Begriff Definition
Barrierefrei

Als barrierefrei werden alle baulichen Maßnahmen bezeichnet, die dazu dienen, allen Menschen mit jeglicher Art von mobilen und kognitiven Einschränkungen das Leben zu erleichtern und deren Lebensverhältnisse zu verbessern. Beispielsweise sollten Durchgänge hoch und breit genug sein, um mit einem Rollstuhl oder Kinderwagen hindurchzukommen. Bewegungsflächen sollten so eben wie möglich gestaltet sein, denn bereits eine kleine Stufe oder ein Höhenunterschied jeglicher Art kann ein unüberwindbares Hindernis sein. Ebenso sollte die Zugänglichkeit zu Armaturen und Installationen ohne fremde Hilfe gewährleistet sein. Geländer, Haltegriffe und ausreichend Platz sorgen für entsprechende Sicherheit.

Übersichtliche Raumanordnungen für Menschen mit eingeschränkter Informationsverarbeitung oder Wahrnehmungsfähigkeit gehören ebenso dazu, wie Tastkanten und Bodenindikatoren für Sehbehinderte und Blinde. Barrierefreiheit findet Anwendung im privaten und öffentlichen Raum und gilt sowohl für den Neubau als auch für bestehende Objekte. Die Planungsgrundlagen für barrierefreies Wohnen müssen der DIN 18040-1 Teil 1 und 2 sowie DIN 18040-2 entsprechen. Für öffentliche Gebäude gilt die DIN 18040-1. Ergänzungen hierzu bilden DIN 32984 für Bodenindikatoren, Leitstreifen etc. und DIN 32975 für die Gestaltung von Informationen im öffentlichen Raum. Die Regelungen und deren Erforderlichkeit können von Bundesland zu Bundesland variieren, sind jedoch in großen Teilen als technische Baubestimmung eingeführt.

Siehe auch: www.hausbauberater.de/barrierefrei-bauen

 

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Synonyme - behindertengerechtes Bauen,hindernisfrei,blockadefrei,behindertengerecht
Barrieren

Barrieren im Wohnungs- und Gebäudebau führen für Menschen mit mobilen Einschränkungen häufig zu Problemen. Zu den horizontalen Barrieren im Haus gehören Treppen, Stufen und Absätze. Diese können von Rollstuhlfahrern, älteren Menschen und Menschen mit Gehbehinderung nur mit Schwierigkeiten oder gar nicht bewältigt werden. Gerade bei älteren Menschen und Personen im Rollstuhl können diese Barrieren die Lebensqualität ungemein einschränken. Diese Einschränkungen beziehen sich nicht nur auf den persönlichen Lebensraum. Auch einige öffentliche Gebäude, Einkaufsgeschäfte oder Supermärkte sind häufig mit Barrieren ausgestattet, die einen Zugang für diese Personengruppe erschwert oder unmöglich macht. Bei Menschen im Rollstuhl kommt hinzu, dass diese durch den Rollstuhl nicht nur mit Bodenunebenheiten zu kämpfen haben, sondern auch mit zu kleinen Räumen, wie zum Beispiel die Küche, das Badezimmer oder zu enge Flure und Wartebereiche.

Des Weiteren gibt es Barrieren im Eigenheim, die ohne konkreten Anlass kaum beachtet werden. Gerade in der Küche sollte die Spüle frei zugänglich sein, was bedeutet, dass der Platz unter der Spüle frei bleiben muss. Die Schränke müssen so angebracht werden, dass sie vom Rollstuhl aus erreicht werden können. Aber auch Kleinigkeiten wie Schalter, Klingeln, Briefkästen und Steckdosen sind Barrieren, wenn sie in der falschen Höhe angebracht sind. Siehe auch www.hausbauberater.de/bauwissen/bauen-fuer-das-leben-im-alter

Um die Barrieren im Haus durch einen Umbau zu beseitigen, können diverse Fördermittel beantragt werden. Es gibt generell Förderprogramme der KfW für das barrierefreie Wohnen, weitere Informationen dazu sind hier zu finden. Es werden auch einige länderspezifische Förderprogramme angeboten, wie zum Beispiel die Förderung Wohnen und Pflege im Alter vom niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Siehe dazu: www.hausbauberater.de/bauwissen/kfw-unterstuetzt-barrierefreie-umbauten.

