Begriff Definition
Immission

Das Wort stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „hineinschicken“ oder „hineinsenden“. Geht es um die Verunreinigung von Luft, dem Boden oder dem Wasser, bei dem lebende Organismen oder Gegenstände durch diese drei Wirkungsfaktoren beeinflusst werden, spricht man von Immission. Der Begriff taucht häufig beim Thema der Luft- und Gewässerverschmutzung oder der Klimadebatte auf und stellt technisch gesehen einen Gegenbegriff zu den Emissionen dar.

Während Emissionen den Ausstoß von Stoffen betreffen, die anschließend Luft, Boden und Wasser verschmutzen, geht es bei den Immissionen um die Wirkung der Verunreinigungen auf Menschen und Objekte. Dabei ist wichtig zu verstehen, dass jede Emission auch eine Immission nach sich zieht. Umso geringer diese ist, desto weiter entfernt liegt in der Regel die Emissionsquelle. Die Störfaktoren wirken sich auf die Umwelt, den Mensch und alle lebenden Organismen aus und beeinträchtigen dabei nicht nur deren Lebensqualität, sondern gefährden ihre Gesundheit und den natürlichen Lebensraum.

Zu den Immissionen gehören:

  • Luftschadstoffe und Luftverunreinigungen gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG)
  • Lärm und Geräusche sowie hörbare Schallschwingungen, werden auch als Lärmimmission bezeichnet.
  • Erschütterungen wie niederfrequente Schwingungen, beispielsweise durch Straßenverkehr, Schienenverkehr oder Baustellen.
  • Licht und Reflexionen, wie beispielsweise der Flügelschlag von Windenergieanlagen. Sie werden auch als Lichtimmissionen bezeichnet.
  • Wärme und Wärmestrahlung, also die Einwirkung höherer Temperatur auf Ort mit niedriger Temperatur.
  • Strahlen und durch Strahlung auftretende Einwirkungen, wie beispielsweise Radarstrahlen, Ultraschall, elektromagnetische Strahlen.

Der oft gehörte Begriff "Feinstaub" fällt ebenfalls unter das Bundes-Immissionsschutzgesetz, aber auch Flutlicht, Laserstrahlung oder Funkenflug eines Feuers. Es wird grundsätzlich unterschieden zwischen anlagebedingter Immission und verhaltensbedingter Immission.

Die anlagebedingten Immissionen fallen in das Bundes-Immissionsschutzgesetz, während die verhaltensbezogenen Einwirkungen auf Mensch und Umwelt dem Immissionsschutzgesetz der Bundesländer unterliegen.

Siehe auch: hausbauberater.de/bundes-immissionsschutzverordnungen

 

Zugriffe - 1031
Synonyme - Immissionen
Immissionsschutz

Als Immissionsschutz werden alle Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Immissionen zusammengefasst. Die Regelungen zum Immissionsschutz sind im Bundesimmissions-Schutzgesetz (BImSchG) festgeschrieben. Als Immissionen werden Störfaktoren, die auf den Menschen aus der Umwelt einwirken, zum Beispiel Luft-, Boden- oder Wasserverunreinigungen, Schall oder Strahlung.

Immissionen nach BImSchG

Das BImSchG bietet die rechtliche Grundlage für den Immissionsschutz und definiert Schutzgüter und Schutzziele sowie entsprechende Schutzmaßnahmen. Als Immissionen werden laut Gesetz zum Beispiel folgende Beeinträchtigungen bezeichnet:

  • Luftverschmutzungen durch Abgase und Feinstaub
  • Lärmquellen durch Straßenverkehr, Fluglärm, Baumaschinen und andere Quellen
  • Größere Freisetzungen gesundheitsschädlicher Substanzen, zum Beispiel durch Brände oder Unfälle
  • Starke elektromagnetische Felder, zum Beispiel in der Nähe von Hochspannungsleitungen
  • Geruchsbelästigungen durch Industrie, Tierhaltung und Abfallanlagen

