In Zeiten der Wohnraumknappheit liegt vielen Kommunen daran, dass neue Wohnimmobilien gebaut werden. Um hierfür Baugrund zur Verfügung zu stellen, haben sie die Möglichkeit, diese Entwicklung mithilfe eines städtebaulichen Vertrags gem. § 11 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) positiv zu beeinflussen. Diesen städtebaulichen Verträgen können dabei unterschiedliche Ziele zugrunde liegen:
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