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Synonyme - Barriere,Hindernis,Hürde
Bauabnahme

Die Abnahme von Bauarbeiten ist eine letzte und sehr wichtige Phase des Baus. Sie markiert das Ende des Projekts, die Übertragung des Eigentums an den Bauherren sowie den Beginn der Garantie- und Versicherungsperiode. Bauabnahmen können nach einzelnen fertiggestellten Bauabschnitten erfolgen oder spätestes nach Fertigstellung des gesamten Hauses oder bei der Hausübergabe. In der Bauabnahme wird festgestellt, ob die beauftragte Baufirma alle vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht hat und ob die Qualitätsstandards eingehalten wurden.

Das Akzeptieren der Bauabnahme durch den Kunden bedeutet, dass die Arbeiten gemäß des Bauvertrages ordnungsgemäß ausgeführt wurden, ihre Umsetzung den gesetzlichen Regelungen und dem richtigen Bestimmungsort entsprechen.Unterschieden wird hier zwischen:

  • Vorläufige Bauabnahme (Abnahme mit Vorbehalt)
    Bei einer vorläufigen Abnahme wird eine Liste mit Mängeln erstellt, welche die Baufirma beheben muss, bevor die endgültige Abnahme erklärt werden kann. Für die Behebung der Mängel wird ein bestimmter Zeitraum festgelegt.

  • Endgültige Baubnahme (Abnahme ohne Vorbehalt)
    Die endgültige Abnahme bedeute auch, das alle abgeschlossenen Arbeiten akzeptiert wurden, einschließlich aller bekannten Mängel. An diesem Punkt sind die vertraglichen Rechte des Eigentümers gegen die Baufirma weitaus begrenzter. Daher wird empfohlen die endgültige Bauabnahme gemeinsam mit einem unabhängigen Bausachverständigen abzuschließen. Sobald die Bauabnahme endgültig ist, hat der Bauherr keinerlei Rechte später entdeckte Mängel zu beklagen und gegebenenfalls gerichtlich gegen das Bauunternehmen vorzugehen.

 

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Bauakustik

Als Teilbereich der Akustik, bzw. der Bauphysik beschäftigt sich die Bauakustik mit der Schallausbreitung und Schalldämmung innerhalb von Gebäuden und zwischen Raum und Außenbereich. Die Schwerpunkte liegen in den Übertragungswegen Luftschall und Körperschall sowie dem Trittschall.

Luftschall, Körperschall, Trittschall

Im Fokus der Bauakustik liegen die Wege, die der Schall nimmt, um durch ein massives Bauteil von einem Raum in einen anderen zu gelangen. Beim Luftschall handelt es sich um Schallwellen, die von einer Quelle ausgehen und durch die Luft übertragen werden. Im Ohr werden diese Wellen in neuronale Impulse umgewandelt und vom Gehirn als entsprechendes Geräusch (Sprache, Musik) verarbeitet. Treffen die Schallwellen auf einen festen Körper, zum Beispiel eine Wand, wird der Luftschall zum Körperschall. Je nach Zusammensetzung der Wand gerät diese mehr oder weniger in Schwingung und überträgt die Schallwellen durch den Körper in den nächsten Raum. Die durch die Bewegung von Personen auf dem Boden übertragenen Schallwellen sind eine Sonderform des Körperschalls, der als Trittschall bezeichnet wird.

Erklärtes Ziel der Bauakustik ist es, die Bauteile in Aufbau, Anschluss und Einbau so zu gestalten, dass die Schallübertragung in andere Räume möglichst gering ist. Die Grundlagen für den Schallschutz bilden die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ sowie die VDI-Richtlinie „Schallschutz im Hochbau - Wohnungen - Beurteilung und Vorschläge für erhöhten Schallschutz“.

Was ist der Unterschied zwischen Bauakustik und Raumakustik?

Diese beiden Begriffe werden häufig synonym verwendet, unterscheiden sich jedoch in einigen Punkten deutlich. So beschreibt die Raumakustik die Akustik innerhalb eines Raumes, wobei die Schallquelle innerhalb des Raumes liegt. Eine typische Kenngröße ist die Nachhallzeit, die sich durch eine gute Schallabsorption verringern lässt. Die Bauakustik dagegen behandelt die Schallübertragung zwischen Räumen, bzw. zwischen dem Raum und der Außenwelt. Als Kenngröße dient hier das Schalldämmmaß in der Maßeinheit dB (Dezibel). Um die Schallübertragung möglichst gering zu halten, besteht an die trennenden sowie flankierenden Bauteile die Anforderung an eine gute Schalldämmung.

