Begriff Definition
Vakuumröhrenkollektor

Der Vakuumröhrenkollektor ist eine bestimmte Bauweise von Solarkollektoren, die Sonnenlicht absorbieren und in nutzbare Wärme umzuwandeln. Er besteht aus mehreren Reihen paralleler transparenter Glasröhren, die mit einem Sammelleitungsrohr verbunden sind. In ihnen zirkuliert die Wärmeübertragungsflüssigkeit und die von Rohren erzeugte Wärme wird absorbiert. Diese Glasröhren haben eine zylindrische Form. Daher ist der Winkel des Sonnenlichts immer senkrecht zu den wärmeabsorbierenden Rohren, wodurch Vakuumröhrenkollektor auch bei schwachem Sonnenlicht (am frühen Morgen, am späten Nachmittag, im Schatten von Wolken) eine gute Leistung erbringen können.

Jeder Vakuumröhrenkollektor besteht aus einem dicken Glasaußenrohr und einem dünneren Glasinnenrohr, welches häufig als doppelwandigen Glasrohr oder „Sydney“-Röhre bezeichnet wird. Sie sind mit einer speziellen Beschichtung versehen, die die Sonnenenergie absorbiert, aber den Wärmeverlust hemmt. Die Röhren können hohen Temperaturen standhalten und weisen eine hohe Durchlässigkeit für Sonneneinstrahlung auf. Innerhalb jedes Glasrohrs sind mehrere flache oder gebogene Metallschichten an einem Metallwärmerohr angebracht, die durch das gesamte Innenrohr verläuft. Die Absorberschicht ist mit einer speziellen Beschichtung bedeckt, die Wärme auf die Flüssigkeit überträgt, die durch das Rohr zirkuliert. Dieses abgedichtete Kupfer-Wärmerohr überträgt die Sonnenwärme durch Konvektion und seiner internen Wärmeübertragungsflüssigkeit auf einen Wärmeüberträger. Diese Kupferrohre sind mit einem gemeinsamen Verteiler verbunden, der wiederum mit einem Speichertank verbunden ist. In ihm wird das heiße Wasser tagsüber erwärmt, sodass es aufgrund der Isoliereigenschaften des Tanks nachts oder am nächsten Tag verwendet werden kann.

Die Isoliereigenschaften des Vakuums sind so gut, dass die Temperatur des Innenrohrs bis zu 150 °C hoch sein kann, während sich das Außenrohr jedoch kühler anfühlt. Das bedeutet, dass Vakuumröhrenkollektoren auch bei kaltem Wetter eine gute Leistung erbringen und Wasser auf hohe Temperaturen erwärmen kann.

 

Zugriffe - 852
VDE-Vorschriften

VDE steht für den Verband deutscher Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik. Er gibt Bestimmungen und Richtlinien heraus, die sich vor allem dem Thema der allgemeinen Sicherheit in der Elektrotechnik widmen. Viele der von der Berufsgenossenschaft herausgegebenen Unfallverhütungsvorschriften basieren auf den VDE Vorschriften. Die anerkannten “Regeln der Technik” werden von dem technisch-wissenschaftlichen Verband erarbeitet. Er gilt als einer der größten Europas. Neben der Erstellung dieser Vorschriften prüft und zertifiziert der VDE Geräte und Systeme.

Ziel ist es, die Zahl der Arbeitsunfälle im Elektrobereich zu minimieren und Mitarbeiter sowie Unternehmen auf die Gefahren aufmerksam zu machen. Stromunfälle führen häufig zu schweren Verletzungen und das Risiko, bei einem solchen Unfall ums Leben zu kommen, liegt rund 15x höher als bei anderen Berufsunfällen. Der VDE trägt die Deutsche Kommission Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik, die innerhalb des Deutschen Instituts für Normung (DIN) einen wesentlichen Beitrag zur Erstellung von allgemeingültigen DIN-Normen leistet. Dabei gelten diese als Maßstab für einwandfreies technisches Verhalten.

