Begriff Definition
Baureifmachung

Um ein Grundstück in einen bebauungsfähigen Zustand zu bringen sind verschiedene Arbeiten notwendig, die unter dem Begriff der Baureifmachung zusammengefasst werden. Bevor der eigentliche Hausbau beginnen kann, stehen häufig zahlreiche Hürden im Weg, bevor die Baustelle eingerichtet werden kann.

Zu den typischen Aufgaben gehören in diesem Zusammenhang beispielsweise die Entfernung von

  • Abfall, Müll und Schrott
  • Bäumen, Hecken und marode Bäume
  • alten Gebäuden und Schuppen etc.
  • möglichen Fäkalgruben

Planierungen, Abbruch, Aufschüttung und Räumung sind ebenfalls unter der Baureifmachung zu verstehen. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass alle Arbeiten zur Baureifmachung gehören, die notwendig sind, um das Bauvorhaben in die Tat umsetzen zu können.

Stromversorgung, Wasserleitung und Kanalleitung und die Schaffung einer Zufahrtsmöglichkeit sind ebenfalls grundsätzlich in den Begriff einzuordnen. Ebenso die Absicherung gegen schädliche Umwelteinflüsse. Der mit dem Hausbau beauftragte Bauunternehmer oder Bauträger veranlasst die Tätigkeiten der Baureifmachung in der Regel oder führt sie selbst durch. Sie sind Teil des Baumanagements und die Kosten dafür können in die Baufinanzierung des Bauherrn einfließen.

 

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Bausachverständige

Bausachverständige sind Experten mit besonderer fachlicher Sachkunde im Baubereich. Sie erstellen Wertgutachten, Baumangelgutachten und führen Brandschutz- und Schadstoffmessungen durch. Zudem gehören Energie- und Sanierungsberatungen zum Portfolio vieler Bausachverständiger.

Ein Bausachverständiger wird meist herangezogen, wenn es Unstimmigkeiten beim Preis eines Gebäudes oder in Bezug auf Mängel und bestimmte Baueigenschaften gibt. Es empfiehlt sich unmittelbar nach der Erkenntniserlangung über den Mangel oder die Unstimmigkeiten einen solchen Sachverständigen beziehungsweise Gutachter zurate zu ziehen. Aufgrund seiner Ausbildung oder seines Studiums und seines Erfahrungsschatzes kann er eine große Hilfestellung bei der Aufdeckung und Dokumentation sein. Je nach Art des Mangels müssen gegebenenfalls sogar mehrere verschieden spezialisierte Gutachter bemüht werden.

Theoretisch kann sich jeder Gutachter oder Sachverständiger nennen, da diese beiden Begriffe in Deutschland nicht geschützt sind. Ein Bausachverständiger, der die besondere Sachkunde vorweisen kann, wird allerdings in jedem Fall geeignet sein, um einen Schaden fachgerecht beurteilen und dokumentieren zu können. So kann ein Bausachverständiger bereits im Vorfeld eines Bauvorhabens hinzugezogen werden, um zum Beispiel den Bauherrn von Anfang zu begleiten und unterstützen. So können eventuell auftretende Probleme frühzeitig erkannt, Lösungen gefunden und Komplikationen vermieden werden. Eine solche Konsultation mag zwar den Gesamtkostenaufwand etwas erhöhen, jedoch werden eventuelle teure Fehler und Nachforderungen rechtzeitig vermieden.

Welche Bedeutung der Sachverständige beim Bau hat, erfahren Sie hier: www.hausbauberater.de/baurecht-sachverstaendige.

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Synonyme - Bausachverständiger, Sachverständige, Sachverständiger, Baugutachter,Bauexperte,Bauexperten
Bauschadensgutachten

Bauschäden führen zu einer Verschlechterung des Zustandes einer Immobilie. Um die Schäden, die Höhe der Kosten sowie den Verantwortlichen zu ermitteln, muss ein Bauschadensgutachten erstellt werden. Ein Bauschadensgutachten dokumentiert, welchen Umfang die Konstruktions-, Verarbeitungs- und/oder Materialfehler am Bauwerk haben. Es gibt außerdem Auskunft darüber, wie man diese Schäden beseitigen kann.

