Baugenehmigung

Begriff Definition
Baugenehmigung

Die Baugenehmigung wird nach der positiven Prüfung eines Bauantrags erteilt. Es handelt sich hierbei um einen schriftlichen Bescheid, der durch die örtlich zuständige Bauaufsichtsbehörde ausgestellt wird. Dem geht Baugenehmigungsverfahren voran. Es beinhaltet den Ablauf von der Bauantragsstellung durch den Bauherrn über die Prüfung der eingereichten Unterlagen und Erteilung der Baugenehmigung bis hin zum Baubeginn.

Dieser Bescheid über die Baugenehmigung sagt aus, dass dem beantragten Bauvorhaben bezüglich des öffentlichen Rechts keine Bedenken oder Hindernisse entgegenstehen. Ein solches Bauvorhaben kann die Errichtung, Veränderung oder Beseitigung einer baulichen Anlage sein. Allerdings kann eine solche Baugenehmigung mit Auflagen versehen sein. Des Weiteren ist sie gebührenpflichtig und wird der Regel befristet ausgesprochen. Nach welchen Kriterien eine Baugenehmigung ausgesprochen wird, ist in der jeweiligen Bauordnung des Bundeslandes geregelt. Beispielsweise ist eine Regelung über die Nachbarbeteiligung in den jeweiligen Bauordnungen geregelt. Während in einem Bundesland die Unterschrift des Nachbarn auf der Bauvorlage zwingend erforderlich ist, genügt es in einem anderen Bundesland bereits, wenn die Nachbarn durch die Gemeinde über einen bestehenden Bauantrag informiert werden. Eine Baugenehmigung kann auch erlöschen, sollte innerhalb der für die Genehmigung bewilligten Frist kein Bau begonnen werden. Je nach Landesbauordnung kann ein schriftlicher Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung gestellt werden.

Weitere Informationen: www.hausbauberater.de/bauwissen/erlaubnis-zum-bauen-anbau-umbau-oder-abbruch.

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Synonyme: Bauerlaubnis, Baubewilligung

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