Begriff Definition
Baubiologie

Bei diesem relativ neuen Fachgebiet werden die ganzheitlichen Zusammenhänge zwischen Gebäuden und ihren Nutzern betrachtet.

Es handelt sich bei der Baubiologie um einen Sammelbegriff für die ausführliche Lehre zwischen Mensch und gebauter Umwelt. Darüber hinaus beschäftigt sie sich mit der schadstoffminimierten und umweltfreundlichen Ausführung der Bauwerke. Dadurch, dass immer mehr gesundheitsschädliche Stoffe in Gebäuden und speziell in Wohngebäuden, verwendet werden, wurde dem Bereich der Baubiologie immer mehr Beachtung geschenkt. Die Zusammenhänge der Natur, dem Gebäude und dem Wohlbefinden des Menschen spielen dabei eine zentrale Rolle.

Mit dem Ziel, die größtmögliche Wohngesundheit und ein optimales Wohlbefinden zu erreichen, betrachten Baubiologen die gegenseitigen Wirkungen von Baukonstruktionen, Baumaterialien und Bauinstallationen aufeinander. Das Erreichen dieses Ziels wird neben des Neubaus und der Sanierung von Wohnungen und Häusern zusätzlich auf Kindergärten, Krankenhäusern und Schulen angewendet. Diese Gebäude unterliegen alle besonderen hygienischen Ansprüchen.

Das Tätigkeitsfeld der Baubiologen umfasst darüber hinaus die Beratung zu gesundem Schlafen und Wohnen und die gezielte Analyse belastender Raumfaktoren. Vieles, womit sie sich beschäftigen, ist wissenschaftlich noch nicht bestätigt. Alle bereits gewonnenen Erkenntnisse teilen die Baubiologen mittels Vorträgen, Seminaren, Fachliteratur und Kongressen mit der Bevölkerung.

Ein weiteres Ziel der Baubiologie ist die Schonung der natürlichen Ressourcen und die Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit der Natur.

Zugriffe - 1310
Synonyme - Baubiologe
Baudenkmal

Ursprünglich wurde ein Baudenkmal zum Gedenken eines Ereignisses oder einer Persönlichkeit errichtet. Dies geschah in Form eines architektonischen oder plastischen Monumentes.

Im Duden wird heutzutage die Definition “Denkmal vergangener Baukunst” verwendet. Gemeint sind damit Baudenkmale. Sie können einzelne Einzelgebäude, historische Stadt- und Ortskerne oder ganze Straßenzüge sein und unterliegen stets unterschiedlichen Bedeutungen, sei es Kunst, Wissenschaft, Technik, Handwerk, Städtebau oder Geschichte. Es handelt sich immer um Bauwerke von besonderem Wert und nicht selten sind dies die Juwelen in deutschen Innenstädten. Gebäude können in Deutschland denkmalrechtlich in folgenden Bundesländern den Status „Baudenkmal“ erhalten, wenn es sich dabei um ein baugeschichtlich besonders wertvolles Objekt handelt:

  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Saarland
  • Sachsen-Anhalt

Die Eigenschaft als Baudenkmal beinhaltet, dass bauliche Veränderungen an diesem Gebäude nur mit Zustimmung der zuständigen Denkmalschutzbehörde vorgenommen werden dürfen. Aufwendungen, die zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung eines Baudenkmals notwendig sind, können in der Regel steuerlich abgeschrieben werden, insofern keine Zuschüsse von der öffentlichen Hand bereitgestellt wurden. An dieser Stelle wird der Begriff des Baudenkmals bundesweit einheitlich verwendet. Folgende Maßnahmen werden als denkmalerhaltend angesehen:

Insgesamt stellt es stets eine große Herausforderung dar, weitreichende Veränderungen an einem Baudenkmal genehmigt zu bekommen. Alle Nutzungsänderungen im Zusammenhang mit Grundrissveränderungen unterliegen sehr strengen Auflagen und dürfen den historischen Charakter des Baudenkmals nicht verletzen.