Maßnahmen zum Immissionsschutz

Weiterhin sind verschiedene Maßnahmen zum Immissionsschutz definiert, die über Genehmigungs- und Anzeigeverfahren durch die Emittenden kontrolliert werden sollen:

  • Vermeidung von Emissionsquellen
  • Reduzierung von Emissionen
  • Zeitliche Begrenzung von Emissionen
  • Passive Maßnahmen
  • Schutzabstände

Je nach Art und Größe kann nach §§ 53 bis 58 BImSchG kann für eine Anlage, die Emissionen verursacht die Beauftragung eines Immissionsschutzbeauftragten verpflichtend sein. Der Beauftragte berät zur Minderung von Emissionen und erstattet jährlich darüber Bericht. Qualifiziert sind Mitarbeiter im Unternehmen oder extern beauftragt werden und muss nach §§ 5 bis 7 BImSchG fachkundig und zuverlässig sein.

Emission und Immission

Während mit dem Begriff „Emission“ der Ausstoß von Schadstoffen durch einen sogenannten „Emittenden“ (Verursacher) gemeint ist, geht es bei der „Immission“ um den Empfänger, der von diesen Schadstoffen beeinträchtigt wird. Emissionen sind in der Regel als absolute Werte angegeben, während sich Immissionswerte auf einen bestimmten Ort und die dortige Konzentration zu einer bestimmten Zeit beziehen (Beispiel Luftverschmutzung in der Innenstadt bei einem bestimmten Verkehrsaufkommen).

 

Zugriffe - 1263
Immissionsschutzgesetz

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist Teil des Umweltrechts und dient dem Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen und Öko-Systemen sowie Kultur- und Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Die Anfänge des BImSchG liegen im Jahr 1973, die letzte Änderung trat im Juli 2022 in Kraft.

Die Schutzziele des Immissionsschutzgesetzes

Das „Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge“ hat zum Ziel, Lebewesen, Pflanzen und Öko-Systeme, aber auch Kultur- und Sachgüter vor Belästigungen und Gefahren durch Umwelteinwirkungen zu schützen. Dies gilt insbesondere für Einwirkungen, die von Anlagen – zum Beispiel aus der Industrie oder der Tierhaltung - verursacht werden. Ansatzpunkte sind zum einen Regelungen für die Betreiber solcher Anlagen und zum anderen Schutzmaßnahmen für die Betroffenen.

Was regelt das Bundes-Immissionsschutzgesetz?

Das BImSchG regelt die grundsätzlichen Anforderungen an den Immissionsschutz, technische Einzelheiten und Umsetzungsvorschriften sind in gesonderten Richtlinien und Regelwerken festgelegt. Im § 2 des BImSchG sind die Regelungsbereiche des Gesetzes zu finden. Diese umfassen im Einzelnen:

  • Vorschriften über die Einrichtung und den Betrieb von Industrieanlagen (anlagenbezogener Immissionsschutz)
  • Anforderungen an Produkte in Bezug auf die Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen (produktbezogener Immissionsschutz)
  • Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen und Verkehrsbeschränkungen (verkehrsbezogener Immissionsschutz)
  • Schutz bestimmter Gebiete vor Luftverunreinigungen und Lärm (gebietsbezogener Immissionsschutz)

Die Geschichte des deutschen Immissionsschutzes

Zu den Anfängen des Immissionsschutzes bestand dieser aus unterschiedlichen Rechtsvorschriften, teils auf Bundes-, teilweise aber auch auf Landesebene. Ab Mitte der 1960er Jahre wurden die Landesimmissionsschutzgesetze nach und nach in Vorschriften auf Bundesebene integriert, bis im Jahr 1974 mit der Einführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes der Immissionsschutz komplett neu geordnet wurde. Parallel zur Weiterentwicklung des Gesetzes entstanden verschiedene Verwaltungsvorschriften und Rechtsverordnungen, so zum Beispiel die Technischen Anleitungen TA Luft und TA Lärm.

