Begriff Definition
Landesbausparkasse

Die Landesbausparkasse ist eine öffentlich-rechtliche Bausparkasse. Es handelt sich hierbei um Spezialkreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe. Aktuell besteht diese Gruppe aus acht Landesbausparkassen. Dazu gehört die

  1. LBS Südwest, welche für die Bundesländer Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zuständig ist. Sie ist zugleich die größte Landesbausparkasse in Deutschland.
  2. LBS Bayern für den Freistaat Bayern.
  3. LBS Hessen-Thüringen, zuständig für die Bundesländer Hessen und Thüringen.
  4. LBS Ost, für die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Berlin Ost.
  5. LBS Nord, Ansprechpartner für Berlin West und Niedersachsen.
  6. LBS Saar ist zuständig für das Saarland.
  7. LBS West, für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Bremen.
  8. LBS Bausparkasse Schleswig-Holstein-Hamburg AG, für die nördlichsten Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg.

Diese Kreditinstitute betreiben das sogenannte Bausparkassengeschäft, welches wiederum auf dem Bausparkassengesetz basiert.  Zu ihrem Kerngeschäft gehören die Bausparverträge und alles um das Thema Baufinanzierung. Darüber hinaus sind die LBS in der Vermittlung von Wohnimmobilien aktiv. Im Jahre 2019 wurden etwa 35.000 Objekte vermittelt. Dabei ist die LBS-Gruppe entweder direkt oder indirekt 5 regionalen Immobiliengesellschaften beteiligt.

Die Landesbausparkassen liegen in Deutschland mit einem Marktanteil von 37 % auf Platz 1 bei den Bausparkassen und beschäftigen ca. 6.800 Innen- und Außendienstmitarbeiter.
Die LBS betreuen bundesweit rund 8,5 Millionen Kunden und ermöglichen ihren Kunden bereits mit kleinen Summen Eigenkapital für ihren Wohnwunsch aufzubauen. Somit sichern sie sich von Beginn an ein zinsgünstiges Darlehen für den Wohnungsbau.

Die Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkassen gehört als Abteilung dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) an.

 

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Synonyme - LBS
Landesbauordnung

Die Landesbauordnungen (LBO) lehnen sich an die Baunutzungsverordnung und das Baugesetzbuch an und sind wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Baurechts. Folgende Punkte sind vornehmlich darin geregelt:

  • Standsicherheit
  • Präventiver Brandschutz
  • Abstand zwischen Bauwerken
  • Fluchtmöglichkeiten im Evakuierungsfall

Der Großteil der Landesbauordnungen ist identisch und regelt alle infrage kommenden Bedingungen bei einem Bauvorhaben in den verschiedenen Bundesländern. Ungeachtet dessen gibt es beispielsweise Unterschiede beim Neubau eines Gebäudes oder der Sanierung, die es zu beachten gilt. Die sogenannten Durchführungsverordnungen ergänzen dabei zusätzlich die LBO.

Der Ursprung der heutigen Bauordnungen geht auf die durch Zünfte und Bauhütten überlieferte Anforderungen an Bauwerke zurück. Als die Städte zu wachsen anfingen, erhöhten sich die Sicherheitsanforderungen an die Bauwerke. Besonders die Brandgefahr nahm merklich zu. Folglich entstanden im späten Mittelalter die ersten städtischen Bauordnungen, um dieser wachsenden Gefahr entgegenzuwirken. Während des Absolutismus wurde die Rechtsetzung von den Kommunen zu den Ländern und Staaten hin verlagert. Zusätzlich wurde der Bauwerksgestaltung mehr Bedeutung in den Bauordnungen beigemessen. Der durchgehende Grundgedanke des Prinzips der Prävention durch die Überwachung vonseiten der öffentlichen Hand blieb jedoch bis in die 1980er Jahre hinein erhalten. In der Zeit der zunehmenden Entbürokratisierung in Deutschland setzte eine Vielzahl von Bauordnungsnovellen ein. Somit wurde die Verantwortung auf den Bauherrn übertragen und das Präventionsprinzip gehörte der Geschichte an.

