höhere Gewalt

Begriff Definition
höhere Gewalt

Von höhere Gewalt spricht man, wenn ein Ereignis eintritt, dass von außen, unvorhersehbar und unabwendbar ist.

Eine Klausel über höhere Gewalt kann dazu dienen, eine Partei von der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu befreien, wenn ein Zwischenereignis, das außerhalb der Kontrolle einer Partei liegt, die Erfüllung dieser vertraglichen Verpflichtungen unmöglich macht. Eine Klausel über höhere Gewalt ist der Teil eines Vertrags, der das Folgende sagen kann:

  • Keine Partei ist für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag verantwortlich, wenn sie durch ein Ereignis höherer Gewalt daran gehindert oder verzögert wird, diese Verpflichtungen zu erfüllen.
  • Falls eine Partei aufgrund von höhere Gewalt, Streiks, Fehlfunktionen der Ausrüstung oder anderen Schäden, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen und ein Ereignis höherer Gewalt darstellen, nicht in der Lage ist, ihren Verpflichtungen nachzukommen, haftet diese Partei nicht für Schäden, die aus einem solchen Versagen resultieren

Bei Bauverzögerungsansprüchen wird höhere Gewalt normalerweise als entschuldbares Risiko anerkannt, welchen dem Bauherren zu einer Zeitverlängerung berechtigt. Keine der Vertragsparteien hat Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, um Verspätungsschäden geltend zu machen. Es ist es wichtig, Klauseln über höhere Gewalt in Bauverträge aufzunehmen. Wenn beispielsweise ein unvorhergesehenes Wetterereignis wie eine Überschwemmung, ein Kälteeinbruch oder ein Sturm eintritt, wird die Fortsetzung der vertraglichen Leistung entschuldigt. Neben unvorhergesehenen Wetterereignissen könnte die Klausel über höhere Gewalt auch andere Ereignisse abdecken, wie zum Beispiel Materialmangel. Wenn das Vertragsunternehmen beispielsweise aufgrund eines Stahlmangels in der Stahlindustrie nicht die notwendige Menge an Materialien erhalten kann, kann das Vertragsunternehmen nicht haftbar gemacht werden.

Wenn die Klausel jedoch nicht im Vertrag enthalten ist, kann der Auftraggeber möglicherweise eine Klage gegen die Baufirma einreichen, weil sie den Auftrag nicht rechtzeitig beendet hat.

 

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