Jedoch sind ein Teil dieser Vorschriften freiwillig, denn es handelt sich nicht um rechtsverbindliche Bestimmungen. Nur bei den rechtsverbindlichen DIN-Normen besteht eine juristische Bindung und bei deren Nichteinhaltung drohen rechtliche Konsequenzen. Das sind beispielsweise Bußgelder oder sogar strafrechtliche Verfahren.

Die VDE Vorschriften konzentrieren sich vor allem auf:

  • gefährliche Ströme und Spannungen
  • die fünf Sicherheitsregeln
    Sie bauen aufeinander auf und sollen folgenschwere Unfälle an Elektroanlagen verhindern.
  • Freischalten
  • Absichern gegen Wiedereinschalten
  • Feststellung Spannungsfreiheit
  • Erdung und Kurzschluß
  • Abdecken benachbarter, unter Spannung stehender Teile

 

Zugriffe - 7243
Ventilautorität

Der Begriff "Ventilautorität" findet Anwendung, wenn es um den hydraulischen Abgleich in Heizungsanlagen geht. Die Ventilautorität regelt das Verhältnis zwischen dem Druckabfall über das Steuerventil und dem Gesamtdruckabfall über ein gesamtes System. Sie spielt beispielsweise eine Rolle an einem Heizkörper befindlichen Thermostat. Hier regelt sie das Verhältnis zwischen der Druckdifferenz in einem nur etwas geöffneten Thermostatventils und den maximalen Durchfluss.

Das Grundprinzip ist:
Je höher der Widerstand (Druckabfall) des Steuerventils ist, desto mehr Einfluss (Autorität) hat das Steuerventil auf die Durchflussraten und umgekehrt.

Um die Ventilautorität zu berechnen, muss der Druckabfall über das Steuerventil in vollständig geöffneter Position berücksichtigt werden, da der Druckabfall dann auf dem Minimum ist. Die Wassertemperatur sollte zwischen 5- 30 °C liegen. Nur wenn der Druckabfall in einem Kreislauf einschließlich des Steuerventils erhöht wird, nimmt der Durchfluss durch den Kreislauf ab. Wenn der Durchfluss 0 erreicht, wird der volle Druckabfall des Systems auf das Steuerventil übertragen und dieser Wert ist definiert als kv.

Ventilautorität ist wichtig, um ein Steuerventil oder Thermostat richtig einzustellen. Es ist üblich, dieses Verhältnis in Prozent auszudrücken, um das Maß an Kontrolle besser zu verstehen, dass das Ventil innerhalb des Systems ausübt.

Übergroße Steuerventile führen zu einem geringen Druckabfall, was sich positiv auf den Energieverbrauch auswirkt, jedoch nachteilig auf die Durchflussregelung.

Zugriffe - 4169
Veränderungssperre

Hierbei handelt es sich um eine behördliche Anordnung nach § 14 BauGB, mit dem zulässige Vorhaben im Innenbereich verhindert werden sollen. Der Begriff Innenbereich ist in diesem Zusammenhang definiert als die Grundstücke, die innerhalb eines Bebauungsplans liegen. Mit der Veränderungssperre sind bestehende Bauvorhaben juristisch abgesichert. Für das Aussprechen dieser Regelung ist die jeweilige Gemeinde oder Stadt zuständig. In der Regel sichern Kommunen damit eigene Bauvorhaben in der Form ab, dass auf dem zuvor definierten Gebiet keinerlei Maßnahmen stattfinden dürfen.

Die Veränderungssperre gehört zu den Instrumenten der kommunalen Bauleitplanung. Sie dient dazu, den festgelegten Planungsraum vor der Errichtung von baulichen Anlagen zu sichern, die den eigentlichen Vorgaben entgegenstehen. Zur Aussprechung ist die Einhaltung zahlreicher Regelungen notwendig und sie erfordert ein Mindestmaß an baulicher Planung bzw. entwickelter Planung.

