Fachwerksanierung

Begriff Definition
Fachwerksanierung

Die Wärmedämmung alter Fachwerkhäuser entspricht in vielen Fällen nicht mehr den aktuellen Vorschriften aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Bei einer Fachwerksanierung wird die Gebäudehülle und gegebenenfalls auch das Tragwerk zeitgemäß modernisiert.

Fachwerksanierung – die Gebäudehülle

Ist für ein Fachwerkhaus eine energetische Sanierung der Gebäudehülle geplant, warten auf den Bauherrn besondere Herausforderungen. Dies insbesondere, wenn die äußere Erscheinung des Gebäudes erhalten werden soll oder Abstandsregelungen eine zusätzliche Außendämmung nicht erlauben. Um den Ist-Zustand des Gebäudes hinsichtlich der Wärmedämmeigenschaften zu überprüfen, eignet sich eine Wärmebildkamera. Damit kann schadensfrei eine Bestandsaufnahme der Wandaufbauten und vorhandener Wärmebrücken durchgeführt werden.

Eine Möglichkeit die Dämmung zu verbessern und das Fachwerk von außen zu erhalten, ist das Anbringen einer Innendämmung. Wird diese richtig ausgeführt, kann sich in Verbindung mit neuen Fenstern der Heizenergiebedarf deutlich verringern. Wem das Aussehen nicht so wichtig ist und wenn das Haus nicht unter Denkmalschutz steht, der kann bei der Fachwerksanierung die Wärmedämmung durch ein Wärmedämmverbundsystem aufwerten. Das Nachteil daran ist, dass der typische Charme der Fachwerk-Konstruktion verloren geht.

Fachwerksanierung – Schäden am Tragwerk

Seine Tragfähigkeit erhält das Fachwerkhaus nicht durch die Außenwände, sondern durch das hölzerne Fachwerk. Da bei alten Gebäuden der Feuchteschutz nur wenig berücksichtigt wurde und wirksame Horizontalsperren fehlen, kommt es häufig vor allem in den unteren Schwellen, aber auch in den Pfosten sowie im Dachbereich, zu Feuchteschäden. Vermoderte Teile des Fachwerks werden bei einer Fachwerksanierung ausgetauscht und gegebenenfalls verstärkt.

Denkmalschutz beachten

Gerade ältere Fachwerkhäuser stehen häufig unter Denkmalschutz. Deshalb ist vor dem Beginn der Fachwerksanierung eine Rücksprache mit der unteren Denkmalschutzbehörde unverzichtbar. Dort wird festgelegt, welche Maßnahmen erlaubt sind und inwieweit die äußere Erscheinung des Gebäudes erhalten bleiben muss. Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, muss mit Geldstrafen und möglichweise auch einem vom Amt auferlegten Rückbau rechnen. Die positive Seite des Denkmalschutzes: Häufig werden bei einer Sanierung Zuschüsse ausgezahlt, um den Erhalt historischer Bausubstanz zu schützen.

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