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Steigende Preise bei Gebäudeversicherungen

Die Preisentwicklung für Baustoffe, steigende Löhne und die Inflation lassen die Preise im Baugewerbe in die Höhe schießen. Wer momentan ein Haus errichtet oder den Hausbau plant, wird schnell bemerken, das die Baukosten von 2010 bis 2021 um gut 40 Prozent gestiegen sind. Aber auch Hausbesitzer sind von den Preisteigerungen betroffen. Das gilt nicht nur für Gas, Strom, Wartungsarbeiten oder Umbaumaßnahmen, sondern auch für die Wohngebäudeversicherung.

Gleitender Neuwertfaktor steigt um fast 15 Prozent

Der Anpassungsfaktor zur Versicherung mit gleitendem Neuwert steigt gegenüber 2022 um 14,7 Prozent. Dies soll die steigenden Kosten im Baugewerbe ausgleichen.

In den letzten 10 Jahren waren es hauptsächlich schwere Stürme, Unwetter und heftige Regenfälle, die  für höhere Schadensquoten bei den Assekuranzen und demzufolge auch zu höheren Beiträgen für die Versicherten führten. In der Regel waren dies jährlich 3 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Die Beitragssteigerungen ziehen sich durch die komplette Versicherungsbranche. Zu unterscheiden ist bei Beitragsanpassungen jedoch zwischen der Erhöhung durch den gleitenden Neuwertfaktor (Beitragsanpassung) und einer tatsächlichen Beitragserhöhung.

Anpassungsfaktor = Gleitender Neuwertfaktor

Diese Berechnung erfolgt auf dem fiktiven Versicherungswert 1914, dem letzten wirtschaftlich stabilen Wirtschaftsjahr aus langfristiger Perspektive. Dies wäre also der Neubauwert eines Gebäudes, wenn dies 1914 errichtet worden wäre. Ein zweiter Faktor für die Ermittlung der Versicherungssumme ist der Baupreisindex. Dieser spiegelt die Entwicklung der Baupreise seit 1914 wieder und wird jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Wenn also der Baupreisindex steigt, erhöht sich auch die Versicherungssumme, denn nach einem Feuerschaden muss das Haus daraus ja auch neu errichtet werden können. Der gleitende Neuwertfaktor hat also zur Folge, dass die aktuellen Material- und Baukosten im Vertrag angepasst werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Hier steigt zwar der Beitrag, aber dafür auch die Versicherungssumme, sodass man nicht von einer Erhöhung des Tarifbeitrages sprechen kann. Es besteht demzufolge auch kein Sonderkündigungsrecht.

Beitragserhöhung

Wird die Gebäudeversicherung teurer, ohne dass sich etwas am Versicherungsschutz ändert, handelt es sich tatsächlich um eine Erhöhung der Versicherungsprämie. Versicherungsnehmer werden sich an steigende Kosten gewöhnen müssen, denn mit der Schadensanzahl steigen auch die Kosten. Jedoch haben Sie in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht. Bevor Sie aber Ihre Gebäudeversicherung kündigen, sollten Sie die Tarife der Mitbewerber sorgfältig vergleichen. Dabei berücksichtigen unbedingt auch den Versicherungsschutz und die Bedingungen! Sofern Ihre bisherige Versicherung in den letzten 5 Jahren einen Schaden reguliert hat, sollten Sie erst kündigen, wenn Sie die Zusage einer anderen Assekuranz haben. In der Regel führen Vorschäden zu einer höheren Prämie bei der neuen Gesellschaft oder sogar zu einer Ablehnung.

 

Tipp:
Weitere Informationen zur Gebäudeversicherung finden Sie unter www.perfektversichert.de/risikoversicherungen/gebaeudeversicherung.html.

 

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