Die Öffentlichkeit muss informiert sein und ein Planungskonzept vorliegen. Die Veränderungssperre ist für einen Zeitraum von maximal 2 Jahren zulässig. Dieser Zeitrahmen teilt sich in zweimal ein Jahr auf. Für das zweite Jahr muss bereits ein ungewöhnlicher Grund vorliegen, damit die Verlängerung erteilt wird. Zu diesen könnte beispielsweise gehören, dass sich das Konzept der geplanten baulichen Erschließung geändert hat oder ein neues Planungsziel vorliegt.

Der Bürger hat ein Recht auf eine Ausnahmegenehmigung, wenn er auf seinem Grundstück, dass an das gesperrte Gebiet reicht, ein Gebäude neu errichten, ein altes Gebäude abreißen oder ein bestehendes Gebäude umbauen will. Wichtig ist hierbei nur, dass seine Bauvorhaben keinen Einfluss auf den gesamten Bebauungsplan der Kommune haben.

 

Zugriffe - 7743
Verankerung

Die zugsichere Befestigung von Bauteilen wird Verankerung genannt. Bei der Anbringung von Fassaden kommen unterschiedliche Verankerungstechniken zum Einsatz. Mit ihnen werden die Fassadenteile an den Außenwänden befestigt. Schrauben müssen in den verschiedensten Werkstoffen verankert werden. Hierfür werden Dübel genutzt. Auch beim Aufbau von Baugerüsten müssen die einzelnen Teile verankert werden. Nur dann ist ein Gerüst sicher und tragfähig.

Zur Befestigung von Fassadenplatten an einem Tragwerk werden verschiedene Traganker genutzt:

  • Flachanker
  • Winkelanker
  • Justierbare Anker
  • Anker mit Profilsteg
  • Hängeschienensysteme
  • Schraubenanker

Natursteinplatten werden normalerweise an vier Punkten verankert. Eine Ausnahme ist die an drei Punkten verankerte Platte. Die sogenannten Ankerdorne werden mindestens 25 Millimeter in die Plattenkanten versenkt. Bohrungen in den Plattenkanten dürfen aufgrund der Statik den vorgegebenen Abstand von 10 Millimetern nicht unterschreiten.

Ein Konstruktionsaufbau von Natursteinfassaden nach heutigen Standards:

  • Natursteinplatten dürfen die Mindestdicke von 30 Millimetern für Hartgestein und 40 Millimeter für Weichgestein nicht unterschreiten.
  • Die Luftschicht zwischen der Natursteinplatte und der Wärmedämmung muss einen Abstand von 20 Millimetern betragen.
  • Die Wärmedämmung muss den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung entsprechen.
  • Der Befestigungsgrund aus Beton oder Mauerwerk bedarf einer Festigkeit von mindestens 12 N/mm2 betragen.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt und die standardisierten Anker bestimmt, ist keine statische Berechnung erforderlich. Die Anforderungen an eine typengeprüfte Verankerung sind dann ausreichend.

Bei einer dauerhaften Verankerung ist es wichtig, auf die Erhaltung der Funktion zu achten. Je nach Bauwerk und Art der Verankerung können verschiedene Prüfungen notwendig sein:

  • Dauerkraftmessung
  • Spontankraftmessung
  • Korrosionsmessung

 

Zugriffe - 9972
Synonyme - verankern
Veräußerungsbeschränkung

Eigentümer einer Wohnung sowie Eigentümer einer Teileigentumseinheit können ihr Eigentum jederzeit zu verkaufen. Hierbei muss beachtet werden, dass eine Eigentümergemeinschaft meistens eine geschlossene Gruppe ist, die das Interesse pflegt, dass sich alle Eigentümer in diese einfügen.