Zugriffe - 7671
Synonyme - Baudenkmale
Baueinstellungsverfügung

Eine Baueinstellungsverfügung oder baurechtliche Einstellungsverfügung ist umgangssprachlich auch als „Baustopp“ bekannt. Wird solch eine Verfügung erlassen, müssen alle Arbeiten auf der Baustelle umgehend beendet werden. Lediglich Arbeiten, die der Sicherung der Baustelle dienen, dürfen dann noch ausgeführt werden.

Die folgenden Gründe können zu einer Baueinstellungsverfügung führen:

  • Bauen ohne Baugenehmigung
  • Massive Baumängel
  • Fehlende oder unzureichende Sicherheitsmaßnahmen auf der Baustelle
  • Verstoß gegen den Bebauungsplan
  • Der Einsatz nicht-zugelassener Baustoffe und Maschinen
  • Naturschutz, wenn beispielsweise geschützte Tierarten am Ort des Bauvorhabens leben und dies vor Baubeginn unbekannt war

Welcher genaue Grund zum Baustopp führt, ist im zugestellten Schreiben des zuständigen Bauamtes ersichtlich. Da es sich beim Baurecht um Landesrecht handelt, greift die Landesbauordnung. Primäre Absicht ist dabei nicht den Bau gänzlich zu verhindern, sondern lediglich sicherzustellen, dass alle Gesetze, Vorschriften und Regeln eingehalten werden.

Um eine Baueinstellungsverfügung aufheben zu lassen, besteht die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Wird diesem stattgegeben, kann der Bau fortgeführt werden. Ist das Verhängen des Baustopps rechtmäßig, müssen erst die verursachenden Gründe beseitigt werden. Eine kurzfristige Aufhebung ist ebenfalls möglich, beispielsweise wenn es spezielle Witterungsbedingungen erfordern.

Bei Fragen nach der Kostenübernahme für den Baustopp gilt das Verursacherprinzip. Somit trägt die Partei, die verantwortlich für den Baustopp ist, auch die Kosten dafür. Bei fahrlässiger Verursachung besteht für Bauherren die Möglichkeit auf Schadensersatz zu klagen.

Siehe auch: hausbauberater.de/bauwissen/baustopp-durch-baueinstellungsverfuegung

 

Zugriffe - 4256
Synonyme - baurechtliche Einstellungsverfügung
Bauerwartungsland

Grundstücksflächen, die aufgrund ihrer Beschaffung und Position zur Gemeinde irgendwann von der Gemeinde als Bauland umgewidmet werden könnten, werden zunächst als Bauerwartungsland bezeichnet. Es wird in dem Nutzungsflächenplan der Gemeinde als zukünftiges Bauland markiert. Bauerwartungsland ist teurer als herkömmliches Ackerland, aber billiger als Bauland. Nach dem Erwerb von Bauerwartungsland darf nicht sofort mit dem Bauen angefangen werden, da es offiziell noch kein Bauland ist. Beim Erwerb von Bauerwartungsland gibt es keine Garantie, das es zu Bauland umgewidmet wird

Besitzer von Bauerwartungsland können bei der zuständigen Gemeinde eine Umwidmung vom Bauerwartungsland zum Bauland beantragen. Bei der Gemeinderatssitzung wird im Interesse der Gemeinde über den Antrag entschieden. Über eine Umwidmung in der Regel innerhalb von 6 Monaten. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle:

  • Die Umwidmung muss den langfristigen Zielen der Gemeinde für die bauliche Nutzung der Flächen entsprechen.
  • Es dürfen die Rechte angrenzender Grundstücksbesitzer nicht verletzt werden.
  • Das Grundstück muss erschließbar sein.