Den heutigen Landesbauordnungen liegt die Musterbauordnung (MBO) zugrunde. Sie soll die jeweiligen Landesbauordnungen vereinheitlichen, stellt jedoch selbst kein Gesetz dar. Der Einfachheit und Übersichtlichkeit halber beziehen sich die LBO auf die Musterregelungen. Speziell in den Bereichen der Bauprodukte und Bauarten sind diese Regelungen fast einheitlich adaptiert worden. Folglich gleichen sich die Bestimmungen und Vorschriften zwischen den Landesbauordnungen der einzelnen Länder, unterscheiden sich jedoch gelegentlich in Details.

Weitere Informationen: www.hausbauberater.de/lbo

 

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Synonyme - Landesbauordnungen, LBO, Musterbauordnung
Lambda

Der Lambda-Wert ist ein Begriff aus der Wärmetechnik und beschreibt die Wärmeleitfähigkeit von Bau- und Werkstoffen. Pauschal lässt sich sagen, dass umso kleiner dieser Wert ist, desto höher ist die Dämmwirkung. Zum Beispiel sind die Verluste von Energie bei einem Lambda-Wert von 0,039 um etwa 35 % höher, als bei einem Wert von 0,03. Im Gegensatz dazu zeigen höhere Lamdba-Werte gute Wärmeleiteigenschaften an. Silber hat beispielsweise einen Lamdba-Wert von 429.

Die im Lambda-Wert ausgedrückte Wärmeleitfähigkeit gehört zu den wichtigsten Kennzahlen, um zu beurteilen, ob sich ein Baustoff zum energetischen Bauen eignet oder nicht. Dieser Wert gibt an, wie viel Wärmemenge in einer Sekunde durch das Material mit einer Größe von 1 qm Fläche und 1 m Dicke fließt. Dabei gilt es zu beachten, dass der Lambda-Wert nicht die tatsächliche Dicke des für die Dämmung vorgesehenen Stoffes berücksichtigt. Dies unterscheidet ihn vom U-Wert.

Um den Lambda-Wert vergleichbar zu machen, wird die Wattzahl benötigt, die die nach außen dringende Wärmemenge beschreibt. Zusätzlich hängt die Höhe des Wärmeverlustes vom Unterschied zwischen Innen- und Außentemperatur ab - angegeben in Kelvin.

Zur standardisierten Berechnung des Lambda-Wertes geht man von einem Bauteil mit 1 qm Fläche und 1 m Dicke aus. Zusätzlich wird Wärme innerhalb 1 Sekunde von innen nach außen geleitet. Der Unterschied zwischen Innen- und Außentemperatur beträgt dabei 1 Kelvin. Aufgrund dieser Berechnung wird der Lambda-Wert in der Maßeinheit W/(m*K) - Watt pro Meter und Kelvin - angegeben. Ist dieser Wert niedriger als 0,1 W/(m*K), gilt ein Baustoff als Dämmstoff. Liegen die Werte darüber, handelt es sich lediglich um einen Baustoff. Die meisten verwendeten Dämmmaterialien weisen einen Wert von 0,025 bis 0,075 W/(m*K) auf.

Es werden im Bauwesen zur Kennzeichnung von Wärmedämmstoffen und zur Berechnung verwendet folgende drei Größen angewandt:

  • Nennwert der Wärmeleitfähigkeit gemäß CE-Kennzeichnung
  • Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit gemäß DIN 4108-4
  • Grenzwert der Wärmeleitfähigkeit gemäß allgemeiner Bauaufsichtlicher Zulassung (ABZ) eines Bauproduktes

Der Unterschied zwischen ihnen besteht in der Art der Ermittlung und der Verwendung, wobei zu beachten ist, dass zum  Nachweis bauphysikalischer Eigenschaften von Bauteilen ausschließlich der  Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit gemäß DIN 4108-4 angewandt werden kann und die anderen Wärmeleitfähigkeitswerte einen Sicherheitszuschlag erfordern.

