Blitzschutz

Begriff Definition
Blitzschutz

Der Begriff Blitzschutz umfasst alle Maßnahmen, mit deren Hilfe Gebäude, bauliche Anlagen oder andere Bauwerke vor einem Blitzeinschlag geschützt werden. Konkret bedeutet das, dass durch bauliche und technische Maßnahmen der Strom eines Blitzeinschlages sicher am Objekt vorbei führt und in den Boden ableitet.

Alle Blitzschutzmaßnahmen lassen sich in den äußeren Blitzschutz, wie zum Beispiel die bekannten Blitzableiter, oder in den inneren Blitzschutz, zum Beispiel Überspannungsgeräte, unterschieden werden. Beides zählt zu den Blitzschutzanlagen und verringert die Schäden in die jeweiligen Gebäude und Objekte. Je nach Dachform- und Art und je nach Gebäudematerialien, müssen verschiedene Blitzschutzanlagen, Fangrichtungen, Ableitungen und Erdungsanlagen angebracht werden.

Zu den möglichen Schäden von Blitzeinschlägen zählt vor allem die Zerstörung von Gebäudeteilen, die durch die Verdampfung von Wasser, Harz oder Öl in den verschiedenen Materialien verändert werden und das Gebäude brüchig und instabil machen können. Entwickelt der Strom beim Durchfließen von bestimmten Materialien, so kann es außerdem zu einer extremen Hitzeentwicklung kommen, die die Sicherungen im Haus durchbrennen lassen und im schlimmsten Fall auch Brände auslösen kann.

Blitzschutzanlagen können allerdings keinen hundertprozentigen Schutz leisten, aber sie können den Schaden und die Auswirkungen der Blitzeinschläge deutlich minimieren.

Weitere Informationen finden Sie hier: hausbauberater.de/blitzschutz

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Synonyme: Blitzschutzsystem,Erdung,Blitzschlag,Überspannungsschutz,Blitzschutzanlagen

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