Begriff Definition
E-Modul

Das Elastizitätsmodul beziehungsweise E-Modul beschreibt das elastische Verformungsverhalten eines Stoffes. Es wird über den Zugversuch ermittelt und ist damit ein Materialkennwert und beschreibt, wie Dehnung und Normalspannung zusammenhängen. Je größer der Wert des E-Moduls ist, desto mehr widersetzt sich der Werkstoff der Verformung und umso kleiner ist die Verformung, die ein Probekörper unter der Lasteinwirkung erfährt.

Für den Test wird ein Probestab am oberen Ende und am unteren Ende einer Universalzugmaschine eingespannt. Dann wird der Probestab unter Zugspannung gesetzt, bis er reißt. Beim Druckversuch wird der Probeblock unter Druckspannung gesetzt, bis er bricht. Der Zugversuch wird im Spannungs-Dehnungsdiagramm dargestellt. Das E-Modul wird im Bereich der Hookschen Gerade berechnet, wenn das elastische Verformungsverhalten proportional ist und der Stoff sich wieder in die Ausgangslage zurück verformen würden, wenn keine Kraft mehr ausgeübt wird.

Beton ist kein homogener Stoff, sondern ein Zweistoffsystem, bestehend aus Zementstein und Gesteinskörnung. Deshalb ist das Beton E-Modul abhängig von den E-Modulen der beiden enthaltenen Stoffe. Der Wert liegt bei reinem Normalbeton bei ca. 27 KN/mm².

In Deutschland wird heutzutage nur noch mit Betonstahl gebaut. Betonstahl hat ein E-Modul von 200 – 210 KN/mm². Die erforderlichen Eigenschaften von Betonstahl sind unter anderem in der DIN 488 oder in der DIN EN 10080 geregelt.

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Synonyme - Elastizitätsmodul
Effizienzhaus

Der Effizienzhausstandard ist ein energetischer Gebäudestandard, der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) entwickelt wurde. Als wichtigste Bemessungskriterien fungieren der Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste eines spezifischen Gebäudes. Der Standard entscheidet über die Höhe der möglichen Förderung durch die KfW.

Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverluste

Diese beiden Werte spielen die Hauptrolle bei der Ermittlung der Energieeffizienz eines Gebäudes und sind als Vorgaben auch im Gebäudeenergiegesetz (GEG) hinterlegt. Der Primärenergiebedarf beschreibt, wie viel Energie nötig ist, um die Heizwärme in einem Gebäude bereitzustellen. Dabei wird nicht nur der eigentliche Heizbedarf, sondern auch die zur Bereitstellung der Energie benötigte Energie mit einbezogen. Die Transmissionswärmeverluste beziehen sich auf Verluste von Heizenergie durch die Gebäudehülle. Je besser Wärmedämmung und Abdichtung eines Gebäudes sind, umso geringer ist dieser Wert und umso geringer sind auch die Heizkosten

Das KfW-Effizienzhaus

Die Basis der KfW-Effizienzhäuser bildet der Effizienzhausstandard. Je geringer Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverluste, umso höher ist der Standard und umso höher auch die Förderungen. Die KfW hat dazu verschiedene KfW-Effizienzhäuser definiert, die nach dem Wert des Primärenergiebedarfs bezeichnet sind. So darf der Primärenergiebedarf beim KfW-Effizienzhaus 40 maximal 40 % des nach GEG zulässigen Wertes betragen. Energieeffizienzhausstandards gibt es für Neubauten und für Bestandsbauten. Durch eine energetische Gebäudesanierung kann der Standard eines Altbaus verbessert werden. Auch hierfür gewährt die KfW Kredite und Zuschüsse.

Effizienzhausstandards im Neubau

Für Neubauten hat die KfW mit dem Effizienzhaus 40 einen Effizienzhausstandard geschaffen, der attraktive Förderungen ermöglicht und fokussiert auf einen geringen Energieverbrauch und ein hohes Maß an Umweltschutz ist. Neben der reinen Einsparung von Energie kann dieser Standard durch zusätzliche Maßnahmen wie den Einsatz erneuerbarer Energien (KfW Effizienzhaus 40 EE), eine Konzentration auf Nachhaltigkeit (KfW Effizienzhaus 40 NH) oder die Eigenproduktion von Strom (KfW Effizienzhaus 40 Plus) ein noch höherer Standard und damit ein Mehr an Förderung erreicht werden.

Wir widmen uns dem Thema ausführlich unter diesem Menüpunk: hausbauberater.de/energieeffizient-bauen.