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Synonyme - Lambda-Wert,Lambdawert
Kuppel

Die Kuppel, als Dachform im bautechnischen Sinne als Kugelkalotte bekannt, gehört zu den krummflächigen Dachformen. Während Ingenieure sie den Schalentragwerken zuordnen, nutzen Architektur oft den Begriff Gewölbe. Kuppeln besitzen einen zentralen Scheitelpunkt und können Spannweiten von wenigen bis hin zu Hunderten Metern haben. Kuppeldächer wurden bereits vor 5.000 Jahren zur optisch verschönernden Bedachung genutzt.

Dächer in Form von Kuppeln sind auf verschiedensten Gebäuden denkbar:

  • Kirchen oder anderen religiösen Gebäuden
  • Bahnhöfe und Einkaufszentren
  • Banken und Bibliotheken
  • große Schwimmbäder
  • Lagerhallen
  • Iglus
  • Haus- oder Hüttenbauten.

Dächer in Kuppelform sind auch hierzulande bei Privathäusern möglich, jedoch wenig verbreitet. Meist erfolgt der Einbau in Form einer Lichtkuppel, die viel Tageslicht in die Wohnräume lässt. Ganz moderne Dachkuppeln können auch elektrische Fensterelemente beinhalten, um Frischluft in den Raum zu lassen und sorgen so für gute Durchlüftung. Die Fensterelemente sind hier meist dreiecksförmig und werden dadurch geodätische Kuppeln genannt. Oft wird ein kuppelförmiges Dach im Privatbereich auch bei Gartenpavillons, Gewächshäusern oder auch als Überdachung eines Außenpools eingesetzt.

Grundvoraussetzung für den Kuppelbau ist ein Flachdach oder eine dachähnliche Fläche. Das Kuppeldach wird auf mindestens acht bis zwölf eckigen Auflagern gebaut, wölbt sich nach oben hin und trifft in der Mitte zusammen. In der Fachsprache spricht man von einem Schalentragwerk. Die selbsttragende Kuppel gewährleistet eine stützenfreie Überdachung von kleinen oder großen Grundrissen. Ebenso stellt die Kugelform ein ideales Verhältnis von Oberfläche zu Volumen dar.

Es gibt verschiedene Formen von Kuppeln:

  • Halbkugel-Kuppel: sie sind meist gebaucht und zweischalig
  • Schirmkuppel
  • Hängekuppel
  • Kalottenkuppel
  • Faltkuppel

Für ein Eigenheim ist die Kuppel nicht nur sehr aufwendig, sondern muss auch durch die Baubehörde genehmigt werden. Im Genehmigungsverfahren wird geprüft, inwieweit sich die geplante Bauweise in das Stadtbild einfügt.

 

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Künstlicher Baustoff

Die Herstellung künstlicher Baustoffe erfolgt durch die Veränderung von natürlichen Baustoffen, wie zum Beispiel Holz, Lehm oder Naturstein unter Energieeinfluss. Die meisten Materialien werden nicht so eingesetzt, wie sie als Rohstoff gewonnen wurden. Vielmehr entstehen moderne Baustoffe durch die Weiterverarbeitung oder Weiterveredlung des natürlichen Stoffes.

Für die Erzeugung von beispielsweise Lehmziegeln dient Lehm. Die Ziegel lassen sich insgesamt viel einfacher und ökonomischer verarbeiten als deren Grundstoff. Gleiches gilt für Kalkstein. Dieses natürlich vorkommende Material wird für die Herstellung von Zement verwendet. Zement wiederum ist ein Bestandteil von Beton, einem der wichtigsten künstlichen Baustoffe. Beton in seinen diversen Formen beansprucht den größten Teil in der Baustoffprüfung und auch den DIN-Normen.

