Wohnbebauung
Begriff | Definition |
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Wohnbebauung | Von einer Wohnbebauung spricht man dann, wenn ein Baugebiet ausschließlich oder überwiegend mit Wohnbauten bebaut ist. Dies ist zum Beispiel in Wohngebieten nach deutschem Bauplanungsrecht der Fall. Zur Wohnbebauung gehören Eigenheime wie Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhäuser ebenso wie Mehrfamilienhäuser. Welche Gebäude gehören zur Wohnbebauung?Als Wohnbebauung zählen alle Gebäude, die für dauerhaftes Wohnen geeignet sind, unabhängig davon, ob sie selbstbewohnt sind oder vermietet werden. Die Spanne reicht vom Einfamilienhaus bis zum Mehrfamilienhaus. Nicht als Wohnbebauung gelten Gebiete, die mit Wochenend- oder Ferienhäusern bebaut sind, da diese ausdrücklich nur für den vorübergehenden Aufenthalt und nicht als dauerhafter Wohnort zugelassen sind. Wohngebiete im deutschen BauplanungsrechtDie Bauleitplanung weist im Flächennutzungsplan, bzw. im Bebauungsplan die Flächennutzung einer Gemeinde aus. Eine dieser Nutzungsarten ist das Wohngebiet, das wiederum in vier Baugebiete nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) eingeteilt ist:
All diesen Bebauungsarten ist gemeinsam, dass vorwiegend Wohnbebauung vorhanden ist und andere Nutzungsarten nur begrenzt und reglementiert möglich sind.
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