Das Gutachten muss von einem zertifizierten Bauschadensgutachter erstellt werden. Der Zertifizierung des Gutachters sollte besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, da die Berufsbezeichnungen Sachverständiger oder Gutachter in Deutschland nicht geschützt sind. Das Gutachten muss bei der Frage der Schadenregulierung vor Gericht bestand halten, da damit die Ansprüche des Bauherrn auf Schadenersatz begründet werden können. Es kann auch bei einer außergerichtlichen Einigung als Verhandlungsgrundlage dienen.

Beim Kauf einer Immobilie ist ein Bauschadensgutachten empfehlenswert, um sicherzustellen, dass es keine versteckten Mängel oder Bauschäden gibt. Der Sachverständige begutachtet die Immobilie und erstellt ein aussagekräftiges Gutachten über die Bausubstanz. Dabei werden Aussagen bezüglich Risse in Böden, Wände und Decken, Feuchtigkeits- oder Wasserschäden, Brandschäden, Schimmelbefall und anderen Schäden am Gebäude dokumentiert.

Lesen Sie auf www.hausbauberater.de/baurecht-sachverstaendige nach, welche Bedeutung der Sachverständige als Baugutachter hat.

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Synonyme - Bauschadensgutachter, Baugutachten, Gutachten, Gutachter,Sachverständigengutachten
Bauschnittholz

Unter Bauschnittholz versteht man Konstruktionsholz, dass für die Errichtung von Gebäuden und Bauwerken benötigt wird. Bauschnittholz ist eine Unterbezeichnung des Bauholzes. Es hat einen rechteckigen Querschnitt und eine Mindeststärke von 6 mm. Bauschnittholz wird meistens für den Dachstuhl, Außenbauten, Terrassenüberdachungen sowie Carports verwendet. Es muss sich gemäß der DIN 4074 für die Tragfähigkeit eignen.

Nicht jedes Holz eignet sich als Bauschnittholz und es unterliegt strengen Regelungen. Diese werden in der Bauregelliste A für Deutschland und in der Bauregelliste B für Europa beschrieben. So ist es nicht mehr erlaubt, halbtrockene Hölzer einzubauen, da diese Holz eine hohe Neigung für Schimmel und Pilzbefall besitzt. Außerdem kann sich das Bauschnittholz unkontrolliert verformen und schwinden.

Nasses Bauschnittholz besitzt einen Feuchtigkeitsgehalt von mehr als 30 %. Frisches Säge-Holz besitzt einen Feuchtigkeitsgehalt von unter 30 % und gilt als halbtrocken. Zum Verbauen muss es daher getrocknet werden. Holz mit einem Feuchtigkeitsgehalt von unter 20 % gilt als trocken. Für verschiedene Einbauplätze sind unterschiedliche Sollfeuchtigkeiten festgelegt und in der DIN 1052 beschrieben. Bauschnittholz besitzt einen niedrigen Feuchtigkeitsgehalt von circa 15 %.

Folgende Hölzer eignen sich als Bauschnittholz und dürfen entsprechend der DIN 20000-5 dafür verwendet werden. Fichte, Tanne, Lärche, Kiefer, Southern Pine, Douglasie, Yellow Cesar, Western Hemlock, Eiche, Afzelia, Teak, Buche und Azobé.

 

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Bauschuttbeseitigung

Beim Bauen fällt viel Abfall an. Beim Bauen fällt viel Abfall an. Dieser Abfall, Bauschutt genannt, muss vom Bauunternehmer oder, je nach vertraglicher Vereinbarung, vom Bauherrn beseitigt werden. Vor der Beseitigung muss der Bauschutt vom Baumischabfall fachgerecht getrennt werden. Dabei gelten strenge Vorschriften vom Gesetzgeber, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Es gibt reihenweise Anbieter, die Bauschuttcontainer zur Verfügung stellen und den Transport und die Entsorgung gegen eine Gebühr übernehmen. Dabei wird aus ökonomischen aber auch aus ökologischen Gründen empfohlen, beim Bauschutt im Vorfeld auf eine vernünftige Trennung zu achten. Empfohlen wird, den Container nachts abzudecken, damit nicht Fremdmüll darin entsorgt werden kann. Je reiner der Bauschutt ist, desto niedriger sind die Gebühren. Am teuersten ist der sogenannte Baumischabfall.