Weitere künstliche Baustoffe sind Aluminium, Bindemittel, Dichtstoffe, Glas, Kalksandstein, Klinker, Tonhohlplatten, Verbundwerkstoffe, Ziegelstein und viele weitere mehr.

 

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Kulturdenkmal

Kulturdenkmale sind Bauwerke oder sonstige Objekte, die aufgrund ihres Erscheinungsbildes interessante und wichtige Rückschlüsse über frühe Phasen der Menschheitsgeschichte zulassen. Es lassen sich Rückschlüsse über den damaligen Baustil, die verarbeiteten Materialien und Techniken ziehen. Für die Pflege und Verwaltung sind die Bundesländer zuständig. Jedes Bundesland hat sein eigenes Denkmalschutzrecht und seine eigene zuständige Denkmalschutzbehörde. Die ist dafür zuständig, dass die Kulturdenkmale instandgehalten und gepflegt werden. Die Denkmalschutzbehörde muss sicherstellen, dass Kulturdenkmäler nicht zerstört, gefährdet oder so verändert werden, dass ihr Denkmalwert beeinträchtigt wird. Diese Pflicht endet, wenn die Erhaltung als wirtschaftlich unzumutbar gilt.

Die Umgebung von Kulturdenkmalen darf baulich nicht so verändert werden, dass das Erscheinungsbild beeinträchtigt wird. Das betrifft Abbrüche, Neubauten oder Umbauten in der Nachbarschaft. Architekten müssen das bei den baulichen Änderungen mit beachten. Instandhaltungsarbeiten an Kulturdenkmalen sowie bauliche Änderungen an den Nachbarschafts-Grundstücken unterliegen der Genehmigungspflicht.

Bei kulturellen Baudenkmalen unterscheidet man zwischen Einzeldenkmale, wie zum Beispiel Kirchen, Rathäusern, Schulen oder Bürgerhäusern und Gruppen von baulichen Anlagen, wie zum Beispiel Siedlungen, Straßenzügen, bauliche Hofanlagen oder historische Industrieanlagen. Außerdem können einzelne Teile von einem Gebäude unter Denkmalschutz stehen. Das können Treppenhäuser oder Raumausstattungen sein.

Kulturdenkmale werden nach verschiedenen Kriterien bemessen. Sie müssen unter anderem

  • einen besonderen historischen Wert,
  • einen besonderen künstlerischen Wert,
  • eine besondere wissenschaftliche Bedeutung,
  • eine besondere volkskundlichen oder heimatgeschichtliche Bedeutung,
  • eine besondere landschaftsgestalterische Bedeutung

besitzen.

Siehe auch "Baudenkmal" unter hausbauberater.de/fachbegriffe/baudenkmal

 

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Synonyme - Kulturdenkmale
Krakelee

Craquelé (zu deutsch: Krakelee) findet im Haus- und Wohnungsbau bei der Innenraumgestaltung immer häufiger Verwendung. Die Craquelé-Technik kommt dabei in unterschiedlichen Bereichen vor, wie zum Beispiel bei Keramikobjekten, Glas, Fassadenputz, Wandanstrich, Boden- oder Wandfliesen, Steinen oder Lackierungen.

Krakelee ist eine Oberflächenerscheinung mit einer sprung- oder rissnetzartigen Struktur unter der obersten Glasurschicht. Diese können sowohl gewollt als auch ungewollt entstehen. Fehlbehandlung der Materialien, Verwitterung oder der Alterungsprozess der Objekte spielen eine Rolle bei der unerwünschten Rissbildung. Ebenso können hohe Druckbelastungen durch schwere Gegenstände, Transport oder Klimaschwankungen diese rissnetzartigen Strukturen hervorrufen. Die unerwünschten Sprünge entstehen, wenn das Material unter der Glasur sich ausdehnt und die wenig dehnfähige Glasur darüber dem nicht standhalten und so zerspringen kann.

