Informatives für Bauinteressenten, Bauherrn und Hausbesitzer.

Wir informieren regelmäßig über verschiedene Themen zu Haus, Garten, Bauen, Wohnen sowie Hausbau und Finanzierung.

Architektenvertrag: Normen und Vorschriften im Architektenvertragsrecht

Ein Architektenvertrag ist zunächst einmal nichts anderes als eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen einem Auftraggeber (Bauherr) und einer Person, die Architektenleistungen erbringt. Er kommt üblicherweise durch die Abgabe eines Angebots und dessen Annahme zustande. Um genau zu verstehen, wo die Unterschiede zu anderen Vertragsverhältnissen sind, muss zunächst gefragt werden, was genau unter dem Begriff „Architektenleistungen“ verstanden werden kann.

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Auf diese Veränderungen müssen sich Hausbauer und Baufirmen 2018 einstellen

Auf die Baubranche kommen 2018 etliche rechtliche Änderungen zu, die sich entweder gleich zu Beginn oder erst im Laufe des Jahres auswirken. Dazu gehören auch Vorschriften, die sich erst auf den zweiten Blick als wichtig herausstellen und die viele Betriebe möglicherweise „nicht auf dem Schirm“ haben.

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HOAI - neue Novelle 2021

Architekten und Ingenieure aus der bundesweiten Bauwirtschaft nutzen die HOAI als Berechnungsgrundlage für die Entgeltbestimmung von Leistungen. Herausgegeben wird die Verordnung von der Bundesregierung im Bundesgesetzblatt Teil 1. Die Novelle von 2021 gilt für öffentliche und private Bauvorhaben. Im Baumanagement erfüllt das rechtsverbindliche Verordnungswerk zwei zentrale Funktionen. Zum einen strukturiert sie Projekte in der Bauwirtschaft nach Phasen und inhaltlichen Aspekten, zum anderen bilden ihre Daten eine wichtige Eingangsgröße in der Baukalkulation. In beiden Fällen stellt die HOAI ein grundlegendes Vorgehensmodell zur Verfügung.

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Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Die Geschichte der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geht auf das Jahr 1971 zurück: Damals wurde in § 1 des „Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen“ die Ermächtigungsgrundlage für die Bundesregierung geschaffen, mit der Honorarordnung eine Rechtsverordnung zu erlassen. Damit sollte mehr Transparenz geschaffen und der Verbraucherschutz gestärkt werden. Dieser Prozess zog sich bis 1976 hin, als die erste HOAI in Kraft trat. Seitdem hat es mehrere Novellierungen gegeben, die dazu dienten, die HOAI an die sich ändernden Gegebenheiten im Bausektor anzupassen.

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EuGH urteilt über Zulässigkeit der HOAI - Ende der gewohnten Honorarstruktur?

Architekten, Landschaftsarchitekten, Bauingenieure oder Umweltplaner kennen sie für ihren Bereich wie ihre Westentasche: die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). An ihre Struktur, die für jede Leistungsphase Mindest- und Höchsthonorare unterscheidet und die Schwierigkeit der jeweiligen Aufgabe in die Honorarermittlung einbezieht, haben sich die meisten Fachleute in diesen Berufen gehalten, und das schon seit mehr als 40 Jahren. Seit dem 1. Januar 1977 ist die HOAI in Kraft und wurde seitdem mehrmals modifiziert und den sich verändernden Gegebenheiten in der Baubranche angepasst. Doch nun rüttelt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an ihrer Existenz (Urteil v. 04. Juli 2019, Az. C-377/17).

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Wie bindend sind Baukostenobergrenzen?

Das dürfte jeder Bauherr kennen: Bei der Besprechung mit der Baufirma oder dem Architekten sind selbstverständlich auch die Baukosten ein Thema. Da die finanzielle Leistungsfähigkeit oder –bereitschaft von Auftraggebern sehr unterschiedlich ist, muss immer geklärt werden, wie viel der Hausbau höchstens kosten darf.

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Haftung des Architekten bei Planungsmängeln und innerhalb der Leistungsphasen

Der Architekt kann als Planer grundsätzlich nur für die Mängel seines eigenen Werks haftbar gemacht werden. (Architektenhaftung). Bauwerksmängel sind in der Regel vom beauftragten Bauunternehmer zu verantworten. Werden jedoch Mängel am Bauwerk festgestellt, die (auch) durch eine mangelnde Leistung des Architekten entstanden sind, tritt auch hier der Architekt in die Haftung ein. Der Fehler kann dann entweder bei einer mangelhaften Planung oder einer fehlerhaften Bauüberwachung liegen. Die Maßstäbe für die Qualität der Architektenleistung sind die Einhaltung der Regeln der Technik und die Erfüllung der an die Architektenleistung gestellten Anforderungen.

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Schlussrechnung nach HOAI: die prüfbare Honorarrechnung des Architekten

Wenn Sie als Bauherr einen Architekten beauftragen, dann wird dieser nach Erbringung seiner Leistungen Ihnen eine Schlussrechnung zustellen. Sie ist rechtlich gesehen äußerst interessant. Das (restliche) Architektenhonorar wird nämlich erst nach Zugang dieser Schlussrechnung fällig. Der Bauherr ist dann also grundsätzlich verpflichtet, die Architektenleistungen zu bezahlen. Dies gilt natürlich nur, wenn diese Leistungen auch ordnungsgemäß erbracht worden sind und diese Schlussrechnung prüffähig ist. Doch was hat es mit der Prüffähigkeit auf sich?

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Europäischer Gerichtshof kippt Honorarordnung: Welche Folgen hat das Urteil?

Seit dem 1. Januar 1977 gibt es die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Als Bundesverordnung regelte sie die Honorare für alle, die innerhalb Deutschlands an Projekten des Ingenieurbauwesens beteiligt sind. Die Vorgaben der HOAI schufen sowohl für die Auftrag gebende als auch die Auftrag nehmende Seite Klarheit über die Höhe des zu erwartenden Honorars. Die Regelungen setzten außerdem einen Honorarrahmen, der sowohl vor Preisdumping als auch Wucher schützen sollte.

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