Zugriffe - 1462
Synonyme - BImSchG,Bundes-Immissionsschutzgesetz
Immissionswerte

Immissionswerte sind gesetzlich festgelegte Grenzwerte für gesundheitsschädliche Stoffe in der Luft oder in der Umgebung. Die Festlegungen sind unter anderem in der „Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) festgehalten.

Rechtsverordnungen für Emissions- und Immissionswerte

Neben dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) als Hauptregelwerk rund um das Thema Emissionen und Immissionen, das die grundsätzlichen Anforderungen regelt, enthalten verschiedene Durchführungsbestimmungen Vorgaben zum Umgang mit Immissionen. Dies sind unter anderem:

  • die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV)
  • die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)
  • die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
  • die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL)

Diese Bestimmungen liefern technische Einzelheiten für die praktische Umsetzung, zum Beispiel für bestimmte Typen von Anlagen sowie Angaben zu Genehmigungsverfahren oder zur Überwachung. Fehlen in den Bestimmungen einzelne Immissionswerte, gelten die Werte aus den Verwaltungsvorschriften wie der TA Luft oder der TA Lärm. Die Geruchsimmissions-Richtlinie wurde vom Länderausschuss für Immissionsschutz entwickelt und befasst sich mit Geruchsbelästigungen für die Bevölkerung. Eine beratende Funktion nimmt die Kommission zur Anlagensicherheit wahr.

Beispiele für Immissionswerte

Immissionen sind Einwirkungen auf den Menschen oder die Umwelt, die ab einer bestimmten Größenordnung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Immissionswerte werden zum Beispiel für folgende Stoffe und Einwirkungen festgelegt:

  • Schwefeldioxid
  • Stickstoffdioxid
  • Partikel
  • Blei
  • Benzol
  • Ozon
  • Lärm
  • Geruch

Im Zusammenhang mit den Immissionswerten spielt die sogenannte Alarmschwelle eine Rolle. Damit wird ein Wert bezeichnet, bei dessen Überschreitung ein Risiko für die Gesundheit der Gesamtbevölkerung besteht und der sofortige Gegenmaßnahmen erfordert.

Immissionsrichtwerte

In einigen Regelwerken, zum Beispiel in der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm), wird auch der Begriff „Immissionsrichtwert“ verwendet. Damit wird ausgedrückt, dass die angegebenen Werte nicht in jedem Einzelfall bindend sind und die Grenze der Zumutbarkeit darstellen.

Zugriffe - 1065
Synonyme - Immissionsrichtwert
Immobilienfonds

Als klassischer Investmentfonds können Anleger hier in Immobilien statt in Aktien oder Renten investieren. Unterteilt werden sie in offene und geschlossene Immobilienfonds und ihre Rendite setzt sich aus den Mieteinnahmen sowie den Gewinnen aus dem Verkauf von Immobilien zusammen. Immobilienfonds investieren in zinsfreie Immobilien und Anleger können schon mit kleinen, meist dreistelligen Summen, in diese Kapitalanlage investieren.

Zur Repräsentation der Anteile erhalten die Anleger ein oder mehrere Zertifikate. Die häufigste Art ist der offene Immobilienfonds, bei dem das Geld der Investoren mehrheitlich in Immobilien fließt. In einer Vielzahl der Fälle sind dies Gewerbeimmobilien. Da Anleger jederzeit in den Fond eintreten können, Anteile nachkaufen und auch wieder austreten können, wird er als offener Immobilienfonds bezeichnet. Desto mehr Investoren oder höher die Investitionssumme, umso mehr Immobilien können in den Fond aufgenommen werden. Mit dem steigenden Volumen steigen auch die Mieteinnahmen und Verkäufe, was zu einer steigenden Rendite für die Anleger führt.

