Eigenheimzulage

Begriff Definition
Eigenheimzulage

Mit der Eigenheimzulage wurde vom 26. Oktober 1995 bis zum 31. Dezember 2005 der Bau von Wohneigentum gefördert. Bedingung war, dass das Wohneigentum selbst genutzt wurde. Die Eigenheimzulage galt als eines der größten staatlichen Subventionen, die es in Deutschland gab. 2004 wurden für die Eigenheimzulage rund 11,4 Mrd. € aufgewendet. Die klassische Eigenheimzulage war eine stark umstrittene Subvention. Kritiker meinten, dass mit der Zulage eher die Baubranche subventioniert wurde, als das den Bürgern dabei geholfen wurde, ein Eigenheim zu erwerben. Außerdem war sie sozial äußerst umstritten, denn die Eigenheimzulage wurde aus Steuermitteln finanziert. Dadurch hatten auch Geringverdiener die Eigenheimzulage mit subventioniert, obwohl sie keine Möglichkeiten hatten, eigenen Wohneigentum zu finanzieren. Nach dem Wegfall der Eigenheimzulage waren die Baugenehmigungen im Jahr 2007 um 31,4 % rückläufig. Auf der anderen Seite gab es im Jahr 2006 einen Anstieg um 12,6 %.

Seit dem 1. Juli 2018 gibt es nur noch die Bayrische Eigenheimzulage, die auf die Schaffung von Wohneigentum in Bayern begrenzt ist. Damit gefördert werden:

  • der Neubau von Ein- oder Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen
  • der Erwerb von Ein- oder Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen
  • die Erweiterung oder Änderung von bestehenden Gebäuden mit dem Ziel zusätzlichen Wohnraum zu schaffen

Die Bayrische Eigenheimzulage gibt es nur noch bis zum 31.12.2020. Bis dahin müssen alle Anträge in Papierform unterschrieben eingereicht werden, um noch berücksichtigt zu werden.

Als Alternative zu der Eigenheimzulage bieten sich folgende Subventionen an.

 

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Synonyme: Wohnriester,Baukindergeld

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