Durch eine richtige Planung im Vorfeld des Hausbaus kann vermieden werden, dass sich der Bauschutt mit dem Baumischabfall vermischt. Reiner Bauschutt kann normalerweise bei den öffentlichen Abfallentsorgungen abgegeben werden. Die meisten Recyclinghöfe nehmen allerdings nur maximal 100 Liter Bauschutt entgegen. Baumischabfälle oder belastete Materialien, wie zum Beispiel Montageschäume oder -kleber, PVC-haltige Materialien, Holzschutzmittel und Lösemittel müssen in der Regel kostenpflichtig über private Entsorger beseitigt werden, was deutlich teurer ist. Preise zu vergleichen lohnt sich und sollte schon vor Baubeginn getan werden.

Was Sie zur Entsorgung von Bauabfällen beachten sollten, erfahren Sie hier:
https://www.hausbauberater.de/bauwissen/abfallentsorgung-bei-hausbau-und-renovierung

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Synonyme - Bauabfallbeseitigung,Bauabfall
Baustahl

Stahl ist eines der wichtigsten Materialien der modernen Welt und in verschiedenen Qualitäten und Formen erhältlich. Es ist eine Legierung aus Eisen und sehr wenig Kohlenstoff, manchmal auch andere Elemente. Aufgrund seiner hohen Zugfestigkeit und seines niedrigen Preises ist Baustahl eine wichtige Komponente in vielen Bereichen. Wie beispielsweise in der Herstellung von Werkzeugen, Autos, Schiffe und vieles mehr.

Baustahl ist eine bestimmte Stahlsorte, die als Baumaterial verwendet wird. Es ist so konzipiert, dass es ein gutes Verhältnis von Festigkeit zu Gewicht aufweist, um es als strukturelle Komponente in Gebäuden, Straßen, Brücken und mehr einzusetzen. Baustahl gilt als schweißbar und kann spannungsarm geglüht werden. Er hat vielfältige Anwendungen in der Bauindustrie. Durch sein großartiges Verhältnis von Festigkeit zu Gewicht, eignet es sich hervorragend für den Bau großer Bauwerke wie Gebäude, Lagerhäuser, Brücken und Fabriken. Baustahlhersteller produzieren Stahlrahmen, Balken, Säulen, Stangen, Träger, Platten und so weiter. Der Anteil von Baustahl für den Bau von Gebäuden beträgt 25 % jährlich.

Es gibt nicht nur eine Art von Baustahl. Das Baumaterial ist in verschiedenen Formen und Qualitäten verfügbar, abhängig von den Anforderungen für spezielle Anwendung. Baustähle werden nach der Form ihrer Querschnitte klassifiziert, wie zum Beispiel die am häufigsten verwendeten I-, T- und C-Formen. Neben ihrer Form wirkt sich die Stahlsorte direkt auf die mechanischen Eigenschaften aus. Daher müssen unterschiedliche Baustahlsorten entsprechend den verschiedensten Konstruktionsanforderungen ausgewählt werden.

Die Eigenschaften und Formen von Baustählen sind in EN Norm 10025 angegeben. Kurz gesagt, Toleranzen, Abmessungen und Querschnittsmaße, sind in diesen EN Normen klar definiert.

Hinweis:
Betonstahl und Spannstahl, die ebenfalls beim Bau eine bedeutsame Rolle spielen, sind laut der EN Normen nicht als Baustahl klassifiziert.