Die Fondsgesellschaften verwalten die Anteilseigner und schüttet auch den Gewinn daraus, abzüglich der Kosten, an die Anleger aus. Häufig, aber nicht immer, liegt die Rendite höher als bei festverzinslichen Fonds Objekten. Allerdings ist dies nicht immer der Fall, worin auch das Risiko dieser Anlageform liegt. Bei geschlossenen Immobilienfonds handelt es sich um eine Sonderform. Sie investieren in der Regel lediglich in eine Immobilie und nur bis zu einem vorher festgelegten Höchstvolumen. Investoren können folglich nur bis zu diesem in den Fonds eintreten.

Auch das Austreten ist nicht so leicht, wie im offenen Fonds und der Verkauf der Anteile ist meist mit Verlusten verbunden. In der Regel haben die ausgebenden Gesellschaften mit einem geschlossenen Immobilienfonds das Ziel, eine Immobilie zu bauen oder zu sanieren und anschließend mehrere Jahre zu halten, bevor sie dann mit maximalem Gewinn veräußert wird. Abschließend wird dann der Fonds abgewickelt und die Investoren erhalten ihre Ausschüttungen.

 

Zugriffe - 7215
Immobilienmakler

Der Verkauf einer Immobilie erfordert Sachverstand und Marktkenntnisse, doch vor allem bedarf er viel Zeit. Nicht selten ist die Suche nach einem potenziellen Käufer nervenaufreibend und daher beauftragen Immobilienbesitzer gerne einen Makler. Immobilienmakler sind die Schnittstelle zwischen Eigentümer und Kaufinteressenten und kümmern sich um die Vermarktung der Immobilien, sowie die Besichtigungen und kann die gesamte Abwicklung des Eigentümerwechsels vornehmen. Es gibt auch einige vertragliche Aspekte, die in sein Aufgabengebiet fallen. Für seine Arbeit erhält er eine Provision, auch als Courtage bezeichnet.

Zur Ausübung seiner Tätigkeit genügt in Deutschland die Anmeldung eines Gewerbes als behördliche Erlaubnis für die Vermittlung des Verkaufsabschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Verkaufsabschluss von Verträgen für:

  • Grundstücke,
  • Immobilien,
  • grundstücksgleiche Rechte,
  • vermieteter Wohnraum und
  • vermieteter Gewerberaum.

Als Immobilienmakler bedarf es hierzulande keinerlei Nachweis einer fachlichen Eignung, einer beruflichen Ausbildung oder sonstigen Voraussetzungen. Lediglich die Gewerbeanmeldung ist verpflichtend. Berufsverbände wie der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. V. kritisieren diese Regelung seit Jahren erfolglos. Wer sich allerdings unter dem Logo dieses Fachverbandes auftreten will, muss einen sogenannten Sach- und Fachkundenachweis für Makler und Immobilienverwalter vorlegen. Außerdem fordert der Verband eine spezielle Makler-Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung, die bei Vorliegen eventueller Vorstrafen wegen Kapitaldelikten und einer so wörtlich „nicht geordneten finanziellen Situation“ dem Antragsteller verweigert werden darf.

Zur erfolgreichen Vermittlung einer Immobilie wird ein Maklervertrag zwischen dem Immobilienbesitzer und dem Immobilienmakler geschlossen. Darin enthalten auch das sogenannte Provisionsversprechen, ein erfolgsabhängiges Honorar. Es ist unabhängig von dem Aufwand des Maklers und basiert auf Grundlage des § 652 BGB Entstehung des Lohnanspruchs, sowohl in mündlicher oder schriftlicher Form. Die Höhe der Provision ist nach Bundesland unterschiedlich geregelt und festgelegt und richtet sich nach dem Kaufpreis bzw. dem Mietpreis. Es gibt aber auch sogenannten Festpreismakler, bei denen das Entgelt nicht vom erfolgreichen Verkauf abhängt.

