nicht einfach gelöscht werden. Der Grund für die Baulast muss entfallen. Bei der Abstandsflächenbaulast muss geprüft werden, ob die abstandsrelevanten Gebäude des Nachbargrundstückes tatsächlich zu nahe an der Grundstücksgrenze stehen oder nicht. Nur wenn das nicht der Fall ist und der Abstand gewahrt ist, kann die Baulast gelöscht werden. Sollte das nicht der Fall sein und der Eigentümer kann die Baulast löschen, dann muss er selbst aktiv werden.

Baulasten mindern den Wert eines Grundstückes. Vor dem Kauf sollte im Baulastverzeichnis nach Baulasten geschaut werden. Außerdem sollte geprüft werden, ob eine eventuell vorhandene Baulast gelöscht werden kann.

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Synonyme - Baulasten
Baulastenverzeichnis

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen gegenüber der Baubehörde, die sich auf ein Grundstück auswirken. Das kann eine Verpflichtung, wie zum Beispiel ein Wegerecht auf dem eigenen Grundstück sein oder eine bestimmte Abstandfläche muss zum Nachbargrundstück freigehalten werden. Ein Pfandrecht wiederum, das Recht den Besitz eines Eigentums zu behalten, bis eine andere Person die Schuld beglichen hat, ist im Grundbuch vermerkt. Baulasten werden im Baulastenverzeichnis, einer Ergänzung zum Grundbuch des entsprechenden Bundeslandes, außer in Bayern, registriert.

Das Baulastenverzeichnis gibt Auskunft darüber, was ein Grundstückseigentümer auf seinem Grundstück tun, unterlassen oder dulden muss.

Angenommen, ein Nachbar ist sich über die Grundstücksgrenze nicht sicher und setzt versehentlich einen Zaun in das Grundstück des anderen. Das ist eine Baulast und wird im Baulastenverzeichnis bis zur Entfernung des Zaunes vermerkt. Das kann sogar für alte Zäune gelten, die nicht mehr stehen. Wenn ein Vermesser eine alte heruntergekommene Zaunlinie sieht, wird diese in der Vermessung eingezeichnet, notiert und dokumentiert. Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde der entsprechenden Gemeinde geführt.

Eine Baulast entsteht, wenn ein Eigentümer eines Grundstücks eine Baugenehmigung beantragt und sich gegenüber der Baubehörde bereit erklärt, etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen. Somit verpflichtet sich der Eigentümer gegenüber der zuständigen Behörde und dadurch wird eine Baulast eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Besitzers.

Da Baulasten den Wert oder die Marktfähigkeit von Grundstücken beeinträchtigen können, ist es üblich, vor dem Kauf von Grundstücken eine offizielle Einsicht des Grundbuchs in Auftrag zu geben. Zu beachten ist, dass Auszüge aus dem Baulastverzeichnis kostenpflichtig sind. Ebenso sind Eintragungen und Löschungen gebührenpflichtig. Für die Einsicht werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Baulastenerklärung des Grundstückeigentümers
  • Aktueller Grundbuchauszug / Eigentumsnachweis
  • Lageplan

 

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Bauleistungsversicherung

Beim Bauen können unvorhergesehene Schäden wie beispielsweise durch höhere Gewalt, Vandalismus, Konstruktionsfehler, Fahrlässigkeit oder ungekannte Eigenschaften des Baugrundes auftreten. Dagegen können sich Bauherrn und Bauunternehmer mit einer Bauleistungsversicherung absichern. Nicht versichert sind dabei jedoch Feuerschäden wie Brand, Explosion oder Blitzschlag.

Der Bauunternehmer ist für das Bauobjekt von der Einrichtung der Baustelle bis zur Abnahme durch den Bauherrn verantwortlich. Dadurch haftet er für jegliche Beschädigung und/oder Zerstörung des Bauobjektes während dieser Zeit. Die Bauleistungsversicherung deckt neben diesen Schäden auch die Interessen der Subunternehmen und die des Bauherrn ab. Versichert sind alle Neubauten, Bauleistungen aller Art und die Handwerker. Bei den Bauleistungen sind die Baustoffe, Hilfsbauten, Bauteile und Bauhilfsstoffe mitversichert. Die Leistungen und Kosten variieren zwischen den Anbietern der Versicherungen, daher ist ein Vergleich zu empfehlen.

Da der Bauunternehmer das größere Risiko während der Bauphase trägt, schließt er normalerweise die Versicherung noch vor dem Baubeginn ab. Einige Bauherrn wollen jedoch auf der sicheren Seite sein und schließen die Versicherung selbst ab. Dabei werden die Kosten der Versicherung anteilig auf den Bauunternehmer umgelegt. Der Beitrag richtet sich den Gesamtkosten des Bauvorhabens. Zu den Gesamtkosten gehören alle Kosten vom ersten Spatenstich bis zur Übergabe des Hauses. Die Bauleistungsversicherung gilt für die gesamte Bauzeit, die Laufzeit kann aber auch bis zu 12 oder 24 Monaten begrenzt sein.

Siehe auch: www.hausbauberater.de/bauwissen/bauleistungsversicherung

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Synonyme - Bauwesenversicherung, Bauversicherung

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