Anschlussfinanzierung

Begriff Definition
Anschlussfinanzierung

Eine Anschlussfinanzierung ist notwendig, wenn nach Ablauf des vereinbarten Kreditzeitraums oder der Zinsbindung, der Kreditnehmer der Bank noch Geld schuldet. Nach Ablauf dieser Frist wird die Bank ein neues Angebot zu einer neuen Zinsvereinbarung unterbreiten. Dazu sind Banken sogar verpflichtet. Das Angebot muss drei Monate vor Ablauf des Festzinszeitraums unterbreiter werden. 

Nach Ablauf des Darlehensvertrags und der Sollzinsbindung hat aber auch der Kreditnehmer die Möglichkeit, die Bank zu wechseln und einen neuen Vertrag abzuschließen. Auf diese Weise können häufig deutlich bessere Zinsbedingungen ausgehandelt werden.

Eine Anschlussfinanzierung kann in verschiedenen Arten erfolgen:

  1. Prolongation
    Hier wird die bestehende Immobilienfinanzierung beim derzeitigen Kreditinstitut mit neuen Konditionen weitergeführt.
  2. Umschuldung
    Bietet ein anderes Kreditinstitut bessere Konditionen als das bisherige, kann die Restschuld auch über diese Bank finanziert werden. In diesem Fall wird allerdings eine Bonitäts- und Beleihungsprüfung vorgenommen.
  3. Forward-Darlehen
    Diese Form kann insbesondere in Betracht gezogen werden, wenn die Konditionen für die Anschlussfinanzierung bereits im Voraus festgeschrieben werden sollen.

Es ist empfehlenswert, sich bei mehreren Banken im Vorfeld zu erkundigen und deren Angebote zu vergleichen. Auf diese Weise können unter Umständen bessere Bedingungen als bei dem vorherigen Kreditgeber erzielt werden.

Hier gibt es weitere Informationen:

  1. hausbauberater.de/bauwissen/anschlussfinanzierung-baukredit-immobilienkredit

  2. https://www.baufinanzierungsberatung.com/anschlussfinanzierung.html

 

Zugriffe - 2167

HausbauberaterUnabhängige Bauherrenberatung
Begleitung bei Planung und Hausbau | Unterstützung bei Konflikten am Bau