Wer Bauerwartungsland kauft, sollte nicht unbedingt mit einer zeitnahen Erschließung und Umwidmung zum Bauland rechnen. Dieser Prozess kann sich im ungünstigsten Fall über Jahre hinziehen. Was beim Erwerb von Bauerwartungsland unbedingt zu beachten ist, ist die Zahlung der Grundsteuer, die auch für Bauerwartungsland bezahlt werden muss. In der Regel wird Bauerwartungsland nicht von Privatpersonen, sondern von Investoren gekauft.

Zugriffe - 8764
Baufertigstellungsbürgschaft

Sollte die Baufirma, die mit dem Hausbau beauftragt ist, in finanzielle Schwierigkeiten geraten und Insolvenz anmelden, gerät häufig auch der Bauherr in finanzielle Nöte. Dagegen hilft der Abschluss einer Baufertigstellungsbürgschaft. Sie bürgt ebenso bei Nichterfüllung oder bei Verweigerung der vertraglichen Leistungen durch die Baufirma.

Bei der Baufertigstellungsbürgschaft bürgt eine dritte Partei für sämtliche Kosten bis zur Fertigstellung des Hauses. Alternative kann der Bauherr auch eine Baufertigstellungsversicherung abschließen. Diese greift allerdings nur, wenn die Baufirma Insolvenz anmelden muss.

Die Höhe der Baufertigstellungsbürgschaft wird im Bauvertrag individuell geregelt. Sie beträgt normalerweise 10 Prozent der Bausumme. Als Bürgen sollten nur Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen akzeptiert werden. Die Baufirma ist in der Pflicht einen geeigneten Bürgen für die Fertigstellungsbürgschaft zu finden. Der Bauherr sollte den Inhalt der Bürgschaft genau prüfen lassen und sich besonders die Sicherungsfälle genau anschauen. Sie sollten nicht nur bei einer Insolvenz greifen, sondern auch dann, wenn die Baufirma ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Wenn die Baufirma keinen passenden Bürgen für die Baufertigstellungsbürgschaft finden kann, dann kann ein Grund dafür sein, dass die Baufirma nicht über genügend Liquidität verfügt.

Der Abschluss einer Baufertigungsbürgschaft wird in jedem Fall beim Bau des Eigenheims empfohlen, da sie die bedeutendste Versicherung für den Bauherrn ist. Sie garantiert, dass die Immobilie in der vertraglich vorgegebenen Zeitspanne fertiggestellt wird.

Siehe auch: www.hausbauberater.de/bauwissen/haus-sicher-bauen

Zugriffe - 5326
Baufeuchte

Der Begriff bezeichnet den Wassergehalt eines Bauteils oder von Bauteiloberflächen, der während des Herstellungsprozesses entsteht oder eindringt. Vor allem die Verwendung von Mörtel, Beton, Nassestrich, Farben oder Putz ist die Hauptursache für die Entstehung von Baufeuchte. Ständiges Lüften während der Bauphase trägt dazu bei, die Baufeuchte deutlich zu verringern. Wenn während dieser Zeit nur für einen mangelhaften Wetterschutz gesorgt wird, können auch in das Gebäude eindringende Niederschläge zu einer Erhöhung der Baufeuchte führen. In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass ein fertiggestellter Neubau pro Quadratmeter etwa 90 Liter Wasser enthält.

Siehe auch www.hausbauberater.de/bautrocknung.