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Synonyme - Effizienzhäuser,Effizienzhausstandard
Eigenfeuchte

Die Eigenfeuchte einer Gesteinskörnung setzt sich aus der Oberflächenfeuchte und der Kernfeuchte zusammen. Die Gesteinskörnung besteht aus gebrochenen und/ oder ungebrochenen Körnern aus natürlichen, künstlichen oder recycelten Materialien. Diese Körner bilden den Zuschlagsstoff für die Herstellung von Beton. Weiterhin wird dieser Begriff im Zusammenhang mit der Feuchte eines porösen Baustoffs durch die Aufnahme von Wasser verwendet. Die Angabe der Eigenfeuchte erfolgt in Prozent.

Wassergehalt von Beton

Beton besteht aus den Grundstoffen Zement, Sand, bzw. Kies und Wasser sowie gegebenenfalls verschiedenen Zusatzstoffen. Damit die richtige Menge an Wasser für eine ideale Konsistenz zugegeben werden kann, muss die Eigenfeuchte des Materials bestimmt werden. Diese Eigenfeuchte setzt sich aus der Feuchtigkeit in den Gesteinsporen (Kernfeuchte) und dem Wasser auf sowie zwischen den Körnern (Oberflächenfeuchte) zusammen.

Für die Bestimmung des Feuchtegehalts gibt es verschiedene Messmethoden wie zum Beispiel die Darmmethode, die Calciumcarbid-Methode oder die Abfallmethode. In der Regel werden jedoch Standardwerte verwendet, die von einer mittleren Eigenfeuchte ausgehen. Aus diesen Werten ergeben sich die entsprechenden Mengen an Wasser in Abhängigkeit vom Korndurchmesser des Zuschlagsstoffes:

  • Korndurchmesser < 2 mm: 20 Gewichts-%
  • Korndurchmesser 2 - 4 mm: 5-10 Gewichts-%
  • Korndurchmesser 4 mm: 5-8 Gewichts-%

Für die Bestimmung des erforderlichen Wassergehaltes in einer Betonmischung wird nur die Oberflächenfeuchte herangezogen.

Baufeuchte und Eigenfeuchte

Zum Teil wird der Begriff der Eigenfeuchte auch im Zusammenhang mit der Baufeuchte verwendet. Diese setzt sich aus der Einbaufeuchte, damit ist die Luftfeuchtigkeit während der Bauphase gemeint, und der Eigenfeuchte der Materialien zusammen, die sich nach dem Gesamtwassergehalt des Baustoffs richtet und unterschiedlich hoch ist. Eng damit in Zusammenhang steht die sogenannte Neubaufeuchte, die beim Bau eines Massivhauses durch Mörtel, Beton, Estrich und anderen Nassbaustoffen entsteht. Die eingetragenen Wassermengen sind teilweise erheblich und es kann zwei Heizperioden dauern, bis das Gebäudeinnere komplett getrocknet ist.

 

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Eigenheim

Als Variante des Wohneigentums ist das Eigenheim ein von den Eigentümern selbst bewohntes Haus. Nach dem Wohnungsbaugesetz darf ein Wohngebäude nicht mehr als 2 Wohnungen besitzen, um als Eigenheim zu gelten. Eine der Wohneinheiten kann demnach eine Einliegerwohnung sein. 

Um ein Eigenheim zu erwerben, wird in der Regel ein Darlehen von der Bank benötigt. Sie steuert über ein Baudarlehen den Großteil der benötigten Finanzierung bei. Dafür wird sie Sicherheiten in Form von einer Hypothek oder Grundpfandrechtes über die Immobilie erwarten. Seit der Finanzkrise wird das Eigenheim als Wertanlage wieder beliebter, besonders im Umkreis von Großstädten. Das spiegelt sich auch im Preis für Eigenheime in Stadtzentren und Ballungsgebieten wieder.

Im europäischen Vergleich liegt Deutschland laut statista.de auf dem vorletzten Platz bei der Eigenheimquote mit einem Wert von 51,5 %. Rumänien führt die Rangliste mit einer Eigenheimquote von 96,4 % an. Europäischer Durchschnitt ist eine Eigenheimquote von 69,3 %. Der Grund für das schlechte Abschneiden Deutschlands liegt daran, dass eine Anschaffung eines Eigenheimes mit hohen Kosten verbunden ist.

