Landesbauordnung

Begriff Definition
Landesbauordnung

Die Landesbauordnungen (LBO) lehnen sich an die Baunutzungsverordnung und das Baugesetzbuch an und sind wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Baurechts. Folgende Punkte sind vornehmlich darin geregelt:

  • Standsicherheit
  • Präventiver Brandschutz
  • Abstand zwischen Bauwerken
  • Fluchtmöglichkeiten im Evakuierungsfall

Der Großteil der Landesbauordnungen ist identisch und regelt alle infrage kommenden Bedingungen bei einem Bauvorhaben in den verschiedenen Bundesländern. Ungeachtet dessen gibt es beispielsweise Unterschiede beim Neubau eines Gebäudes oder der Sanierung, die es zu beachten gilt. Die sogenannten Durchführungsverordnungen ergänzen dabei zusätzlich die LBO.

Der Ursprung der heutigen Bauordnungen geht auf die durch Zünfte und Bauhütten überlieferte Anforderungen an Bauwerke zurück. Als die Städte zu wachsen anfingen, erhöhten sich die Sicherheitsanforderungen an die Bauwerke. Besonders die Brandgefahr nahm merklich zu. Folglich entstanden im späten Mittelalter die ersten städtischen Bauordnungen, um dieser wachsenden Gefahr entgegenzuwirken. Während des Absolutismus wurde die Rechtsetzung von den Kommunen zu den Ländern und Staaten hin verlagert. Zusätzlich wurde der Bauwerksgestaltung mehr Bedeutung in den Bauordnungen beigemessen. Der durchgehende Grundgedanke des Prinzips der Prävention durch die Überwachung vonseiten der öffentlichen Hand blieb jedoch bis in die 1980er Jahre hinein erhalten. In der Zeit der zunehmenden Entbürokratisierung in Deutschland setzte eine Vielzahl von Bauordnungsnovellen ein. Somit wurde die Verantwortung auf den Bauherrn übertragen und das Präventionsprinzip gehörte der Geschichte an.

Den heutigen Landesbauordnungen liegt die Musterbauordnung (MBO) zugrunde. Sie soll die jeweiligen Landesbauordnungen vereinheitlichen, stellt jedoch selbst kein Gesetz dar. Der Einfachheit und Übersichtlichkeit halber beziehen sich die LBO auf die Musterregelungen. Speziell in den Bereichen der Bauprodukte und Bauarten sind diese Regelungen fast einheitlich adaptiert worden. Folglich gleichen sich die Bestimmungen und Vorschriften zwischen den Landesbauordnungen der einzelnen Länder, unterscheiden sich jedoch gelegentlich in Details.

Weitere Informationen: www.hausbauberater.de/lbo

 

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Synonyme: Landesbauordnungen, LBO, Musterbauordnung

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