Bauabnahme

Begriff Definition
Bauabnahme

Die Abnahme von Bauarbeiten ist eine letzte und sehr wichtige Phase des Baus. Sie markiert das Ende des Projekts, die Übertragung des Eigentums an den Bauherren sowie den Beginn der Garantie- und Versicherungsperiode. Bauabnahmen können nach einzelnen fertiggestellten Bauabschnitten erfolgen oder spätestes nach Fertigstellung des gesamten Hauses oder bei der Hausübergabe. In der Bauabnahme wird festgestellt, ob die beauftragte Baufirma alle vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht hat und ob die Qualitätsstandards eingehalten wurden.

Das Akzeptieren der Bauabnahme durch den Kunden bedeutet, dass die Arbeiten gemäß des Bauvertrages ordnungsgemäß ausgeführt wurden, ihre Umsetzung den gesetzlichen Regelungen und dem richtigen Bestimmungsort entsprechen.Unterschieden wird hier zwischen:

  • Vorläufige Bauabnahme (Abnahme mit Vorbehalt)
    Bei einer vorläufigen Abnahme wird eine Liste mit Mängeln erstellt, welche die Baufirma beheben muss, bevor die endgültige Abnahme erklärt werden kann. Für die Behebung der Mängel wird ein bestimmter Zeitraum festgelegt.

  • Endgültige Baubnahme (Abnahme ohne Vorbehalt)
    Die endgültige Abnahme bedeute auch, das alle abgeschlossenen Arbeiten akzeptiert wurden, einschließlich aller bekannten Mängel. An diesem Punkt sind die vertraglichen Rechte des Eigentümers gegen die Baufirma weitaus begrenzter. Daher wird empfohlen die endgültige Bauabnahme gemeinsam mit einem unabhängigen Bausachverständigen abzuschließen. Sobald die Bauabnahme endgültig ist, hat der Bauherr keinerlei Rechte später entdeckte Mängel zu beklagen und gegebenenfalls gerichtlich gegen das Bauunternehmen vorzugehen.

 

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