Zugriffe - 7760
Synonyme - Bautrocknung
Baufläche

Wird für ein Grundstück ein Flächennutzungsplan erstellt, so ist in diesem auch die für die Bebauung vorgesehene Fläche auszuweisen. Man spricht dabei von der Baufläche. Sie muss nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung dargestellt werden mit Bezug auf die Baunutzungsverordnung (BauNVO) § 1 Abs. 1. In dieser Verordnung wird zwischen verschiedenen Bauflächen unterschieden:

Wohnbaufläche

gemischte Baufläche

  • Dorfgebiet (§ 5 BauNVO)
  • Mischgebiet (§ 6 BauNVO) - Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude
  • urbanes Gebiet (§ 6a BauNVO)
  • Kerngebiet (§ 7 BauNVO) - hauptsächliche Unterbringung von Handelsbetrieben

gewerbliche Baufläche

Werden als Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO) und Industriegebiet (§ 9 BauNVO) im Flächennutzungsplan und getrennt von Wohnbauflächen erfasst. Grund dafür ist die Vermeidung von störende Einwirkungen von Betrieben wie Lärm, Geruch oder Gefahren

Sonderbaufläche ((§ 10 - 14 BauNVO)

  • Wochenendhäuser
  • Sanatorien
  • Campingplätze
  • Hafengebiete
  • Kurgebiete
  • Kliniken
  • Ferienhäuser
  • Kurgebiete
  • Ladengebiete
  • Gebiete für Einkaufsflächen sowie großflächige Handelsbetriebe
  • Gebiete für Messen, Ausstellungen und Kongresse
  • Hochschulgebiete
  • Gebiete für Anlagen für die Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien wie Wind- oder Sonnenenergie

 

Zugriffe - 9246
Bauflucht

Die Bauflucht beschreibt die Lage der Gebäudefassade zur Straßenseite und den bestimmten Abstand dazwischen, der vom Gesetzgeber her eingehalten werden muss. Die Bauflucht wird auch als Baukante, Baulinie oder Fluchtlinie bezeichnet. Dem Eigentümer eines Grundstücks ist es möglicherweise nicht erlaubt über diese Baulinie hinaus zu bauen. Die genaue Lage wird im Bebauungsplan mithilfe der Bauordnung bestimmt. Baulinien werden hauptsächlich von Gemeinden genutzt, um gleichmäßige Straßenmuster zu erreichen. Sie tragen dazu bei, eine durchgehende Häuserflucht zu errichtet.

Manchmal gibt es Verwirrung bei der Definition und Verwendung der Begriffe Bauflucht und Baugrenze. Die Baugrenze bezieht sich darauf, in welchem Gebiet gebaut werden darf. Wohingegen die Bauflucht genau beschreibt, auf welcher Linie zur Straßenseite ein Gebäude stehen muss. Davon darf nicht abgewichen werden, weder nach vorne in Richtung Straße oder weiter nach hinten ins Grundstück. Es muss also immer genau auf der Linie gebaut werden. Die Bauflucht ist eine gesetzliche Beschränkung, die durch die Bauordnung der Gemeinde und im Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgelegt wird.

Die Einhaltung der Bauflucht soll auch sicherstellen, dass der Gemeinde ausreichend Platz zur Verfügung steht, für eventuelle Verbreiterung von Straßen oder zur Sanierung, Modernisierung oder Erweiterung der öffentlichen Versorgungsstruktur. Ebenso ist die Bauflucht ein wichtiger Faktor zur Bereitstellung von Flucht- und Rettungswegen.

Weitere Informationen zur Baunutzungsverordnung: Das öffentliche Baurecht.

Zugriffe - 10456
Baufolie

Die Baufolie dient dem Schutz vor Witterungseinflüssen, vor Staub und Schmutz oder Chemikalien. Es ist eine universelle Folie, wird aus 100 % Polyethylen hergestellt, und eignet sich auch ideal als Abdichtungsfolie oder Feuchtigkeitssperre. Auf dem Bau gibt es zahlreiche Verwendungsmöglichkeiten für die universelle Folie mit den zahlreichen positiven Eigenschaften. Die Baufolien werden in Endlosrollen aus strapazierfähigem Polyethylen mit niedriger Dichte geliefert und sind in der Regel Schwarz, Weiß oder transparent. Sie können aber grundsätzlich auf Kundenwunsch auch in vielen anderen Farben hergestellt werden. Das Grundmaterial Polyethylen ist von Natur aus transparent bis weiß. Baufolie hat eine höhere Reißfestigkeit gegenüber herkömmlichen Folien und wird in unterschiedlicher Dicke von 2, 4 und 6 mm hergestellt. Außerdem zeichnet sich die Baufolie durch höchste Festigkeit aus, was sie extrem belastbar macht.

