Istzustand

Begriff Definition
Istzustand

Der Ist-Zustand eines Gebäudes nach der Fertigstellung spielt insbesondere im Zusammenhang mit dem Bauvertrag eine Rolle. Entspricht ein Gebäude nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit, weicht also der Istzustand vom Sollzustand laut Planung ab, liegt ein Baumangel vor. Das ausführende Unternehmen, bzw. der Planer haftet für diesen Mangel und muss die Kosten für die Beseitigung des Mangels tragen.

Istzustand als Baumangel

Als Baumangel gilt jede Abweichung vom vertraglich vereinbarten Sollzustand. Dabei ist es unerheblich, ob der Istzustand sich positiv oder negativ auswirkt und ob damit ein Wertverlust verbunden ist. Die Basis für die Beurteilung bildet die sogenannte Beschaffenheitsvereinbarung nach BGB. In dieser sind die geforderten Leistungen, Rechte und Pflichten der Vertragspartner festgelegt. Anhand einer Dokumentation, zum Beispiel dem Bautagebuch, kann der Bauherr mögliche Abweichungen vom Sollzustand nachweisen und damit seine Mängelansprüche begründen. Gibt es keine Beschaffenheitsvereinbarung, werden Istzustand und Sollzustand anhand möglichst objektiver Kriterien durch einen Bausachverständigen verglichen.

Istzustand bei der Wertermittlung

Eine weitere Rolle spielt der Istzustand eines Gebäudes bei der Wertermittlung von Bestandsimmobilien sowie bei der Ermittlung des erforderlichen Sanierungs- bzw. Modernisierungsbedarfs. Auch hier kommt ein Gutachter zum Einsatz. Er erstellt ein Protokoll über den aktuellen Zustand des Gebäudes als Basis für dessen Verkehrswert zum Zeitpunkt der Beurteilung.

 

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