Dünnlagenputz

Begriff Definition
Dünnlagenputz

Der spezielle Innenputz basiert auf Gips, Gipskalk oder Kalkzementbasis und wird in der Regel als Untergrund für die Tapete verwendet. Während der einlagige Innenputz eine Dicke von 10 bis 15 mm aufweisen muss, beträgt beim Dünnlagenputz die Putzdicke nur 5 mm im Mittel. Sie darf in einzelnen Stellen auch nur 3 mm betragen. Dünnlagenputze werden unter Tapeten eingesetzt, da hier die üblicherweise vorkommenden Haarrisse im Putz vernachlässigt und problemlos überbrückt werden können. Soll anstatt der Tapete ein Malervlies auf die Wand aufgetragen werden, sind jedoch weitere Maßnahmen gemäß den Herstellerangaben notwendig. Wird ein Dünnlagenputz verwendet, muss der Planer die entsprechende Dicke bei der Wahl von Rollladenkästen, Stürzen und beispielsweise Türzargen anpassen. Auch Heizungs- und Sanitärleitungen sowie Unterputz-Gerätedosen unterliegen der Anpassung im Vorfeld an die gewählte Putzdicke.

Beim Auftragen von Dünnlagenputzen ist auf einen gleichmäßig saugenden Untergrund zu achten. Liegen stark oder ungleich saugende Untergründe vor, ist die Verwendung einer abgestimmten Grundierung empfehlenswert. Auf glatten Betonflächen kommen haftverbessernde Maßnahmen in Form von organischen Haftbrücken, mineralische Füllstoffe oder mineralischer Haftmörtel in Betracht. Liegen nach dem Auftrag Unebenheiten außerhalb der bauvorschriftlichen Toleranzen müssen diese ausgeglichen werden. Ein einseitig aufgetragener Dünnlagenputz kann bereits die Vorgaben zur Winddichtigkeit erreichen. Wird der Putz beidseitig aufs Mauerwerk aufgetragen, können bei einer Mindestdicke von jeweils 5 mm sogar die Vorschriften für den Schallschutz erreicht werden.

 

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