Die praktischen Folien werden für alle Arten von Abdeckarbeiten auf Baustellen verwendet, beispielsweise als Sichtschutz oder Staubschutz, aber auch als Unterlage für Gerüste oder als Feuchtigkeitsbarriere in Bodennähe. Ein breit gestreuter Anwendungsbereich und eine Vielzahl von unterschiedlichen Einsatzzwecken sind möglich, da Baufolie in unterschiedlichen Variationen, wie beispielsweise matt, glatt, rutschfest oder UV-beständig, produziert werden kann. Baufolie findet nicht nur auf der Baustelle Anwendung, sondern kann auch in der Landwirtschaft, bei jeder Art von Hausprojekten und bei der allgemeinen Lagernutzung zum Einsatz kommen. Prinzipiell kann man sagen, Baufolie ist wasserdicht, aber nicht unbedingt wetterfest. Andere Eigenschaften von Baufolie sind Reißfestigkeit, Strapazierfähigkeit und Dehnbarkeit.

Baufolien eignen sich auch optimal für den Trockenbau und Innenausbau. Sie werden häufig beim Verlegen von Estrichen oder Fußbodenbelägen verwendet und dienen auch als Feuchtigkeitssperren. Sie eigenen sich hervorragend für die Abdeckung von Fenstern, aber auch als Schutzabdeckung von Möbeln, Wänden und Fensterbänken. Es werden keine speziellen Werkzeuge benötigt, um die Folie an die entsprechende Größe anzupassen.

Zugriffe - 4378
Bauformen

Die Bauform eines Hauses beschreibt die unterschiedliche Architektur des Hausbaues in Bezug auf grundlegende gestalterische oder räumliche Konzepte. Die verschiedenen Bauformen entstanden aus der jeweiligen Kultur und der Verfügbarkeit von Baustoffen. Dabei spielte auch die Lebensart in der Region eine Rolle. Heutzutage sind fast alle Baustoffe verfügbar und die Bauformen richten sich eher nach persönlichen Vorlieben. Da wären zum Beispiel der Bungalow, Einfamilienhaus, Reihenhaus, Stadthaus, Pultdach-Haus und Landhaus.

Jede Bauform hat seine Vor- und Nachteile, und wer sich dazu entschließt, neu zu bauen, muss sich mit dieser Frage auseinandersetzen. Die Bauform gibt die grobe Richtung vor. Nach der Wahl der Bauform kann das Haus in die individuelle Planung gehen. Soll das Haus nur ein Geschoss haben und soll es barrierefrei gebaut werden, dann bietet sich die Bauform des Bungalows an. Das Haus besitzt nur das Erdgeschoss und lässt sich dadurch einfacher barrierefrei gestalten. Dabei muss beachtet werden, dass ein Bungalow ein großes Grundstück benötigt.

Wer plant, seine Stromversorgung über eine Solaranlage abzudecken, für den bietet sich zum Beispiel die Bauform des Pultdach-Hauses an. Die Solarzellen lassen sich effektiv auf dem Dach anbringen, wenn darauf geachtet wird, dass das Dach nach Süden ausgerichtet ist. Außerdem wird das Regenwasser optimal abgeführt und das Dachgeschoss bietet mehr Platz und Licht.

Siehe auch: hausbauberater.de/bauwissen/bauarten-baustile-und-haustypen-beim-hausbau

 

Zugriffe - 5035

HausbauberaterUnabhängige Bauherrenberatung
Begleitung bei Planung und Hausbau | Unterstützung bei Konflikten am Bau