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Gebäudeversicherung: Versicherung für Haus, Garage und Nebengebäude

Im Laufe der Zeit ist ein Gebäude einer Vielzahl von Schadensrisiken ausgesetzt, die es  beschädigen oder sogar vollständig zerstören können. Eine Reparatur oder gar ein Wiederaufbau ist in der Regel mit enormen Kosten verbunden. Die Gebäudeversicherung schützt das im Versicherungsvertrag bezeichnete Gebäude und die Nebengebäude.

Gartenhütten oder andere separate Gebäude werden in der Regel nicht mitversichert und müssen in der Police ausdrücklich benannt werden. Da Immobilien sehr häufig als Kapitalanlage genutzt werden, ist es äußerst sinnvoll, über eine leistungsstarke Gebäudeversicherung zu verfügen. Der Versicherungsschutz umfasst neben dem Wohngebäude alles, was innerhalb des Gebäudes fest installiert ist. Dazu gehören z. B. Markisen, die Fußbodenheizung, sanitäre Installationen oder Einbauschränke. Versichert ist auch sämtliches Zubehör, das zu diesem Gebäude gehört wie z. B. der Briefkasten oder die Terrasse. Sonstiges Zubehör (etwa ein Carport) ist ebenfalls eingeschlossen, sofern es im Versicherungsschein notiert wurde.

Leistungen der Wohngebäudeversicherung

GebäudeversicherungMit der Wohngebäudeversicherung können Schäden durch folgende Risiken versichert werden: Sturm, Hagel, Frost, Leitungswasser, Explosionen, Blitzschlag und Feuer. Mittels unterschiedlicher Bausteine und den sogenannten Deckungserweiterungen kann der Versicherungsschutz einer Wohngebäudeversicherung gut den individuellen Bedürfnissen des Hausbesitzers angepasst werden. Wer sein Haus zusätzlich gegen Elementarschäden versichern möchte, kann auch eine Elementarversicherung abschließen. Die Zerstörungskraft von Elementargewalten ist besonders groß, und somit sind auch die damit verbundenen Schäden immer sehr teuer. Die ergänzende Versicherung für Elementarschaden beinhaltet in der Regel auch folgende zusätzliche Schadensursachen: Lawinen, Schneedruck, Erdrutsch, Erdbeben, Rückstau und Überschwemmung. Eine Kombination aus Wohngebäude- und Elementarversicherung bietet somit einen umfangreichen Versicherungsschutz.

Kosten der Gebäudeversicherung

Die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung lassen sich nicht pauschal angeben, da sich der Beitrag nach mehreren Risikofaktoren richtet. Als relevant gelten z. B. die Art der Bedachung, die Bauweise des Hauses, aber auch die Nutzung und der Standort des Hauses. Sollte es zu einem Totalschaden kommen, zahlt die Versicherungsgesellschaft dem Versicherten den gesamten Wiederaufbau des Gebäudes zu den aktuellen Baupreisen. Deshalb werden die meisten Wohngebäudeversicherungen als sogenannte gleitende Neuwertversicherungen angeboten. Der Preis für den Versicherungsschutz hängt aber auch davon ab, ob der Vertrag mit einem günstigen oder eher teuren Unternehmen geschlossen wurde. Je nach Anbieter können unterschiedliche Zusatzleistungen im Programm angeboten werden, die als Deckungserweiterungen bezeichnet werden. Eine solche Leistung wäre zum Beispiel der Einschluss von Aufräumkosten: Für den Abtransport von Resten des zerstörten Gebäudes, zum Beispiel nach einem Brandschaden, können schnell mehrere tausend Euro fällig werden. Deshalb ist eine solche Deckungserweiterung sinnvoll. Wer auf dem Dach eine Fotovoltaikanlage hat, sollte auch diese in die Wohngebäudeversicherung einschließen.

Wird die Wohngebäudeversicherung Pflicht?

Bisher ist man als Hauseigentümer nicht dazu verpflichtet, eine solche Versicherung abzuschließen. Wenn das Wohngebäude jedoch mithilfe einer Bank finanziert werden soll, ist dies in der Regel ohne Nachweis einer entsprechenden Wohngebäudeversicherung überhaupt nicht möglich. Im Jahr 2013 forderten die Justizminister der Länder den Elementarschadenschutz als Pflichtversicherung für alle Hausbesitzer einzuführen, nachdem durch Hochwasser immense Schäden auch an Wohngebäuden entstanden waren. Von einer verpflichtenden Gebäudeversicherung wären alle Hauseigentümer betroffen und zwar unabhängig davon, ob sie sich in einem Risikogebiet befinden oder nicht. Auf diese Weise würde die Kostenbelastung durch mögliche Fluten, Überschwemmungen oder andere elementare Bedrohungen von allen Hausbesitzern getragen. Obwohl es bisher zu einer solchen Gesetzesvorlage nicht gekommen ist, ist es dennoch sinnvoll, auch ohne eine gesetzliche Vorschrift die Gebäudeversicherung abzuschließen.

Rauchmelder

Vorbeugen ist besser als heilen. Das gilt in diesem Fall auch für den Schutz für das eigene Haus. Dazu gehört etwa die frühzeitige Anschaffung von Rauchmeldern, da im letzten Jahr in einigen Bundesländern die Rauchmelderpflicht für Neubauten eingeführt wurde. Das kann für den Versicherungsschutz von Bedeutung sein, denn die Entschädigungsleistung der Versicherung wird erheblich gekürzt, wenn sich bei einem Brand herausstellt, dass im Haus keine Rauchmelder vorhanden waren. Siehe auch Rauchmelder als Lebensretter im Eigenheim.


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