Installationen

Begriff Definition
Installationen

Unter Installationen, auch als Bauinstallation bezeichnet, versteht man im Bauwesen den Einbau aller technischen Anlagen, die für die Nutzung eines Gebäudes nötig sind. Dies sind zum Beispiel Elektroinstallation, Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungsinstallation, aber auch Dämmung, der Einbau automatischer Türen, Aufzüge, Rolltreppen oder Jalousien.

Siehe auch:

Bauinstallation – Installation der Versorgungstechnik

Installationen im Bereich der Versorgungstechnik beziehen sich auf das Verlegen von Leitungen, Kabeln und Rohren, ebenso gehören die technischen Anlagen selbst in diesen Bereich also die Installation der Heizungsanlage, des Stromverteilers oder der Lüftungsanlage. Die Installationen können zum Teil in Eigenleistung durchgeführt werden, wenn es um strom- oder wasserführende Anlagen oder auch Gasleitungen geht, ist es zum Teil verpflichtend, dass ein Fachbetrieb diese Aufgaben durchführt.

Einen gesonderten Bereich stellt die Installation elektrischer Anlagen wie Aufzüge, Rolltreppen, Blitzableiter oder Staubsaugersysteme dar.

Sonstige Installationen

Abgesehen von den technischen Anlagen gehören auch der Einbau der Dämmung gegen Kälte, Wärme oder Schall zu den Installationsarbeiten. Auch das Anbringen von Jalousien oder Markisen fällt unter diesen Bereich.

Installationen vom Fachbetrieb

Hinsichtlich der Installation von Leitungen und Anlagen gibt es verschiedene gesetzliche Vorgaben. So dürfen Laien zwar Stromleitungen verlegen, den Anschluss selbst muss ein Fachbetrieb, also ein Elektroinstallateur durchführen. Auch beim Trinkwasseranschluss gibt es Vorschriften: So dürfen auch hier nur Fachbetriebe Arbeiten an der Trinkwasser-Installation durchführen, dies gilt für den Einbau selbst wie auch für spätere Eingriffe oder Veränderungen. Gleiches gilt für Gasleitungen: Die gesamte Gasinstallation darf nur der Fachmann durchführen. Grund für diese Regelungen ist zum einen die Gewährleistung der fachgerechten Installation und damit der Sicherheit, aber auch die Haftungsfrage. Schließen Sie zum Beispiel selbst Ihren Elektroherd an, zahlt bei einem Kurzschluss oder Brand die Versicherung nicht.

 

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