 

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Baustelle

Unter einer Baustelle versteht man den Bereich oder Platz, auf dem gebaut, umgebaut oder abgerissen wird. Die Baustelle besteht aus dem Bereich, auf dem gearbeitet wird und dem Bereich, der für die Dauer der Arbeiten als Lagermöglichkeit, Standfläche für Gerätschaften genutzt wird und Produktionsfläche, wenn vor Ort Vorarbeiten getätigt werden müssen. Mit berücksichtigt werden muss außerdem Platz für die sanitären Einrichtungen und Aufenthaltsräumen. Auch Fahrwege und Wendeplätze müssen in die Planung einfließen. Beim Einsatz von großen Geräten kann der Baubereich zeitweise über die Fläche der Baustelle hinausgehen.

Es gibt rechtliche Vorgaben, wie die Baustelle eingerichtet werden muss. Die landesweite Baustellenverordnung ist zuständig beim Thema Wohnungsbau. In ihr sind alle zutreffenden Anforderungen und Richtlinien aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung und der Verkehrssicherungspflicht zusammengeführt. Diese Vorgaben dienen vor allem der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeiter auf der Baustelle.

Nach Beendigung der Bauarbeiten muss die Baustelle wieder aufgelöst werden. Dabei müssen die Geräte zurückgeführt, Bauabfälle entsorgt sowie die umliegenden genutzten Flächen in ihren ursprünglichen Zustand zurückgesetzt werden. Der gesamte Baustellenbereich muss ordnungsgemäß geräumt sein und bei einer abschließenden Begehung mit dem Auftraggeber muss dieser bestätigen, dass die Wiederherstellung der genutzten Fläche ordnungsgemäß erfolgt ist.

Hinweis:
Der Bauherr ist grundsätzlich für die Sicherheit der Baustelle verantwortlich und kann für Schäden haftbar gemacht werden. Daher sollte beim Hausbau nicht auf eine Bauherrenhaftpflichtversicherung verzichtet werden!

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Synonyme - Bauplatz,Baubereich
Baustellenabsicherung

Bevor mit dem Bauvorhaben angefangen werden kann, muss die Baustelle umfangreich abgesichert werden. Dafür ist der Bauherr zuständig und er sollte sich eingehend mit dem Thema befassen. Die Baustellenabsicherung betrifft nicht nur den Schutz gegen das Betreten der Baustelle durch unbefugte Personen, sondern auch alle notwendigen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit.

Um die rechtlichen Grundlagen und Vorschriften der Baustellenverordnung umzusetzen, müssen bestimmte Maßnahmen ergriffen werden. Die Baustelle muss so abgesichert werden, dass ein unbefugtes Betreten nicht ohne weiteres möglich ist.

Dazu gehören unter anderem die folgenden Maßnahmen:

  • Die Baustelle muss mit einem Bauzaun abgesperrt werden.
  • Die Wege und Zugänge auf bzw. zur Baustelle müssen gesichert werden.
  • Die Baustelle muss ordentlich beschildert sein.
  • Das gesamte Baumaterial muss gesichert sein.

Die Sicherung des Baumaterials ist wichtig, damit es nicht entwendet werden kann. Offene Schächte müssen abgedeckt werden. Kommt es zu einem Unfall auf der Baustelle muss geklärt werden, wer die Haftung übernimmt. Ist der Bauherr in der Haftung, weil er die Baustelle nicht umfassend gesichert hat, dann kommen Kosten auf ihn zu, die schnell in die Hunderttausend Euro gehen können.

Zur Baustellensicherung gehören die Sicherung gegen Unfälle, der Diebstahlschutz und der Brandschutz. Der Bauunternehmer kümmert sich in der Regel um die Beschilderung für den Straßenverkehr. Der Bauherr kann sich mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung absichern. Bei Umbauten kann bei bestimmten Privathaftpflichtversicherungen das Risiko für den Bauherrn mit abgesichert sein. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung kann nicht abgeschlossen werden, wenn das Haus ohne Architekten oder Bauunternehmen geplant und gebaut wird.