 

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Eigenheimzulage

Mit der Eigenheimzulage wurde vom 26. Oktober 1995 bis zum 31. Dezember 2005 der Bau von Wohneigentum gefördert. Bedingung war, dass das Wohneigentum selbst genutzt wurde. Die Eigenheimzulage galt als eines der größten staatlichen Subventionen, die es in Deutschland gab. 2004 wurden für die Eigenheimzulage rund 11,4 Mrd. € aufgewendet. Die klassische Eigenheimzulage war eine stark umstrittene Subvention. Kritiker meinten, dass mit der Zulage eher die Baubranche subventioniert wurde, als das den Bürgern dabei geholfen wurde, ein Eigenheim zu erwerben. Außerdem war sie sozial äußerst umstritten, denn die Eigenheimzulage wurde aus Steuermitteln finanziert. Dadurch hatten auch Geringverdiener die Eigenheimzulage mit subventioniert, obwohl sie keine Möglichkeiten hatten, eigenen Wohneigentum zu finanzieren. Nach dem Wegfall der Eigenheimzulage waren die Baugenehmigungen im Jahr 2007 um 31,4 % rückläufig. Auf der anderen Seite gab es im Jahr 2006 einen Anstieg um 12,6 %.

Seit dem 1. Juli 2018 gibt es nur noch die Bayrische Eigenheimzulage, die auf die Schaffung von Wohneigentum in Bayern begrenzt ist. Damit gefördert werden:

  • der Neubau von Ein- oder Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen
  • der Erwerb von Ein- oder Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen
  • die Erweiterung oder Änderung von bestehenden Gebäuden mit dem Ziel zusätzlichen Wohnraum zu schaffen

Die Bayrische Eigenheimzulage gibt es nur noch bis zum 31.12.2020. Bis dahin müssen alle Anträge in Papierform unterschrieben eingereicht werden, um noch berücksichtigt zu werden.

Als Alternative zu der Eigenheimzulage bieten sich folgende Subventionen an.

 

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Synonyme - Wohnriester,Baukindergeld
Eigenlast

Die Eigenlast eines Bauwerks ist zusammengesetzt aus dem Gewicht, bzw. der Masse der tragenden Konstruktion sowie der vorhandenen Ausbaulasten. Die Eigenlast ist in der Regel konstant und bleibt über die gesamte Lebenszeit eines Bauwerks gleich. Die Eigenlast in Verbindung mit der Nutzlast ergeben die Gesamtlast eines Bauteils, bzw. eines Bauwerks.

Eigenlasten berechnen

Da es sich bei Eigenlasten um feste und in der Regel bekannte Größen handelt, lassen sich diese berechnen. Die Berechnung ist erforderlich, um die statische Konstruktion eines Bauwerks bemessen zu können. In Verbindung mit weiteren Lasteinträgen wie Verkehrs-, Wind- und Schneelast (Nutzlasten) ergibt sich dadurch die Gesamtlast eines Bauwerks, bzw. Bauteils. Für die Berechnung wird die gesamte Masse eines Bauteils herangezogen. Dazu gehören zum Beispiel bei einer Geschossdecke die konstruktive Decke selbst, aber auch Dämmung, Estrich und Bodenbeläge.

Wirkung von Eigenlasten

Der Wirkungsbereich von Eigenlasten hängt unter anderem von der Lage der einzelnen Bauteile ab. So wirkt die Eigenlast bei horizontalen Bauteilen auf die gesamte Bauteillänge (Linienlasten), bei geneigten Bauteilen wie zum Beispiel Treppen wird als Wirkungsbereich die Länge, bezogen auf die Horizontale, angenommen. Bei vertikalen Bauteilen, wie zum Beispiel Stützen, spricht man von Punktlasten. Die Last wirkt über die gesamte Fläche des Bauteils.

Eigenlast und Nutzlast

Während es sich bei der Eigenlast um eine unveränderliche und statische Last handelt, ist die Nutzlast eine bewegliche, bzw. veränderliche Belastung eines Bauteils, zum Beispiel durch Personen und Fahrzeuge (Verkehrslast), Möbel und Einrichtungsgegenstände oder leichte Trennwände. Ein weiterer Lasteintrag erfolgt durch die – ebenfalls veränderlichen – Wind- und Schneelasten. Bei der Berechnung und Bemessung wird in Abhängigkeit vom Standort von der maximal zu erwartenden Belastung ausgegangen.

Die DIN EN 1991-1-1 | 2010-12, „Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-1: Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke - Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau“ definiert die verschiedenen Lastannahmen und legt zulässige Lasten für verschiedene Bauteile fest.