 

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Bauanschlussfugen

Bauanschlussfugen werden auch als Verbindungsfugen oder als Isolationsfugen bezeichnet. Diese befinden sich normalerweise an jeder Schnittstelle zwischen unterschiedlichen Materialien oder Einheiten, wie zum Beispiel zwischen den Lücken um Fenster- und Türrahmen. Bauanschlussfugen werden normalerweise mit vorgeformten oder expandierenden Schäumen gefüllt, anschließend durch Abdeckplatten verdeckt und mit geglätteten, elastischen oder flexiblen Dichtungsmassen versiegelt.

Eine Bauanschlussfuge wird auch für das Zusammenschließen einer Trennung zwischen benachbarten Abschnitten in einer Betonstruktur verwendet, um die Bewegung in drei Richtungen zu ermöglichen.

Bei Betonplatten werden drei grundlegende Verbindungstypen verwendet: Kontraktion, Konstruktion und Isolierung. Spezifische Konstruktionsanforderungen für jeden Typ hängen von der Ausrichtung der Verbindung ab. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Lastenübertragung. Mit Ausnahme einiger Bauanschlussfugen bieten alle Fugen die Möglichkeit, Platten mechanisch zu verbinden. Die Verbindung hilft dabei, die auf eine Platte ausgeübte Last entlang ihres Umfangs zu verteilen. Das verringert die Spannung im Beton und erhöht die Lebensdauer der Fuge und der Betonplatte.

Bauanschlussfugen trennen die Verbindung von Objekten oder Strukturen und ermöglichen eine unabhängige Bewegung des Objekts oder der Struktur, ohne eine direkte Verbindung, was Schäden an der Struktur vermeidet. Sie verringern die Druckspannungen zwischen zwei verschiedenen Baustrukturen und werden auch neben vorhandenen Gehsteigen platziert. Insbesondere dann, wenn es nicht möglich oder wünschenswert ist, die Verbindungsstellen im älteren Pflaster, wie beispielsweise in Kopfsteinpflaster, auf anderem Wege anzupassen. Bauanschlussfugen sollten circa 12 bis 25 mm breit sein. Größere Breiten können zu übermäßiger Bewegung führen. Sie sind mit einem vorgeformten Füllmaterial gefüllt, um das Eindringen von inkompressibelen Stoffen zu verhindern.

 

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Synonyme - Verbindungsfugen, Isolationsfugen
Bauantrag

Beim Bauantrag, auch Baugesuch genannt, beantragt der Bauherr eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben. Der Antrag wird in schriftlicher Form an die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung gestellt. Diese überprüft, inwieweit das geplante Bauvorhaben mit dem öffentlichen Baurecht vereinbar ist. Daher muss der Bauantrag immer bei der Kommune gestellt werden, in deren Gebiet das zu bebauende Grundstück liegt. Einzelheiten werden in Deutschland durch die Bauordnung und die Bauvorlagenverordnung des zuständigen Bundeslandes reguliert. Sind wichtige Fragen vor einem Bauantrag zu klären, kann eine Bauvoranfrage gestellt werden.

Der Bauantrag muss zahlreiche Angaben zum Gebäude enthalten. Dazu gehören unter anderen die Baubeschreibung, Bauzeichnungen, Berechnungen, Betriebsbeschreibung, Lageplan inklusive Grundstücksgröße und ein Entwässerungsplan. Zudem sind Nachweise über die Standsicherheit und die Schall- und Wärmedämmung des Gebäudes beizufügen. Erst wenn der Bauantrag genehmigt ist, darf mit dem Bau des Gebäudes beziehungsweise dem Umbau begonnen werden.

Für das Erstellen eines Bauantrages ist normalerweise ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser notwendig. Er beaufsichtigt und unterstützt bei der Erstellung aller notwendigen Beschreibungen und Berechnungen. Zusätzlichen werden von ihm, neben dem Bauherrn, alle Formulare für den Bauantrag unterzeichnet.

Weitere Informationen sind hier www.hausbauberater.de/bauwissen/das-oeffentliche-bauplanungsrecht-bauordnungsrecht unter der Überschrift "Vom unbeplanten Boden bis zum genehmigten Baugrundstück: Das passiert beim Baugenehmigungsverfahren" zu finden.

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Synonyme - Baugesuch
Bauanzeige

Eine Bauanzeige wird bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde eingereicht, sofern für das Baugrundstück bereits ein Bebauungsplan existiert.

