Prüfstatiker

Begriff Definition
Prüfstatiker

Ein anerkannter Prüfstatiker prüft im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde beziehungsweise des Bauherrn die Berechnungen des Statikers. Der Prüfstatiker ist somit für die Stabilität eines Neubaus verantwortlich. Seine Aufgabe ist es, darauf zu achten, dass das Dach eines Gebäudes fachgerecht designt ist, damit es zu einem späteren Zeitpunkt nicht in sich zusammenfällt. Auch für die Kontrolle der Statik von tragenden Wänden ist er verantwortlich.

Ein Prüfstatiker muss einen anerkannten Abschluss als Bauingenieur und eine gewisse Berufserfahrung nachweisen können. Das Verfahren zur Anerkennung kann von Bundesland zu Bundesland variieren. Ein abgeschlossenes Studium und Berufserfahrung bleiben jedoch verpflichtend.

Nicht für alle Bauvorhaben müssen Prüfstatiker hinzugezogen werden. In Deutschland werden Prüfingenieure besonders beim Bau von Gebäuden mit einem komplexen Genehmigungsverfahren gesetzlich verlangt. In den meisten Bundesländern dürfen Einfamilienhäuser sowie kleinere Bauprojekte ohne eine Prüfung der bereits erstellten Statik gebaut werden. Dies bedeutet, dass einfache Genehmigungsverfahren für den Bau von Ein- sowie Zweifamilienhäuser, Garagen und weitere nicht komplizierte Projekte ein Prüfstatiker vonseiten des Bauherrn hinzugezogen werden kann. Eine gesetzliche Pflicht besteht nur in den Bundesländern Brandenburg, Hessen sowie Berlin.

Neben der Standsicherheit eines Gebäudes ist der Prüfstatiker zusätzlich für die Feuerwiderstandsdauer bei Sonderbauten sowie für den Wärme- und Schallschutz verantwortlich.

Die Leistungen eines Prüfstatikers sind in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure geregelt. Sie sind unter den Baunebenkosten abzurechnen. Ein zu zahlendes Honorar ist abhängig von der Gebäudeart und bewegt sich im Rahmen von etwa 800 Euro.

 

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Synonyme: Prüfingenieur

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