Ausbaumaß

Begriff Definition
Ausbaumaß

Im Unterschied zum fixen Rohbaumaß oder auch Baunenn-Maß ist das Ausbaumaß flexibel und richtet sich nach den verwendeten Ausbaumaterialien und deren Stärke, bzw. Querschnitt. Das Ausbaumaß ist damit auch das Fertigmaß und entscheidend für die endgültige Raum-, Öffnungs- oder Bauteilflächengröße. Man spricht hier auch von lichter Weite.

Beispiele für Ausbaumaße

Für Ausbaumaße gibt es keine festen Größen, sie hängen von den Einbauanweisungen für das jeweilige Material und den vom Planer vorgegebenen Stärken ab.

  • Eine massive Innenwand mit einem Querschnitt von 17,5 cm wird beidseitig verputzt. Bei mineralischem Putz mit einer Stärke von 1,5 cm pro Wandseite ergibt sich ein Ausbaumaß von 20,5 cm. Wird Dünnlagenputz eingesetzt, ergibt sich bei einer Stärke von 3 bis 6 mm pro Wandseite ein Ausbaumaß für die Wand von 18,1 bis 18,7 cm.

  • Die Rohbauöffnung eines Fensters laut Bauzeichnung beträgt 101 cm. Unter Berücksichtigung der Montagefuge beträgt das Ausbaumaß und damit auch das Einbaumaß für das Fenster 98 cm.

  • Für eine Türöffnung mit einem Rohbaumaß von 88,5 cm ergibt sich nach Einbau der Türzarge ein Ausbaumaß von 84 cm. Dieses Öffnungsmaß wird auch als lichte Weite bezeichnet.

Ausbaumaße in Bauzeichnungen

In den Bauzeichnungen für den Maurer erfolgt die Bemaßung für eine korrekte Geometrie bei der Herstellung auf Grundlage der Rohbaumaße. Genaue Auskunft über die Ausbaumaße der jeweiligen Bauteile geben zum Beispiel Detailpläne für Türen oder Fußbodenaufbauten. Insbesondere die endgültige Höhe des Fußbodens (Im Plan als Oberkante Fertigfußboden – OKFF) bezeichnet, spielt eine wichtige Rolle, um im Rohbau die korrekte Brüstungshöhe für Fenster oder die Höhe der Türzargen und Türblätter festzulegen.

Ausbaumaß und Wohnflächenberechnung

Die Berechnung der Wohnfläche, die für den Bauantrag, aber auch später für die Wohnflächenangabe im Mietvertrag relevant ist, erfolgt nach der DIN 277 „Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Wohnbau“ sowie nach der Wohnflächenverordnung. Für die Berechnung werden ausschließlich die Ausbaumaße des fertigen Gebäudes herangezogen.

 

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