Sie zählt zu den bauordnungsrechtliches Verfahren und ist eine stark verkürzte Variante eines Bauantrags. Für gewöhnlich enthält sie brandschutztechnische und planungsrechtliche Bauvorlagen.

Ein bauvorlageberechtigter Architekt, Bauingenieur oder Sachverständige bestätigt die Einhaltung der Bauvorschriften sowie die erforderliche Gebäudestatik. Mit diesen Angaben reduziert die Baugenehmigungsbehörde ihren Prüfaufwand.
Die Bauaufsichtsbehörde behält sich dennoch das Recht vor, das beantragte Bauvorhaben bauaufsichtlich zu prüfen und den anvisierten Beginn des Baus so nicht zu gestatten. Sieht diese Behörde davon ab, kann der Bau nach Ablauf einer Karenzfrist begonnen werden. Diese Fristen sind entsprechend in den jeweiligen Landesbauordnungen und örtlichen Bauvorschriften nachzulesen und können sich durchaus voneinander unterscheiden.

Hauptsächlich wird das Verfahren der Bauanzeige beim Errichten von Wohngebäuden mit geringer Höhe in Bauplangebieten angewendet. Die Maximalhöhe wird in der entsprechenden Landesbauordnung vorgeschrieben. So können in Abhängigkeit der Definition des Landes beispielsweise Einfamilienhäuser mit Carport oder Stellplatz oder sogar Gewächshäuser gebaut werden.

Beachtet werden muss an dieser Stelle, dass die Gemeinde ein Veto gegen diese verkürzte Variante des Bauantrages einlegen kann. Sollte das Bauvorhaben den Planvorstellungen der zuständigen Gemeinde widersprechen oder Voraussetzungen für die Freistellung der Genehmigung nicht erfüllt sein, wird ein ausführliches Baugenehmigungsverfahren notwendig.

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Synonyme - Bauanzeige,Bauantrag
Bauauflage

Bauauflagen sind im allgemeinen Auflagen oder Beschränkungen im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben. Es sind Nebenbestimmungen, die über die grundsätzlichen Regelungen hinausgehen. Sie werden im Rahmen des Verwaltungsaktes geregelt und sind daher rechtlich bindend.

Eine Baugenehmigung unterliegt den grundsätzlichen Regelungen, der behördlichen Hauptentscheidung. Die Nebenbestimmungen oder Bauauflagen sind zusätzliche Nebenentscheidungen zu der Hauptentscheidung, der Baugenehmigung. Zum Beispiel: Es liegt ein Bauantrag für ein Einfamilienhaus mit grünen Dachziegeln der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vor. Die Bauaufsichtsbehörde prüft den Antrag und stellt fest, dass in dieser Gemeinde nur rote oder schwarze Dachziegeln verwendet wurden. Der Bauantrag wird dennoch genehmigt, aber die Baugenehmigung wird mit einer Nebenbestimmung / Bauauflage erteilt, welche besagt, dass der Antragssteller sein Dach mit roten oder schwarzen Dachziegel zu decken hat.

Typische Nebenbestimmungen beim Bau sind:

  • Befristungen, mit zeitlichen Geltungsbereich
  • Bedingungen, die von einem bestimmten Ereignis abhängen
  • Widerrufsvorbehalt, die Möglichkeit eines späteren Widerrufs
  • Auflagen, die Nebenbestimmung

Nebenbestimmungen werden in der Baugenehmigung sehr detailliert und üblicherweise durch eine eigene Überschrift gekennzeichnet.

In Deutschland werden zu fast jeder Baugenehmigung Bauauflagen erteilt, aber sie sind immer spezifisch zu Region oder Gemeinde. Falls es keinen Bebauungsplan für die Gemeinde gibt, gelten die Regelungen im § 34 des Baugesetzbuches BauGB. In diesem Paragrafen steht, dass sich der Neubau an die Umgebung anpassen soll.

 

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Bauaustrocknung

Unter dem Begriff Bauaustrocknung versteht man die Trocknung eines Bauwerks nach dem Einbringen von Feuchtigkeit durch wasserhaltige Baustoffe wie Mörtel, Beton oder Estrich. Im Neubau spricht man hier auch von der sogenannten „Neubaufeuchte“. Auch Wasserschäden können die Feuchtigkeit extrem erhöhen und erfordern häufig eine Bautrocknung. Um den Feuchtigkeitsgehalt im Gebäude zu reduzieren, können verschiedene Verfahren angewendet werden.

