Rauchmelder
Begriff | Definition |
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Rauchmelder | Ein Rauchmelder ist ein elektronisches Brandschutzgerät, das automatisch das Vorhandensein von Rauch als Schlüsselindikator für einen Brand erkennt und die Bewohner des Gebäudes warnt. Sie geben einen akustischen und / oder visuellen Alarm aus. In den meisten Fällen handelt es sich um kleine batteriebetriebene Einzelgeräte, die in jedem Raum an der Decke befestigt werden. In Deutschland gilt eine bundesweite Pflicht Rauchmelder in Neubauten zu installieren. In Berlin und Brandenburg müssen bis zum 31.12.2020 alle Privatwohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Es gibt zwei Arten von Rauchmeldern, die allgemein als Rauchmelder zu Hause verwendet werden, und zwar Ionisationsrauchmelder und optische Rauchmelder. Diese Rauchmelder erfassen das Vorhandensein von Rauch unterschiedlich. Ein brennendes Feuer erzeugt eine andere Art von Rauch wie ein schwelendes Feuer. Beide Rauchmelder erkennenden Rauch eines jeden Feuers, aber
Aufgrund der leicht unterschiedlichen Funktionsweise ist es empfehlenswert, Rauchmelder mit doppelter Funktion, die sogenannten Doppelsensor-Rauchmelder, zu installieren, da niemand vorhersagen kann, welche Art von Feuer in einem Haus ausbrechen könnte. Die Verteilung der Rauchmelder in einem Haus ist ebenfalls von großer Bedeutung. So sollte in jedem Schlafzimmer, außerhalb jedes Schlafbereichs, in der Küche und auf jeder Ebene des Hauses ein Rauchmelder platziert werden. Um sicherzustellen, dass der Rauchmelder voll funktionsfähig ist, sollten die Testtasten einmal im Monat gedrückt und die Batterien zweimal pro Jahr ersetzt werden. Das Gerät selbst sollte alle 10 Jahre erneuert werden. Weitere Informationen finden Sie unter hausbauberater.de/bauwissen/rauchmelder-als-lebensretter-im-eigenheim
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Synonyme:
Ionisationsrauchmelder,Optischer Rauchmelder |