Um einem angespannten Verhältnis entgegenzuwirken, sind in der Teilungserklärung (§ 12 WEG) folgende gesetzlich geltende Bestimmungen festgelegt:

  • In einer Teilungserklärung kann als Inhalt des Sondereigentums vereinbart werden, dass der Eigentümer einer Wohnung zum Verkauf seines Eigentums beziehungsweise Teileigentums die Erlaubnis anderer Wohnungseigentümer benötigt. Dieses dient dem Zweck, dass der Wohnungseigentümer sein Eigentum (Sondereigentum) nicht an Personen veräußert, die sich nicht in die Gemeinschaft einfügen. Will ein Eigentümer seine Wohnung verkaufen, sollte er im Voraus die sogenannte Teilungserklärung genauestens betrachten. Auch der zukünftige Käufer sollte vonseiten des Verkäufers einen einwandfreien Lebenslauf vorzuweisen haben.

  • In der Teilungserklärung wird der Verkauf von Wohnungseigentum stets davon abhängig gemacht, dass die Gemeinschaft der Wohneigentümer oder der WEG-Verwalter zustimmen. Um der Garantie des Eigentums (Grundgesetz) und dem daraus abgeleiteten Recht des Eigentümers frei über sein Eigentum bestimmen zu können, nachzukommen, besitzt der Eigentümer einen Rechtsanspruch auf Zustimmung. Die Zustimmung von Seiten der Wohnungseigentümergemeinschaft darf deswegen nur aus bestimmten Gründen erfolgen (§ 12 Abs. II WEG).

  • Außerdem kann ein Teil der Teilungserklärung auch beinhalten, dass der Eigentümer in Ausnahmefällen einen bedingungslosen Anspruch auf Erteilung der Zustimmung besitzt. Ein Ausnahmefall beschreibt den Verkauf an Angehörige der eigenen Familie.

  • Solange die Zusage der Gemeinschaft nicht erfolgt, befindet sich der Kaufvertrag zwischen dem Eigentümer und dem Interessenten in der Schwebe und ist nicht rechtlich bindend (§ 12 Abs. III WEG).

  • Darüber hinaus erlaubt § 12 Abs. IV WEG, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft durch eine Mehrheit der Stimmen beschließen kann, eine in der Teilungserklärung niedergeschriebene Beschränkung nachträglich aufzuheben.

 

Zugriffe - 8802
Verblendmauerwerk

Verblendmauerwerk ist ein sichtbares Mauerwerk. Es befindet sich an der Außenseite eines Gebäudes und ist nicht verputzt. Verblendet sind Mauersteine, die spezielle Eigenschaften aufweisen. Das Hintermauerwerk, dass eine tragende Funktion hat, besteht aus Steinen, die visuell nicht besonders begeistern und nicht wetterfest sind. Hintermauersteine sind nicht verputzt und für die Fassade nicht geeignet. Hierfür kommen Verblender zum Einsatz. Weitestgehend verbreitet sind Verblender aus Tonbaustoffen wie Ziegel sowie Klinker. Auch Verblender aus Naturstein, Kalksandstein und Betonstein sind im Handel erhältlich.

Verblender besitzen ein einheitliches Format. Die Wandstärke beträgt 11,5 Zentimeter, was deutlich unter einer normalen Stärke von Hintermauersteinen liegt. Diese beträgt meistens 30 bis 50 Zentimeter. Dies zeigt, dass Verblender nur zur optischen Verschönerung dienen und nicht tragende Bauteile sind. Verblender bestehen aus wetterfesten, langlebigen Materialien und besitzen eine hohe Rohdichte. Hintermauerwerk besteht heutzutage meistens aus porösen Baustoffen, um einen positiven Beitrag für die Wärmedämmung eines Gebäudes zu erbringen. Darum müssen Vormauersteine dichter sein, damit sie so wenig Wasser wie möglich aufsaugen und Frostschäden verhindert werden können.

Einschalige Außenwände

Bei einigen Gebäuden werden Verblender aus optischen Zwecken eingesetzt. Die einzelnen Mauerwerkslagen bestehen dann nicht nur aus einem breiten Mauerstein, sondern aus zwei schmalen Steinen. Sie besitzen unterschiedliche Qualitätsmerkmale. Dies bedeutet, dass sich Verblender auf der Außenseite und Hintermauersteine auf der Innenseite also Raumseite befinden. Parallel zur Wandebene ergibt sich im mittleren Bereich der Mauer eine Längsfuge, die mit Mörtel gefüllt wird. Sie werden in den übereinanderliegenden Lagen versetzt angeordnet.

