Niedrigenergiehaus

Begriff Definition
Niedrigenergiehaus

Der hinter dem Begriff stehende Standard wurde durch die erste Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Februar 2002 definiert und entsprach Gebäuden, die maximal sieben Liter Heizöl pro m² Wohnfläche und Jahr verbrauchten. Dieser Standard gilt jedoch mittlerweile als überholt. Betrachtet man den heutigen Stand der energetischen Vorgaben, ist faktisch jedes neu errichtete Haus ein Niedrigenergiehaus, weil alle Neubauten die Kriterien der Energieeinsparverordnung erfüllen müssen. Die Energieeinspar-Verordnung (EnEV) und das Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) haben dazu geführt, dass, gemessen an früheren Standards, alle neuen Häuser Energiesparhäuser sind. Dies gilt für Wohngebäude genauso wie für Gebäude, die gewerblichen Zwecken dienen. Daher hat sich der Begriff Niedrigenergiehaus in Deutschland nicht etabliert.

Die gesetzliche Grundlage für die Mindestanforderungen bildet seit 1.11.2020 das Gebäudeenergiegesetz. Es regelt die energetischen Mindestanforderungen für den Neubau von Gebäuden und deren Modernisierung, Umbau und Ausbau. Wenn Sie heute ein neues Haus bauen, werden Sie immer ein Niedrigenergiehaus im Wortsinn errichten. Dafür hat der Gesetzgeber durch verschiedenste Verordnungen gesorgt:

  • Energieeinsparverordnung (EnEV) (seit 01.11. 2020 im Gebäudeenergiegesetz verankert)
    Hier erhalten Sie Hintergrundwissen zur EnEV und können die Entstehung der Energieeinsparverordnung anhand einer chronologischen Darstellung von der ersten Fassung bis zur aktuellen EnEV 2014 selbst nachvollziehen. Die Inhalte des GEG sind bislang mit denen der EnEV nahezu identisch.

  • Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
    Den meisten Deutschen ist das EEG im Zusammenhang mit der Energieumlage und der Einspeisevergütung geläufig: Die Energieumlage war in den letzten Jahren am Anstieg des Strompreises beteiligt, die Einspeisevergütung interessiert alle Betreiber von Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen. Das EEG geht jedoch über diese beiden Schlagworte hinaus und greift in das Geschehen am Strommarkt sowie die weitere Entwicklung der „Erneuerbaren“ ein. Die Inhalte des GEG sind bislang mit denen der EnEV nahezu identisch.

  • Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) (seit 01.11. 2020 im Gebäudeenergiegesetz verankert)
    Das "Erneuerbare Energien Wärmegesetz" tritt nicht nur in unserer Umweltpolitik immer weiter in den Vordergrund. Dieses Gesetz betrifft jeden einzelnen Bürger in Deutschland! Hier wird der Themenbereich Erneuerbare Energien mit dem dazugehörigen EEWärmeG anschaulich erläutert. Die Inhalte des GEG sind bislang mit denen der EnEV nahezu identisch.

  • Energieausweis (seit 01.10. 2020 im Gebäudeenergiegesetz verankert)
    Der Energieausweis dokumentieret die energetische Bewertung eines Gebäudes. Sie erfahren, welche Angaben im Energieausweis enthalten sind, was diese bedeuten und wie lange das Dokument gültig ist. Die Inhalte des GEG sind bislang mit denen der EnEV nahezu identisch.

  • Gebäudeenergiegesetz
    Nachdem der Bundestag am 18. Juni 2020 das "Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden" (GEG) beschlossen hat, sind das EEWärmeG, EnEG sowie die (EnEV) in diesem Gesetz vereinheitlicht und zusammengeführt worden. Das GEG gilt seit dem 1. Oktober 2020.

Folgerichtig wäre es nun, den Begriff "Niedrigenergiehaus" für Gebäude zu verwenden, die die gesetzlichen Mindestanforderungen unterschreiten. Zwar gibt es bei der Gütegemeinschaft energieeffiziente Gebäude e. V. ein RAL-Gütezeichen für Gebäude mit besonders niedrigem Heizenergiebedarf, jedoch gelten diese für Häuser, die unter der Bezeichnung Passivhaus, Nullenergiehaus, Effizienzhaus oder auch Plusenergiehaus bekannt sind.

 

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