 

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Eigentümer

Ein Eigentümer ist nach dem Gesetz derjenige, dem eine Sache gehört und er kann mit dieser Sache nach Belieben verfahren, ohne dass ihm jemand hereinreden kann, solange er kein geltendes Recht oder Gesetz verletzt. So kann der Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung beispielsweise die Wände der Innenräume in genau der Farbe streichen, die ihm gefällt. Bei Änderungen an der Außenfassade muss allerdings geklärt werden, ob eine Genehmigung dafür notwendig ist, beziehungsweise ob eine Erlaubnis von den Nachbarn benötigt wird, damit die Um- oder Anbauten ausgeführt werden können.

Um ein Eigentümer zu werden, muss eine rechtliche Person Eigentum erwerben. Das geschieht, wenn beispielsweise eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück gekauft wird. Nachdem sich Verkäufer und Käufer einig geworden sind, muss die Finanzierung geregelt werden. Dafür wird die Hilfe einer Bank oder Sparkasse benötigt. Als Sicherheit für das Darlehen lässt sich die Bank die Grundschuld in das Grundbuch eintragen. Damit hat sie die Sicherheit, bei Zahlungsunfähigkeit die Immobilie oder das Grundstück zwangsversteigern zu lassen, damit das Darlehen bedient wird. Durch diesen Eintrag bekommt die Bank jedoch keine Eigentumsrechte am Haus.

Eigentümer müssen für die Sicherheit Dritter auf ihrem Eigentum sorgen. Sie müssen sicherstellen, dass der dazugehörige Gehweg frei begehbar ist. Es können Bußgeldbescheide von der Gemeinde ausgestellt werden, wenn dem nicht nachgekommen wird. Das Gleiche gilt für das Haus und den Garten. So müssen beispielsweise Bäume regelmäßig begutachtet werden, um ihre Standfestigkeit zu beurteilen. Das Dach sollte ebenfalls regelmäßig kontrolliert werden, um lose Dachziegel rechtzeitig auszutauschen.

Der Eigentümer muss auch Sorge dafür tragen, dass Dritte durch sein Eigentum nicht zu Schaden kommen. Ein Beispiel für diese Pflicht ist z. B. die Winterräumpflicht.

Siehe auch www.perfektversichert.de/risikoversicherungen/haus-grundbesitzerhaftpflicht-versicherung.html

 

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Synonyme - Besitzer
Eigentümergemeinschaft

Beim Kauf einer Eigentumswohnung wird man automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft. Eine Eigentümergemeinschaft ist rechtlich gesehen die Gesamtheit aller Eigentümer innerhalb einer Wohneigentumsanlage und wird nach Paragraf 3 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) begründet. Das Wohnungseigentumsgesetz regelt die Rechte und Pflichten, die mit dem Kauf einer Eigentumswohnung in Zusammenhang stehen. Der Käufer einer Eigentumswohnung  wird Miteigentümer der ganzen Immobilie, der eigene Anteil errechnet sich aus der Quadratmeterzahl des Eigentums im Verhältnis zur Gesamtquadratmeterzahl des Gebäudes. Man unterscheidet zwischen Sondereigentum, dass sind die Räumlichkeiten, die nur dem Eigentümer gehören, und Gemeinschaftseigentum, das sind die Bereiche im Gebäude, die von allen Eigentümern gemeinschaftlich genutzt werden.

Alle Belange des Gebäudes müssen gemeinsam von der Eigentümergemeinschaft beschlossen werden. Dabei geht es darum, den Gesamtzustandes des Gebäudes zu erhalten. Wird ein neues Dach für das Gebäude benötigt, dann muss das Bauvorhaben auf der Eigentümerversammlung besprochen und beschlossen werden. Ebenso fallen das Treppenhaus sowie die Fassade und die Fenster unter das Gemeinschaftseigentum. Es wird von jeder Eigentümerversammlung ein Protokoll erstellt, in dem alle besprochenen Punkte und Beschlüsse festgehalten werden.

Vor dem Kauf der Immobilie ist es ratsam, sich diese Protokolle anzuschauen, um zu sehen, wie die Eigentümer zusammenarbeiten und welche Sanierungen schon beschlossen sind, da diese Kosten von der Gemeinschaft getragen werden müssen. Ebenso ist ein Blick in das Grundbuch ratsam, um zu sehen, wie die Teilungserklärung aussieht. Auch die Gemeinschaftsordnung sollte der Käufer sich zeigen lassen, um zu sehen, wie das Gemeinschaftseigentum genutzt wird.