Zweischalige Außenwände

Kommen Verblender bei einem einschaligen Mauerwerk zum Einsatz, sind sie direkt mit der tragenden Gebäudewand verbunden. Häufiger wird Verblendmauerwerk bei zweischaligen Außenwänden praktiziert. Ein Schichtaufbau besteht hierfür aus der Hintermauer, der Dämmschicht, einem hinteren Lüftungsspalt und der Vormauer, die nicht tragend ist. Diese muss eine Mindestdicke von 9 cm vorweisen.

 

Zugriffe - 7664
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein Regelwerk, das die Auftragsvergabe und die Ausführung von öffentlichen Bauprojekten beinhaltet. Dieses Regelwerk wird jedoch oft auch privaten Bauverträgen zugrunde gelegt. Früher bezeichnete man die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen auch als Verdingungsordnung. Es handelt sich bei dieser Ordnung jedoch nicht um ein Gesetz, sondern um eine Art „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ für Bauleistungen. Daher muss die Gültigkeit der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen in jedem Bauvertrag schriftlich vereinbart werden.Die Ordnung gliedert sich in drei Teile.

  • VOB/A
    In der VOB/A sind die allgemeinen Bestimmungen zum nationalen Vergaberechts, die Bedingungen zur Vergabe von Bauleistungen und die besonderen Vorschriften und Regeln bezüglich der Vergabe von spezifischen Bauleistungen erklärt.

  • VOB/B
    Die VOB/B erhält alle allgemeinen Vertragsbedingungen sowie die Rechte und Pflichten aller Beteiligten für die Ausführung der Leistungen. Häufig wird dieses auch als besonderes Werkvertragsrecht bezeichnet.

  • VOB/C
    Alle allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für einzelne Bauleistungen und Bauleistungsgruppen sind im dritten Teil der VOB geregelt.

Das Regelwerk wird gemeinsam vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) und dem DIN Deutsches Institut für Normung e. V. herausgegeben und stetig aktualisiert. Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sind die Regelungen der VOB modern. Sie sollen eine effiziente und nachhaltige Vergabe von öffentlichen Aufträgen gewährleisten. Das Vergabeverfahren ist transparent und fair.

 

Zugriffe - 8990
Synonyme - VOB
Vergelung

Vergelung ist eine Variante der Mauerwerksabdichtung, die zum Einsatz kommt, wenn traditionelle Sanierungs- und Abdichtungsmaßnahmen ausscheiden. Dies kann zum Beispiel bei denkmalgeschützten Häusern der Fall sein oder dann, wenn der abzudichtende Bereich schwer oder gar nicht erreichbar ist.

Wie funktioniert die Vergelung?

Per Druckverfahren wird ein dünnflüssige Gel über Bohrlöcher in den betreffenden Bereich des Mauerwerks. bzw. des Bauteils injiziert. Das Gel bildet eine wasserundurchlässige und froststabile, dabei dennoch elastische Schicht, die zum Beispiel aufsteigende Feuchtigkeit im Mauerwerk dauerhaft verhindert und das Mauerwerk von außen zuverlässig abdichtet. Die verwendeten Gele haften auf mineralischen Untergründen und verfügen über eine hohe chemische Beständigkeit.

Einsatz und Anwendung der Vergelung

Die Durchfeuchtung von Bauteilen zieht Schimmelbefall und langfristig Schäden an der Bausubstanz nach sich. Eine schnelle Behebung der Ursache ist deshalb sehr wichtig. Die Vergelung bietet in vielen Bereichen eine effektive Gegenmaßnahme, zum Beispiel für:

  • Flächige Abdichtungen erdberührter Bauteile
  • Abdichtung von Rissen, Hohlstellen Durchbrüchen oder Anschlüssen
  • Hinterschleierung von Dehnungsfugen
  • Abdichtung von beweglichen Rissen

Die heute verwendeten Hochleistungsgele eignen sich für nahezu alle Anwendungen im Bereich der Abdichtung wie Schleier- und Flächeninjektion, Vertikal- und Horizontalsperren, Schlauchinjektion, Rissverpressung oder zur Sanierung undichter Dehnungsfugen.

