AusführungsplanungBei der Ausführungsplanung handelt es sich nach HOAI um die fünfte Leistungsphase. Der Architekt bearbeitet alle Unterlagen und Ergebnisse aus der Genehmigungsplanung und bereitet durch eine exakte Berechnung aller benötigten Baustoffmengen (Massenermittlung) die Vergabe vor. Dabei hat er sowohl funktionale, technische, wirtschaftliche, energiewirtschaftliche, bauphysikalische als auch städtebauliche und gestalterische Aspekte zu berücksichtigen.

Leistungen des Architekten

Er erarbeitet Objektzeichnungen, die sämtliche für die spätere Ausführung benötigten Angaben beinhalten. Dazu gehören die endgültigen und kompletten Konstruktions-, Ausführungs- und Detailzeichnungen. Gebäude werden hierfür im Maßstab 1: 50 bis 1: 1, Innenräume in 1: 20 bis 1: 1 abgebildet.

Mithilfe der Grundrisse bespricht der Architekt mit dem Bauherrn jedes Detail in jedem Zimmer wie z. B. die Art der Beleuchtung oder die Anzahl, Arten und Positionen der Steckdosen. Optimal wäre es, wenn die beauftragten Handwerker beratend in diese Planungsphase eingebunden werden. Sie können dem Bauherrn nützliche praxisnahe Hinweise geben, die dann in die Ausführungsplanung einbezogen werden können. Die Detailangaben werden auch textlich erläutert. Diese Genauigkeit bildet die Basis für einen reibungslosen Bauablauf, bewahrt jedoch gleichermaßen den Architekten vor Haftungsansprüchen des Bauherrn gegen ihn. Es ist in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt, bei welchen Anweisungen es genügt, sie mündlich auf der Baustelle zu geben. Der Hinweis, die Hinweis- und Prüfungspflicht liege beim Bauunternehmer, wird vor Gericht nicht akzeptiert.

Selbstverständlich hat der Architekt die Pflicht, alle benötigten Unterlagen so rechtzeitig bereitzustellen, dass der Bau nicht verzögert wird. Bei einer verspäteten Fertigstellung kann er daher ebenfalls haftungsrechtlich belangt werden. Die Planungsunterlagen enthalten außerdem alle erforderlichen Angaben zur Beschaffenheit und Qualität der Baumaterialien, Verarbeitungshinweise und Toleranzen.

Der Architekt stellt seine Ausarbeitungen allen am Hausbau Beteiligten zur Verfügung und arbeitet deren Planungen nach ihrer Überprüfung in die eigenen Pläne ein. Er hat ebenso die Aufgabe, die beauftragten Fachbetriebe zu koordinieren und deren jeweilige Leistungen zu integrieren. Die erstellten Raumbücher müssen auch in dieser Phase kontinuierlich fortgeschrieben und aktualisiert werden.

Was ist noch wichtig

Die meisten Architekten wissen, worauf es bei einer Werkplanung ankommt. Insbesondere soll sie den Handwerkern auf der Baustelle eine Bauausführung ohne Verzögerungen ermöglichen.
Bauherrn sollten darauf bestehen, dass ihnen die die kompletten Unterlagen ausgehändigt werden. Dies sind:

  • Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:50 und
  • detaillierte Zeichnungen für kritische Punkte und Schnittstellen im Maßstab 1:20, 1:10 oder 1:5.

Ein Tipp:

Unseres Erachtens sollte die Ausführungsplanung Vertragsinhalt im Bauvertrag sein. Faktisch wäre es ohnehin empfehlenswert, wenn im Vertragswerk die Baugrunduntersuchung, die Werkplanung und der Standsicherheitsnachweis (Statik) beinhalten.

Wir sind zudem der Meinung, dass eine belastbare Kalkulation der Baukosten erst auf der Basis der vorgenannten Unterlagen erfolgen kann. Ohne Kenntnis dieser Details ist immer mit Mehrkosten in der Bauphase zu rechnen. Der garantierte Festpreis basiert schließlich auf einen Planungsstand, der nicht dem individuellen Bauprojekt entspricht. In den Baubeschreibungen finden Sie deshalb oft gerade jene Einschränkungen, die sich auf Baukosten beziehen, die sich im Vorfeld nicht kalkulieren lassen.

Werkplanstufen bei der Ausführungsplanung

Eine klare und einheitliche Definition von Werkplanstufen gibt es nicht, dennoch haben sie zumeist einen positiven Einfluss auf den Prozess der Ausführungsplanung. Die stufenweise Erarbeitung und Fortschreibung einer Werkplanung schafft prüfbare Zwischenziele. Zudem sorgt sie bereits im Vorfeld für Tatsachen, die bei der Ausschreibung und Vergabe von Bedeutung sein können. Insbesondere bei komplexen Bauvorhaben lässt sich so der Planungsprozess positiv beeinflussen und strukturieren.

  • Werkplanstufe 0
    Dies ist eher ein vorgeschalteter Prozess, bei dem die Entwurfsplanung vergrößert, aber nicht unbedingt ergänzt wird. Sie dient der Abstimmung mit den Baubeteiligten und als Grundlage für die weitere Planung.

  • Werkplanstufe 1
    In dieser Planungsstufe werden sämtliche Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:50 dargestellt. Aus den Planungsunterlagen sollten dann Positionspläne, Treppen, Balkone, Aufzüge, wesentliche Durchbrüche erkennbar sein. Für den Architekten ist dies auch die Grundlage für die Erstellung der Schlitz- und Durchbruchspläne, Leerrohrpläne und Grundleitungspläne.

  • Werkplanstufe 2
    Hier werden die für den Rohbau relevanten Details des Architekten eingepflegt. Diese Planungsunterlagen bilden für den Tragwerksplaner die Grundlage für die Erstellung von Schalungs- und Konstruktionsplänen.

  • Werkplanstufe 3
    In dieser Stufe werden eventuelle Anpassungen der vorausgegangen Planung vorgenommen, insbesondere die vom Statiker geforderten Änderungen bezüglich Standsicherheit und Schallschutz. Bei komplexen Bauvorhaben dient diese Planungsstufe auch der Haustechnikplanung.

 

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