Wärmeschutznachweis

Begriff Definition
Wärmeschutznachweis

Ein Wärmeschutznachweis, auch EnEV-Nachweis beweist, dass Neubauten sowie sanierungsbedürftige Häuser den Forderungen der Energieeinsparverordnung nachkommen. Er ist bei der Beantragung von KfW-Fördermitteln sowie bei einem Bauantrag vorzulegen. Der Wärmeschutznachweis beinhaltet unterschiedliche Kennwerte:

Ein sogenannter sommerlicher Wärmeschutz wird an den Kennwerten der Sonneneinstrahlung gemessen. Besonders bei Neubauten muss dieser Wert optimal sein. Ein ungewolltes starkes erwärmen durch die Sonneneinstrahlung wird somit verhindert. Ein ungenügender Wert wirkt sich negativ auf den Wohnkomfort aus und erhöht den Energieverbrauch einer Lüftungsanlage.

Die Berechnung in Wohnhäusern muss nach folgenden Normen durchgeführt werden:

  • DIN 4108-6 und DIN 4701-10
  • DIN V 18599

Dabei analysieren Fachleute, wie hoch der Energieverbrauch eines Hauses ist, damit in jedem Raum die gewünschte Temperatur erreicht wird. Hierbei muss beachtet werden, dass die Berechnungen in Sicht auf das Nutzungsverhalten stattfinden und standardisierte Werte offenlegen. Dies ist notwendig, damit vergleichbare Werte erzielt werden. Wärmeschutznachweise werden von Fachleuten wie zum Beispiel Fachplanern, Architekten, Bauingenieuren sowie Energieberatern durchgeführt.

Bei Neubauten müssen die Berechnungsgrundlagen mit dem Baugesuch eingereicht werden. Bei Gebäuden, die saniert werden, ist es genügend, dass ausgetauschte Bauelemente die von der Energieeinsparverordnung benötigten U-Werte einhalten. Über ein Bauteilverfahren ist ein einfacher Wärmeschutznachweis möglich. Fachleute weisen in diesem Verfahren nach, dass die neuen U-Werte nicht geringwertiger sind als die vom Gesetzesgeber geforderten.

Immobilieneigentümer, die einen Anbau durchführen, müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Die Außenbauteile eines Anbaus der weniger als 50 Quadratmeter Nutzungsfläche vorweist, muss den Anforderungen der EnEV entsprechen. Diese werden durch ein Bauteilverfahren ermittelt.
  • Ein Anbau, bei dem die Nutzungsfläche von 50 Quadratmetern überschritten wird, muss ein sommerlicher Wärmeschutz von einem Fachmann nachgewiesen werden.
  • Wird bei einem Anbau mit einer Nutzungsfläche über 50 Quadratmetern zusätzlich eine Heizung eingebaut, gelten die Anforderungen der Neubauordnung.

Die zu erwartenden Auslagen für einen Wärmeschutz- oder einen EnEV-Nachweis sind abhängig von der Größe der Immobilie beziehungsweise der Dimension der Sanierungsarbeiten.

 

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Synonyme: EnEV-Nachweis

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