Bauschadensgutachten

Begriff Definition
Bauschadensgutachten

Bauschäden führen zu einer Verschlechterung des Zustandes einer Immobilie. Um die Schäden, die Höhe der Kosten sowie den Verantwortlichen zu ermitteln, muss ein Bauschadensgutachten erstellt werden. Ein Bauschadensgutachten dokumentiert, welchen Umfang die Konstruktions-, Verarbeitungs- und/oder Materialfehler am Bauwerk haben. Es gibt außerdem Auskunft darüber, wie man diese Schäden beseitigen kann.

Das Gutachten muss von einem zertifizierten Bauschadensgutachter erstellt werden. Der Zertifizierung des Gutachters sollte besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, da die Berufsbezeichnungen Sachverständiger oder Gutachter in Deutschland nicht geschützt sind. Das Gutachten muss bei der Frage der Schadenregulierung vor Gericht bestand halten, da damit die Ansprüche des Bauherrn auf Schadenersatz begründet werden können. Es kann auch bei einer außergerichtlichen Einigung als Verhandlungsgrundlage dienen.

Beim Kauf einer Immobilie ist ein Bauschadensgutachten empfehlenswert, um sicherzustellen, dass es keine versteckten Mängel oder Bauschäden gibt. Der Sachverständige begutachtet die Immobilie und erstellt ein aussagekräftiges Gutachten über die Bausubstanz. Dabei werden Aussagen bezüglich Risse in Böden, Wände und Decken, Feuchtigkeits- oder Wasserschäden, Brandschäden, Schimmelbefall und anderen Schäden am Gebäude dokumentiert.

Lesen Sie auf www.hausbauberater.de/baurecht-sachverstaendige nach, welche Bedeutung der Sachverständige als Baugutachter hat.

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Synonyme: Bauschadensgutachter, Baugutachten, Gutachten, Gutachter,Sachverständigengutachten

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