Bauordnung

Begriff Definition
Bauordnung

Die Bauordnung (BauO) beziehungsweise Landesbauordnung (LBO) ist ein wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Baurechts. Sie wird je nach Bundesland selbstständig geregelt. Bauherren in Deutschland sollten nicht nur die Richtlinien für den Bau eines Hauses beachten, sondern auch die länderspezifischen Bauvorschriften kennen.

Das Bauordnungsrecht reguliert die Anforderungen, die bei einem Bauvorhaben zu beachten sind.

Das Bauplanungsrecht bestimmt, auf welchem Grundstück überhaupt gebaut werden darf und in welcher Art und Weise.

Die Anforderungen der Bauordnung beziehen sich zum einen auf das Grundstück und zum anderen auf die Bebauung:

  • Erschließung eines Grundstückes
  • Art der baulichen Nutzung
  • Abstandflächen
  • Gemeinschaftsanlagen wie Stellflächen
  • Nachbarschutz
  • Gesundes Wohnen (Schall-, Wärme- und Kälteschutz)
  • Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen
  • Eignung von Bauprodukten
  • Standsicherheit
  • Flucht- und Rettungswege
  • Versorgung und Entsorgung
  • Entwässerung des Grundstückes
  • Sicherheit von Baustelle und Bauwerk

Das Ziel einer Bauordnung ist es, Gefahren für den Menschen abzuwenden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und Qualitätsstandards zu setzen. Aufgrund dessen sind sie ein wesentlicher Bestandteil des Baurechts jedes einzelnen Bundeslandes. Sie beziehen sich sowohl auf die Gebäude, als auch auf unbebaute Grundstücke. Die Regelungen gelten für öffentliche, wie auch für private Gebäude. Die Bauordnungen enthalten Bestimmungen zur Ausführung von baulichen Anlagen und Anforderungen in technischer sowie architektonischer Hinsicht und sie besitzen Gesetzescharakter.

Die Kontrolle zur Einhaltung der geltenden Bauordnung obliegt der Bauaufsichtsbehörde auf Landesebene. Sie hat dafür Zugang zu zwei Instrumenten zur Überprüfung. Einerseits wird jedes Bauvorhaben durch das Baugenehmigungsverfahren bereits vor Baubeginn daraufhin untersucht, ob die Bauordnung eingehalten wird. Andrerseits dient das Bauordnungsverfahren zur Abwehr von Gefahren durch sogenannten „Schwarzbau“, einem Umbau bzw. einer unrechtmäßigen Umnutzung.

Zusätzlich werden auch die anfälligen Formalien, wie der Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens, die Organisation der Bauaufsichtsbehörde und die Voraussetzungen für die Bauvorlagen Berechtigung von den jeweiligen Beamten der Bauordnung geregelt. Auch die Garagenverordnung sowie die Prüfungsbestimmungen von Schornsteinen und Kaminen fallen unter die Zuständigkeiten des Bauordnungsrechts.

Siehe auch:

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Synonyme: Bauordnungen,BauO,Landesbauodnung,LBO

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