Anwendungsbeispiel Vertikalsperre

Um mit dem Verfahren der Vergelung eine Vertikalsperre im erdberührten Bereich eines Mauerwerks nachträglich einzubauen, wird das Gel über von innen hergestellte Bohrlöcher durch das Mauerwerk injiziert und verteilt sich zwischen Maueraußenseite und Erdreich. Durch die Elastizität des Materials kann die Gelschicht auch Erdbewegungen abfangen, ohne zu reißen. Da bei diesem Verfahren keine Grabungsarbeiten im Fundamentbereich erforderlich sind, eignet sich die Vergelung vor allem in dicht bebauten Gebieten oder bei schwierigem Baugrund. Grenzen setzt allerdings die außenliegende Verfüllung. Sind dort Hohlräume vorhanden oder ist das Material unbekannt, kann keine 100 %-ige Sperre garantiert werden. Auch bei sehr dickem Mauerwerk kann es Einschränkungen zur Anwendbarkeit geben, da in diesem Fall sehr viele Bohrlöcher nötig sind.

 

Zugriffe - 3183
Synonyme - Schleierinjektion
Vergleichsmiete

Immer dann, wenn ein Vermieter eine Mieterhöhung ansetzt, kommt die ortsübliche Vergleichsmiete ins Spiel. Aus der Vergleichsmiete ist ersichtlich, welche Mieten in den vergangenen sechs Jahren für eine gleichwertige Wohnung in der selben Gemeinde oder in einer vergleichbaren Gemeinde üblich waren. Die Vergleichsmiete lässt sich dann über einen Mittelwert nach § 558, Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ermitteln. Üblicherweise handelt es sich bei der Vergleichsmiete um einen Mittelwert der zu zahlenden Miete für eine Mietwohnung. Wichtig für den Vergleich ist dabei aber, dass sich die Wohnungen hinsichtlich Lage, Größe, Alter, Ausstattung und baulicher Gegebeheiten ähnlich sind.

Die Vergleichsmiete ist ein gesetzliches Mittel, um willkürlich hohe Mieten und überzogene Mieterhöhungen durch den Vermieter zu verhindern. Jede Mieterhöhung bedarf der Zustimmung der Mieter. Diese Zustimmung gilt auch durch das Zahlen der erhöhten Miete und der Vermieter kann auf Zustimmung sogar klagen. Grundsätzlich hat der Mieter jedoch eine Überlegungsfrist, die ihm auch ein Sonderkündigungsrecht einräumt.

Auch die energetische Ausstattung ist für den Vergleich ein wichtiges Kriterium. Grundsätzlich gilt, dass die Mieterhöhung nicht zu einer Miete führt, die über der Durchschnittsmietet vergleichbarer Wohnungen in der eigenen Gemeinde (oder vergleichbarer Gemeinden) liegt. Bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete werden keine Mieterhöhungen berücksichtig, die durch Sanierungen oder Modernisierungen begründet sind.

Mieter sind auf jeden Fall gut beraten, sich detailliert über die Mieterhöhung zu informieren. Hier ist es wichtig, wie richtig reagiert wird und ob der Vermieter die gesetzlichen Formalitäten alle eingehalten hat. Im Zweifelsfall kann beispielsweise der Interessenverband Mieterschutz e.V. oder der bundesweite Mieterschutzbund e.V. helfen. Dabei gilt es jedoch Fristen zu berücksichtigen, da sonst die Mieterhöhung als akzeptiert gilt. Auch ein Blick in den qualifizierten Mietspiegel der eigenen Gemeinde oder Region kann zur Aufklärung beitragen.

 

Zugriffe - 7314

HausbauberaterUnabhängige Bauherrenberatung
Begleitung bei Planung und Hausbau | Unterstützung bei Konflikten am Bau