Werkpläne

Begriff Definition
Werkpläne

Nach der Genehmigungsplanung ist die Werkplanung die zweitwichtigste Stufe in der Planung eines Bauvorhabens. Der Werkplan enthält genaue Maßangaben sowie Schnittdarstellungen des geplanten Gebäudes sowie Abbildungen der einzelnen Konstruktionsteile. 

Die Ausführplanung erfolgt in einem Maßstab 1:50,  Details sind auf einem Ausführungsplan teilweise noch größer abgebildet. Somit bildet der Werkplan die Informationsgrundlage, anhand derer das geplante Gebäude entsteht. Um Werkpläne zu erstellen, die für den Bau eines Hauses genutzt werden können, sind Fachleute, wie zum Beispiel Architekten, Bauingenieure und Statiker, notwendig. Sie beraten sich bereits im Vorfeld über Tragwerk, Ausbau, Einbaumöglichkeiten für Heizungs- und Lüftungssysteme sowie Sanitär- und Elektroinstallationen. Außerdem sind Anforderungen an den Schall- und Wärmeschutz konkret planbar. Auch gestalterische Elemente fließen in einen Werkplan ein. Der Ausführungsplan beinhaltet im Gegensatz zum Genehmigungsplan keine Darstellungen von Mobiliar, da der Fokus auf den technischen Angaben beruht, die zur Ausführung des Bauprojekts wichtig sind. Da sich der Bau von Mehrfamilienhäusern über mehrere Etagen erstreckt, sind hier auch Pläne für die haustechnischen- und die elektrischen Installationen notwendig.

Anhand der abgeschlossenen Werkplanung wird außerdem erfasst, welche Bauleistungen und Materialmengen benötigt werden. Auch die erforderlichen Arten und Größen der Materialien sind somit kalkulierbar.

 

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Synonyme: Werkplanung,Ausführungsplanung

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