Verfahren der Bauaustrocknung

Welches Verfahren für die Trocknung von Gebäuden geeignet ist, hängt vom Einzelfall, dem betroffenen Gebäude wie auch der Technik des ausführenden Unternehmen ab. Häufig werden Kondenstrockner verwendet. Diese Geräte saugen die Raumluft an und führen diese durch ein Kühlsystem. Durch die Abkühlung der Luft entsteht Kondenswasser, das in einem Behälter gesammelt wird. Voraussetzung für eine effektive Bauaustrocknung mit Kondenstrocknern ist eine Raumtemperatur von mindestens 15 Grad Celsius.

Für einzelne stark durchfeuchtete Bereiche, wie zum Beispiel nasse Wände, kann zusätzlich die Infrarottrocknung angewandt werden. Dabei wird der durchnässte Bereich mit Infrarotplatten bestrahlt. Durch die Erwärmung und die damit verbundene Trocknung wird Feuchtigkeit an die Raumluft abgegeben, die wiederum über den Kondensationstrockner gesammelt wird.

Beseitigung von Wasserschäden

Insbesondere zur Beseitigung von Wasserschäden im Inneren von Bauteilen, zum Beispiel in der Dämmschicht zwischen Geschossdecke und Estrich, kommen zwei weitere Methoden zum Einsatz. Während bei der Überdruck-Methode trockene Luft über Kernbohrungen in das Bauteil gepumpt wird, saugt die Unterdruck-Methode die feuchte Luft aus dem Bauteil heraus.

Warum ist eine Bauaustrocknung nötig?

Übermäßige Feuchtigkeit schadet der Bausubstanz, führt zu Schimmelbildung und zu einem unangenehmen Raumklima durch zu hohe Luftfeuchtigkeit. Früher wurden deshalb Neubauten für ca. einen Winter unbewohnt belüftet und ausgetrocknet. Da dies heute aufgrund des Zeitdrucks nicht mehr möglich ist, wurden die verschiedenen Verfahren zur Bauaustrocknung entwickelt. Stellt man Feuchtigkeit im Gebäude fest, sollte vor einer Bauaustrocknung die Ursache gefunden und nachhaltig beseitigt werden. Je nach Art des Schadens, geschädigtem Bereich und Bausubstanz, gibt es auch dafür verschiedene Methoden.

 

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Synonyme - Bautrocknung,Gebäudetrocknung
Baubeschreibung

1. Baubeschreibung für den Bauantrag

Die Baubeschreibung wird in der Regel mit in den Bauantrag aufgenommen. Es handelt sich hierbei um eine detailgenaue und differenzierte Beschreibung der Bauweise eines Gebäudes. In diese Beschreibung müssen unter anderen die verwendeten Baumaterialien, die Haustechnik, die Ausstattung und viele andere Faktoren einfließen. Zudem muss die genaue Baukonstruktion in der Baubeschreibung detailliert dargelegt werden. Für gewerbliche Baumaßnahmen muss zusätzlich zur Baubeschreibung eine Betriebsbeschreibung beigefügt werden.

2. Baubeschreibung für den Bauherrn (Bau- und Leistungsbeschreibung)

Die detaillierte Baubeschreibung ist der essenzielle Bestandteil in einem Bauvertrag. Darin legt ein Hausanbieter fest, welche Leistungen in seinem Preis enthalten sind und zu welchem Pauschalpreis die zu erbringende Leistung vertraglich abgesichert ist und übergeben wird. Bauinteressenten sollten der Baubeschreibung größte Bedeutung beimessen. Je detaillierte die Ausfertigung, desto besser. Alle nicht in der Beschreibung enthaltenen Informationen müssen auch nicht erbracht werden. Dieses Dokument kann durchaus zu kostspieligen Fehleinschätzungen führen, wenn die Leistungsaussagen nicht ausreichend sind.

Unabhängig davon, ob es sich um einen Neubau oder einen bereits bestehenden Bau handelt, dient die Baubeschreibung als einziger Anhaltspunkt die Qualität zu bewerten. Die Baubeschreibung ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der Unterlagen im Bereich der privaten Finanzierung für Immobilien. Als Bauherr oder Immobilienkäufer muss diese bei der Bank zur Bewilligung des Kredits eingereicht werden.

Siehe auch www.hausbauberater.de/hausangebote-baubeschreibungen-vergleichen

 

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Synonyme - Leistungsbeschreibung

HausbauberaterUnabhängige Bauherrenberatung
Begleitung bei Planung und Hausbau | Unterstützung bei Konflikten am Bau