Neben der Tätigkeit für den Verkauf einer Immobilie kann der Immobilienmakler auch bei einer Vermietung tätig werden. Seit dem 01. Juni 2015 darf er allerdings nur noch nach dem sogenannten Bestellerprinzip abrechnen. Das besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt, ihn auch bezahlen muss. Das war in der Vergangenheit so geregelt, dass der Mieter einer Wohnung den Immobilienmakler bezahlen muss, obwohl der Vermieter der Immobilie ihn beauftragt hatte.

Hinweise zum Maklerrecht: hausbauberater.de/bauwissen/verbraucherrechte-beim-immobilienmakler

Zugriffe - 1717
Synonyme - Makler
Imprägnierung

Imprägnierungen im Bauwesen sind Substanzen, die nach dem Trocknen dazu dienen, eine Oberfläche vor chemischen Einflüssen, Feuchtigkeit, Verschmutzung oder der Witterung zu schützen.

Wie funktioniert eine Imprägnierung?

Bei einer Imprägnierung dringt die verwendete Substanz entweder in das Material ein (diffusionsoffene Imprägnierung) oder bildet eine undurchdringliche Schicht auf der Oberfläche. Man spricht dann auch von einer Versiegelung, wie sie zum Beispiel für Parkettböden angewendet wird. Insbesondere Holz kann durch Tauchen, Spritzen oder im Kesseldruckverfahren imprägniert werden.

Die Kesseldruckimprägnierung

Bei der Kesseldruckimprägnierung wird Holz in einem Kessel unter Vakuum gesetzt, um ihm die Luft zu entziehen, anschließend wird der Kessel und damit das enthaltene Holz mit dem gewählten Imprägniermittel geflutet und unter Druck gesetzt. Dieses Verfahren sorgt für eine hohe Eindringtiefe der Imprägnierung.

Was wird imprägniert?

Baustoffe werden im Innen- und Außenbereich imprägniert, um die Wasseraufnahme zu verringern, vor Verschmutzung zu schützen, die Oberfläche zu verfestigen, die Abnutzung zu reduzieren oder die Saugfähigkeit zu verringern. Imprägniert werden zum Beispiel Holzbauteile im Außenbereich zum Schutz vor der Witterung. Im Innenbereich sorgt die Imprägnierung von Holzfußböden dafür, dass die Oberflächen feuchte- und schmutzunempfindlicher werden. Weiterhin werden Beton-, Putz- oder Steinflächen imprägniert.

Imprägnierungen und Gesundheitsgefahren

Viele Imprägnierungen enthalten Lösemittel und Fungizide, dies betrifft insbesondere die Produkte zur Imprägnierung von Holz. Viele früher verwendete Holzschutzmittel enthalten PCP, Lindan oder DDT und sind mittlerweile aufgrund der gesundheitlichen Schäden, die sie verursachen, verboten. Zur Versiegelung von Naturstein werden häufig stark lösemittelhaltige Produkte eingesetzt, alternativ kommt auch eine Polyesterbeschichtung in Frage. Die Basis der Imprägnierungen basieren meist auf Alkoxysilanen, Alkoxysiloxanen oder organische Flourverbindungen. Gerade im Innenbereich muss eine Imprägnierung möglichst schadstoffarm sein, um eine Ausgasung von schädlichen Substanzen in der Raumluft weitgehend zu verhindern. Geeignet sind dazu zum Beispiel wasserbasierte Produkte oder Steinimprägnierungen auf Pflanzenöl-Basis.

 

Zugriffe - 1495
Industriebauten

Als Industriebauten werden Gebäude bezeichnet, die in der Industrie für die Produktion und Montage, für die Prozessierung von Werkstoffen oder auch als Lagerhallen genutzt werden. Hochöfen, Fördertürme oder Hafenanlagen gehören ebenfalls zu diesem Gebäudetyp sowie die zugehörigen Büro- und Verwaltungsgebäude. Sie sind meist groß und vorwiegend nach funktionalen Gesichtspunkten geplant.

