Sanierungsgutachten

Begriff Definition
Sanierungsgutachten

Sanierungsgutachten werden erstellt, wenn es beispielsweise um die Beseitigung von Baumängeln oder Schadstoffbelastungen durch Sanierungsmaßnahmen geht. In einem Sanierungsgutachten geht es um die Bestandsaufnahme des zu sanierenden Bereiches und um die grundsätzliche Diskussion der Sanierungsmöglichkeiten inklusive Kostenschätzung. Die Ausstellung eines solchen Gutachtens erfolgt durch einen Bausachverständigen. Er ist qualifizierter Ansprechpartner, wenn es um Baumängel, Bauschäden oder Sanierungsmaßnahmen jeglicher Art geht. Ebenfalls bedarf die energetische Sanierung zur Einhaltung der Bestimmungen der EnEV, der Energieeinsparverordnung, eines Gutachtens. Beispielsweise muss beim Kauf oder Erbe eines Hauses nach dem 01.02.2002 die Dachpartie eine nachträgliche Dämmung erhalten, bei der der Dämmwert mindestens 0,24 W/(m2K) betragen muss.

Nach Begutachtung des Gebäudes erfolgt die Erstellung des Sanierungsgutachtens inklusive Sanierungskonzept durch den Bausachverständigen. Die Sanierungsmaßnahme für bestehende Bauten kann dabei zusätzlich ein Konzept zur Beseitigung des Mangels oder Schadens enthalten. Bei einer energetischen Begutachtung erfolgt eine Aufführung potenzieller Möglichkeiten zur Energieeinsparung. Dieses Gutachten bildet die Basis für die Planung und Durchführung der Maßnahmen durch die entsprechenden Handwerksfirmen. Nach der Erstellung des Sanierungskonzeptes kann die eigentliche Sanierungsplanung durch einen Architekten beginnen.

Es gilt zu beachten, dass ein Sanierungsgutachten erstellt werden sollte, bevor eine eventuelle Gewährleistungsfrist verstreicht. Im Falle eines Baumangels besteht für den Bauherrn Anspruch auf kostenfreie Instandsetzung. Vorbeugend bietet ein Sanierungsgutachten die Möglichkeit, finanzielle Aufwendungen zu reduzieren und Risiken sowie Fehlentwicklungen zu vermeiden.

 

Zugriffe - 7532

HausbauberaterUnabhängige Bauherrenberatung
Begleitung bei Planung und Hausbau | Unterstützung bei Konflikten am Bau