Der gewünschte Craquelé-Effekt ist jedoch bereits eine beliebte Verfahrensweise zur optischen Gestaltung. Ganz besonders für Wand- und Bodenfliesen. Durch einen maltechnischen Aufbau oder mit einem speziellen Reißlack, auch Krakelierlack genannt, werden die Fliesen überzogen. Der wird dabei auf die weiche Oberfläche aufgetragen, die beim Trocknen dann leicht aufreißt und so der gewünschte Effekt entsteht. Zusatzmittel in der Glasur sorgen bei der Produktion für die besonders beliebte retro Struktur. Ebenso kann der Krakelee-Effekt durch gezielt eingesetzte Spannungs- und Dehnungsvorgänge, zu viel Kälte oder zu hoher Hitze herbeigeführt werden.

Das Krakelieren ist also auch eine bewusst gewählte Methode, wie ein künstlich gealterter Effekt. Den Oberflächen kann so eine schöne, rustikale und historische Optik verliehen werden, diese aber auch
stärker, robuster und somit auch langlebiger machen. Die eher wenig dehnfähige Glasurschicht über einem Craquelé-Objekt kann sich dem ausdehnenden Objekt besser anpassen und so weniger zerspringen oder ganz kaputtgehen.

Zum Schutz des Krakelee-Objektes ist eine Imprägnierung mit einem zertifizierten, lebensmittelechte Imprägniermittel zu empfehlen. Der Imprägnierschutz macht das Objekt widerstandsfähiger, zum Beispiel gegen Temperaturschwankungen und strapazierfähiger gegen beispielsweise Nässe. Gerade bei Wand- oder Bodenfliesen kann so verhindert werden, dass Fugmaterial in die Krakelierung eindringen kann. Um die Craquelé-Objekte etwas auszubessern, kann ein Fliesenlack in dem gewünschten Farbton aufgetragen werden.

 

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Synonyme - Craquelé
Kragplatte

Kragplatten sind Platten, die aus der Fassade herausragen, sie „kragen“ über. Sie werden für Balkone verwendet, aber auch als Dächer für den Eingang oder den Kelleraufgang.

Bei Kragplatten besteht häufig das Problem, dass sie bei Neubauten mit dem Fußboden vergossen werden. Dadurch entsteht eine Wärmebrücke, die die Kälte von draußen nach drinnen transportiert. Dem kann mit einer thermischen Trennung, dem sogenannten Kragplattenanschluss, entgegengewirkt werden. Dieser besteht in der Regel aus hochfesten und korrosionsbeständigem Duplex-Edelstahl. Das Material hat eine viermal geringere Wärmeleitfähigkeit gegenüber Betonstahl. Kragplattenanschlüsse verringern ebenso die Schallübertragung der Kragplatten zum Gebäude.

Kragplatten werden individuell nach Maß hergestellt. Gefälle, Aufkantungen, Abläufe und Wassernasen zur Entwässerung können bei der Produktion direkt mitberücksichtigt werden. Sie können entweder vor Ort gegossen oder als Fertigteil angeliefert werden.

Kragplatten müssen massiv mineralisch und feuerhemmend ausgeführt sein (F 30 nach DIN 4102-2 bzw. DIN EN 13501-2). Sie müssen vollständig ohne Spalt an die Außenwand oder Kragplattenanschluss anschließen.

 

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Kraft-Wärme-Kopplung

Bei der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wird innerhalb eines thermodynamischen Prozesses elektrische und Wärmeenergie erzeugt. Der eingesetzte Brennstoff sorgt für die notwendige Energie. Die beim Verbrennen des Stoffes zur Wärmeerzeugung gewonnene Wärme wird in ein angeschlossenes gekoppeltes Heizsystem geführt. Dort wird sie zur Beheizung und Warmwasseraufbereitung verwendet. Durch die kombinierte Strom- und Wärmeerzeugung beträgt der Wirkungsgrad des eingesetzten Brennstoffes bis zu 90 Prozent.