Industriebauten als Sonderbauten

Industriebauten gehören laut § 51 Musterbauordnung zu den Sonderbauten mit besonderen Eigenschaften bezüglich ihrer Art, Höhe, Größe und Nutzung. Für diese Bauten gelten spezielle Vorschriften zum Beispiel bezüglich des Brandschutzes, der für Industriedächer in der DIN 18234 geregelt ist. Eine weitere gesetzliche Grundlage bildet die Industriebaurichtlinie (IndBauRL), die ebenfalls brandschutztechnische Anforderungen für Industriebauten festlegt.

Die Planung von Industriebauten

Industriebauten sind komplexe Bauwerke mit hohem Planungsaufwand. Denn nicht nur das Gebäude selbst muss sorgfältig geplant werden, auch die Einrichtungen technischer Anlagen gehört dazu, Sicherungs- und Brandschutzanforderungen müssen erfüllt sein. Ein erhöhter Aufwand besteht auch hinsichtlich der Genehmigung. Zum Bauantrag gehören zahlreiche Genehmigungen und Nachweise dazu, Umweltauflagen müssen erfüllt werden. Dies erfordert spezialisierte Planer und Architekten, Fachplaner und Gutachter, die Hand in Hand das Gebäude entwickeln.

Berühmte Industriebauten

Seit Beginn der Industrialisierung im 18. Jahrhundert stellen Industriebauten einen markanten Anteil in der deutschen Gebäudelandschaft dar. Die Gestaltung ändert sich je nach vorherrschender Architektur, teilweise wurden dort erste Ansätze moderner Architektur der jeweiligen Zeit umgesetzt. Berühmte Beispiele der deutschen Industriearchitektur sind zum Beispiel der Hamburger Hafen, die AEG-Turbinenfabrik in Berlin-Moabit oder das Fagus-Werk in Alfeld. Diese Bauwerke sind seit 2011 Teil des Weltkulturerbes. Ebenfalls auf der Liste der Industriedenkmäler stehen zum Beispiel die Völklinger Hütte oder die Zeche Zollverein.

 

Zugriffe - 1471
Infraleichtbeton

Infraleichtbeton (ILC) ist ein Beton mit besonders geringer Dichte und dadurch für die Herstellung von wärmedämmenden tragenden Bauteilen, zum Beispiel Außenwänden, geeignet. Mit dem Baustoff ist die Herstellung monolithischer Wände ohne Anschlussfugen und komplizierte Details möglich. Dadurch ist Infraleichtbeton für die nachhaltige und einfache Bauweise geeignet.

Woraus besteht Infraleichtbeton?

Infraleichtbeton ist ein leichter, gefügedichter Beton mit einem Zementanteil von etwa 250 kg/ m³. Im Vergleich dazu werden für C30/ 37 Beton etwa 400 Liter Zement pro m³ benötigt. Für Infraleichtbeton wird klinkereffizienter Zement (CEM III B) verwendet, der für eine schnelle Carbonatisierung und damit für geringere CO2-Emissionen sorgt. Infraleichtbeton eignet sich außerdem für die Verwendung recycelter Zuschlagstoffe wie zum Beispiel Blähglas aus Altglas. Mögliche und häufig verwendete Zuschläge sind außerdem Blähton oder Bims mit einer Gesteinskörnung von weniger als 600 kg/ m³.

Eigenschaften von Infraleichtbeton

Infraleichtbeton bringt verschiedene positive Eigenschaften mit, die für eine gute Ökobilanz und Nachhaltigkeit sorgen. Dies sind vorwiegend:

  • Geringe Wärmeleitfähigkeit bei moderaten Wandstärken
  • Geeignet für mäßig druckbelastete Wände
  • Kombination mit Normalbeton möglich
  • Oberfläche für Sichtbeton geeignet
  • Einbau als Transportbeton
  • Nicht genormtes Sonderprodukt mit wechselnder Verfügbarkeit

Bei sortenreiner Trennung kann Infraleichtbeton vollständig recycelt werden. Der Rückbau erfolgt vorzugsweise durch Sägen für geringe Materialverluste. Der ILC wird in Brechern zu Gesteinskörnungen verarbeitet und kann anschließend wiederum als Zusatz für Leichtbeton oder als Trockenschüttung und Ausgleichsschicht verwendet werden.