 

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Baustellenbegehung

Dieser Begriff bezieht sich auf das Bauwesen, ist aber nichts anderes als eine Ortsbegehung der Baustelle. Diese erfolgt in der Regel durch den Bauherrn selbst, oder von seinen Vertretern und selbstverständlich auch durch den Bauleiter und die ausführenden Unternehmen. Sinn einer Baustellenbegehung ist die Klärung von Fragen, Problemen, Abstimmung von Details der Bauausführung sowie das Feststellen des Baufortschrittes. In der Regel erfolgen sie, wenn diese sogenannten Meilensteine beim Bau erreicht sind:

  • Vor Baubeginn, um das Gelände und die Gegebenheiten zu begutachten und zu beurteilen.
  • Bevor die Baugrube verfüllt wird.
  • Bevor der Innenputz aufgebracht wird und die Schlitze verschlossen werden.
  • Bevor die Fliesen gelegt werden und der Anstrich aufgebracht wird.
  • Am Ende der Bauausführungsphase muss eine abschließende Baustellenbegehung in Form einer Bauabnahme absolviert werden. 

Dabei sollte jedes Mal ein Protokoll erstellt werden, um den Fortgang der Bautätigkeit sowie die Einhaltung der Baurichtlinien und Baustellensicherheit zu dokumentieren.

Eine Baustellenbegehung sollten bereits dann stattfinden, wenn sich das Projekt noch in der Planungsphase befindet. Damit können sich die verantwortlichen Stellen für die Bauplanung vor Ort unter anderem über die Gegebenheiten des Geländes, Verkehrsmöglichkeiten, Boden- und Baugrundverhältnisse, Lagermöglichkeiten usw. für die Baustelleneinrichtungsplanung informieren.

Hinweis:
Eine Baustellenbegehung kann auch durch Behörden oder die Berufsgenossenschaft ohne vorherige Anmeldung durchgeführt werden.

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Synonyme - Baustellenbegehungen,Ortsbegehung,Baustellengespräch
Baustellenmanagement

Die Grundfunktion des Baustellenmanagements ist die bestehenden Entwurfs- und Bauprozesses durch Planung, Organisation und Kontrolle zeitgemäß auszuführen.

Das Baustellenmanagement stellt sicher, dass Baustellen keinen oder so gering wie möglich, negativen Einfluss auf die umliegende Umgebung, Bewohner und Geschäfte haben. Häufig bedeuten Baustellen für Anwohner und Nachbarn nicht unerhebliche Lärm- und Staubbelastungen, Einschränkungen im Parkplatzangebot oder einen erschwerten Zugang zu Einfahrten und andere Behinderungen. Aber für umliegende Geschäfte häufig auch den Verlust von Kunden. Deshalb ist ein gutes und frühzeitiges Baustellenmanagement vonnöten.

Es beginnt bereits bevor die eigentliche Bauphase. Der erste Schritt ist die Öffentlichkeit, die Anwohner und Geschäftsinhaber, von dem geplanten Bauvorhaben zu informieren. Das sogenannte Baustellenmarketing ist für die Öffentlichkeitsarbeit eines Bauvorhabens zuständig. Das Ziel ist, alle betroffenen Parteien zusammenzubringen und alle eventuellen Nachteile dieser Baustelle zu diskutieren und Lösungen oder Alternativen zu finden. Für ein erfolgreiches Baustellenmanagement ist die Kooperation aller Beteiligten ausschlaggebend. 
Bevor das erste Treffen stattfindet, muss das Baustellenmarketing, ein zugeschnittenes Marketing Konzept entwerfen. Dieses Konzept sollte alle entscheidenden Eckpunkte des Bauvorhabens und auch beteiligten Baufirmen und Ansprechpartner beinhalten. Auch müssen alle Lieferanten und Kunden über die Baumaßnahmen, den Zeitrahmen und mögliche Änderungen in der Anfahrt oder Parkmöglichkeiten informiert werden.

Während des Bauprozesses sollten folgende Maßnahmen im Rahmen des Baustellenmanagements mit allen Beteiligten durchgeführt werden:

  • Regelmäßige Informationen über den Fortschritt des Bauvorhabens verteilen
  • Rechtzeitig über Veränderungen oder Verzögerungen des Bauvorhabens informieren
  • Eventuelle Einschränkungen in der direkten Umgebung beim Aufbau der Baustelle erklären
  • Ausreichende und sichtbare Ausschilderung der Baustellen zur Verfügung stellen

 

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