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Eigentümerwechsel

Bei einem Eigentümerwechsel verpflichtet sich der neue Eigentümer alle Rechte und Pflichten des Vorbesitzers zu übernehmen. Bis zur Umschreibung im Grundbuch muss der bisherige Eigentümer alle seine Pflichten nachkommen. Er muss weiter das Hausgeld zahlen, und er haftet für alle begründeten Verbindlichkeiten.

Sobald das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben ist, ist der Eigentümerwechsel vollzogen. Der vorherige Eigentümer verliert damit das Recht, an den Eigentümerversammlungen teilzunehmen. Ab diesem Zeitpunkt sind keine Zahlungsverpflichtungen zu seinen Lasten mehr zulässig und ab der Umschreibung im Grundbuch übernimmt der neue Eigentümer alle Rechte und Pflichten. Er darf an den Eigentümerversammlungen teilnehmen und ist zur Beschlussfassung berechtigt.

Außerdem muss er ab diesem Zeitpunkt das Hausgeld zahlen. Alle Pflichten aus schon beschlossenen Sanierungen oder Sonderumlagen, die noch nicht umgesetzt sind, muss der neue Eigentümer begleichen und nicht mehr der bisherige. Die Eigentümergemeinschaft muss nicht darüber unterrichtet werden, wenn ein Eigentümer sein Eigentum verkaufen möchte.

Sollte die Eigentumswohnung vermietet sein, hat ein Eigentümerwechsel keine Auswirkung auf den Mietvertrag. Der neue Eigentümer hat kein Recht, den bestehenden Mietvertrag durch einen neuen zu ersetzen. Häufig wird jedoch die Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt. Mietern wird geraten, die Kündigungsbegründung genau zu überprüfen, um zu sehen, ob dagegen widersprochen werden kann. Das ist möglich, wenn zum Beispiel soziale Gründe vorliegen.

 

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Eigentumsquote

Als Eigentumsquote bezeichnet man den Anteil der privaten Haushalte in Deutschland, die über eigenes Vermögen in Form von Haus- oder Grundbesitz verfügen. Dabei kann es sich um selbst bewohnte oder vermietete Immobilien und Wohnungen handeln. In Deutschland ist die Eigentumsquote im europäischen Vergleich sehr niedrig. Sie liegt 2018 laut Statista.com mit 51,5 % unter dem europäischen Durchschnitt, der bei 69,3 % liegt. Dieser Wert ist in Deutschland seit ca. 10 Jahren stabil. Damit liegt Deutschland auf dem vorletzten Platz. Nur in der Schweiz leben weniger Menschen in ihrer eigenen Wohnung als in Deutschland.

Der Hauptgrund sind die hohen Kosten, die mit dem Erwerb von Eigentum einhergehen. Die meisten Menschen können das Eigenkapital nicht aufbringen. Für den Erwerb einer Immobilie sollten 20 bis 30 % Eigenkapital zur Verfügung stehen. Das wird von den meisten Menschen in Deutschland nicht erreicht. Nur ungefähr 11 % aller Mieter besitzen Rücklagen von mehr als 50.000 €. Weitere Kostenfaktoren sind die hohen Grunderwerbsteuern. Außerdem gibt es keine steuerlichen Abzugsmöglichkeiten von Hypothekenzinsen für die Eigentümer. Diese beiden Faktoren verteuern den Erwerb von Eigentum.

Aber es gibt auch regionale Unterschiede in Deutschland. So hatte das Saarland 2018 die höchste Eigentumsquote von 64,7 % während Berlin die niedrigste Eigentumsquote mit 17,4 % hat.

Der größte Anteil der Eigentümer sind Familien. Zwei von drei Jugendlichen wachsen in Wohneigentum auf. Das ändert sich aber, wenn diese Jugendlichen ausziehen und in den meisten Fällen zur Miete wohnen. Der Anteil von Wohnungseigentümern unter 20 Jahren liegt deutlich unter 10 %. Bei den 25- bis 34- jährigen ist sie von 1999 bis 2017 von 23 auf 12 % geschrumpft. Gründe dafür sind die zunehmende Anzahl an Singlehaushalten, aber auch die hohe Anzahl von jungen Menschen, die studieren oder mehr als eine Ausbildung beginnen. Sie fangen dementsprechend später an zu arbeiten und verfügen erst dann in der Regel über ein angemessenes Einkommen für ein Eigenheim.

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