Die Ökobilanz von Infraleichtbeton

Aus der Möglichkeit, monolithische Bauteile ohne zusätzliche Wärmedämmung und Putzschichten herzustellen, ergibt sich für Infraleichtbeton eine positive und nachhaltige Ökobilanz. Weitere positive Effekte ergeben sich aus der Fähigkeit zur Wärmespeicherung und dem guten sommerlichen Wärmeschutz. Die Ökobilanz von Beton ergibt sich vorwiegend aus der Art und Menge des verwendeten Zements. Durch die Anwendung klinkereffizienter Zemente und ungiftiger sowie recycelter Zusatzstoffe wird die Umweltbelastung zusätzlich reduziert.

Zugriffe - 1056
Synonyme - ILC
Infrarot

Die Infrarotstrahlung (IR-Strahlung) oder auch Wärmestrahlung macht etwa 50 % der Sonnenstrahlung aus, die durch die Atmosphäre auf die Erdoberfläche trifft. Der Infrarot-Strahlungsanteil ist dafür verantwortlich, dass wir die Sonnenstrahlen als Wärme auf unserer Haut empfinden. Die auftreffende Strahlung erwärmt vorwiegend Körper und nur in geringem Maße die Umgebungsluft, dieser Effekt wird zum Beispiel auch bei der Infrarotheizung genutzt.

Wie arbeitet Infrarotstrahlung?

Infrarotstrahlung gehört zu den elektromagnetischen Strahlungen, anders als beim Licht liegt die Wellenlänge im für uns Menschen nicht sichtbaren Bereich. Die auf einen Körper auftreffende Infrarotstrahlung bringt die Moleküle des Körpers zum Schwingen. Der so erwärmte Körper gibt wiederum Strahlungswärme ab und heizt die Raumluft indirekt mit.

Vorteile der Infrarotstrahlung in der Heizungstechnik

Wird Infrarot zum Beheizen von Räumen genutzt, kommen gleich mehrere Vorteile dieser Strahlungsart zum Tragen:

  • Anders als Konvektionswärme erwärmt die Infrarotstrahlung den menschlichen Körper, bzw. andere feste Stoffe und nur in geringem Maß die Raumluft selbst.
  • Dieser Effekt sorgt gleichzeitig für ein höheres Wärmeempfinden bei messbar geringerer Raumtemperatur (1 bis 2 Grad Celsius).
  • Die direkte Erwärmung reduziert Wärmeverluste und liefert in kurzer Zeit angenehme Wärme.

Einen entscheidenden Nachteil bringt eine Infrarotheizung jedoch mit sich: Für den Betrieb ist teurer elektrischer Strom notwendig. Durch den geringeren Energieverbrauch hochwertiger Gerät im Vergleich zu einer Gasheizung mit gleicher Leistung spart man zwar Energie, die Kosten sind aufgrund der ständig steigenden Strompreise jedoch annähernd die gleichen.

Infrarot-Heizstrahler für schnelle Wärme

Auch wenn eine komplette Infrarotheizung für ein Wohnhaus oder eine Wohnung womöglich nicht umsetzbar ist, eignen sich Infrarotstrahler überall dort, wo schnelle Wärme gebraucht wird. Gerne eingesetzt werden die Strahler als Terrassenheizung, fürs Badezimmer oder auch für Ferienwohnungen und Wochenendhäuser, in denen es darauf ankommt, dass in kurzer Zeit und mit vergleichsweise wenig Aufwand Wärme erzeugt wird.

 

Zugriffe - 2975
Synonyme - Infrarotstrahlung

HausbauberaterUnabhängige Bauherrenberatung
Begleitung bei Planung und Hausbau | Unterstützung bei Konflikten am Bau