Lichtschacht

Begriff Definition
Lichtschacht

Ein Lichtschacht dient zur Belichtung und Belüftung von Räumen in unterirdischen Geschossen. Die Anbringung erfolgt an der Gebäudeaußenwand und muss aus Gründen der Sicherheit mit einem Gitterrost oder trittsicherem Plexiglas abgedeckt sein. In dieser Kombination, also Lichtschacht und passende Abdeckung, dient es zudem als Schutz vor Einbrüchen.

Der fertige Lichtschacht kann aus verschiedenen Materialien bestehen. So ist er entweder ein aus Beton gegossenes Fertigteil, gemauert oder aus Kunststoff bestehend.

In der Kunsstoffausführung findet meistens glasfaserverstärktes Polyester Anwendung. Kunststofflichtschächte hingegen werden direkt an der wasserdichten (Keller-) Außenwand oder auf der Perimeterdämmung angebracht.

Die gemauerte Variante beziehungsweise das Beton-Fertigteil erhalten eine zusätzliche Dämmung gegen Feuchtigkeit und Kälte, genauso wie die (Keller-) Außenwände

Zusätzlich werden bei Kellerlichtschächten ohne Boden Drainagen mit verbaut, um Niederschlagswasser bestmöglich abzuführen. Bei Konstruktionen mit Boden ist ein Ablauf in Form eines zum Beispiel PVC-Rohres integriert. Um das Maximum an Licht in den Kellerraum zu bekommen, sind die Seitenwände eines solchen Schachts besonders hell gehalten.

Dient ein Kellerlichtschacht gleichzeitig als Fluchtweg, ist die Bauweise entsprechend angepasst. Zusätzlich bedarf es einer hochwassersicheren Bauweise des Lichtschachtes in Gebieten mit potenzieller Überschwemmungsgefahr.

Es dürfen nicht mehrere Lichtschächte direkt übereinander angebracht werden, da sonst die Gefahr eines Feuerüberschlags besteht.

Eine weitere Variante des Lichtschachtes ist der Innenlichtschacht. Sie liegen im Inneren von Gebäuden und finden in Kombination mit Treppenhäusern oft Anwendung.

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Synonyme: Lichtschächte, Kellerlichtschacht, Innenlichtschach

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