Vorteile der Kraft-Wärme-Kopplung

  • Reduzierung der Energiekosten
  • Eigene und unabhängige Stromproduktion
  • Heizkörper, die bereits bestehen, müssen nicht ersetzt werden
  • Vergütung, durch die Einspeisung von Strom ins Netz

Arten von KWK-Anlagen

  • das Blockheizkraftwerk - Strom und Wärme erzeugt aus einem Motor
  • das Stirling-Heizgerät - Eine KWK-Anlage mit mehreren Brennstoffen
  • die Brennstoffzelle - Wärme und Strom für zahlreiche Einsatzgebiete

Brennstoffe

  • Gas - fossile oder biologische Quellen
  • Holz - erneuerbarer Rohstoff aus regionalem Ursprung
  • Heizöl - Lagerung des Flüssigbrennstoffs im Gebäude

Da eine KWK-Anlage von der Anschaffung recht kostenintensiv ist, sollte die Anlage viel Strom erzeugen, der dann auch bestmöglich selbst verbraucht wird. Beim Kauf einer KWK-Anlage müssen folgende Bestandteile berücksichtigt werden:

  • Kosten für den Verbrauch während des Betriebs
  • Anschaffungskosten für die gesamte KWK-Technik
  • Lagerung und Bezug des Brennstoffs

Brennstoffe sind unterschiedlich teuer

  • Verwendet man Erdgas, ist ein Gasanschluss notwendig - Kosten 1.500 bis 3.000 Euro.
  • Flüssiggas in Tanks kostet für ein Einfamilienhaus circa 2.500 Euro. Ein Tank für Heizöl kostet circa 2.000 Euro.
  • Bei Beheizung mit Pellets entstehen die höchsten Kosten von 3.000 bis 4.000 Euro.

Siehe auch: hausbauberater.de/heiztechnik/blockheizkraftwerk

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Synonyme - KWK
Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag dient dem Kunden dazu, sich ein Bild über die Kosten eines bestimmten Auftrages zu verschaffen. Dabei gibt es nach dem §§ 650 und §§ 632 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) den einfachen Kostenvoranschlag, der in der Regel unverbindlich ist und den garantierten Kostenvoranschlag, der alle Kosten verbindlich auflistet.

Viele Kostenvoranschläge bieten mehrere Optionen an, damit sie den finanziellen Möglichkeiten des Kunden angepasst werden können. Beide Kostenvoranschläge sind nach dem BGB kostenlos, es kommt jedoch häufig vor, dass der Anbieter versucht die Kosten von dem unverbindlichen Kostenvoranschlag in Rechnung zu stellen. Gängigstes Modell ist, dass die Kosten für den Kostenvoranschlag bei Auftragserteilung zugunsten des Kunden verrechnet werden.

Die Kosten, die im Kostenvoranschlag angegeben sind, dürfen nicht mehr als zwischen 10 % und 25 % überschritten werden, außer die Mehrkosten sind aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers entstanden. Liegt eine Überschreitung der Kosten von mehr als 25 % vor, und sie wurden nicht vom Auftraggeber verursacht, dann kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und muss nur die erbrachten Leistungen zahlen. Der Betrieb muss den Auftraggeber unverzüglich über eine Kostenüberschreitung informieren. Wird der Auftraggeber deutlich später über diese Kostenüberschreitung informiert, dann macht sich der Betrieb schadensersatzpflichtig.

Ein Kostenvoranschlag muss folgende Angaben enthalten:

  • Arbeitszeit, Arbeitsschritte und Arbeitskosten
  • Material und Materialkosten mit Mengen- und Preisangaben
  • Auftragszeitraum
  • Lieferkosten
  • Sonstige Kosten

Worauf Sie achten müssen, wenn Sie einen Kostenvoranschlag erhalten, erfahren Sie hier:
www.hausbauberater.de/bauwissen/kostenvoranschlaege-fuer-den-hausbau

 

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Synonyme - Kostenanschlag, Kostennberechnung, Vorausberechnung, Kostenschätzung

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