Immissionsschutz

Begriff Definition
Immissionsschutz

Als Immissionsschutz werden alle Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Immissionen zusammengefasst. Die Regelungen zum Immissionsschutz sind im Bundesimmissions-Schutzgesetz (BImSchG) festgeschrieben. Als Immissionen werden Störfaktoren, die auf den Menschen aus der Umwelt einwirken, zum Beispiel Luft-, Boden- oder Wasserverunreinigungen, Schall oder Strahlung.

Immissionen nach BImSchG

Das BImSchG bietet die rechtliche Grundlage für den Immissionsschutz und definiert Schutzgüter und Schutzziele sowie entsprechende Schutzmaßnahmen. Als Immissionen werden laut Gesetz zum Beispiel folgende Beeinträchtigungen bezeichnet:

  • Luftverschmutzungen durch Abgase und Feinstaub
  • Lärmquellen durch Straßenverkehr, Fluglärm, Baumaschinen und andere Quellen
  • Größere Freisetzungen gesundheitsschädlicher Substanzen, zum Beispiel durch Brände oder Unfälle
  • Starke elektromagnetische Felder, zum Beispiel in der Nähe von Hochspannungsleitungen
  • Geruchsbelästigungen durch Industrie, Tierhaltung und Abfallanlagen

Maßnahmen zum Immissionsschutz

Weiterhin sind verschiedene Maßnahmen zum Immissionsschutz definiert, die über Genehmigungs- und Anzeigeverfahren durch die Emittenden kontrolliert werden sollen:

  • Vermeidung von Emissionsquellen
  • Reduzierung von Emissionen
  • Zeitliche Begrenzung von Emissionen
  • Passive Maßnahmen
  • Schutzabstände

Je nach Art und Größe kann nach §§ 53 bis 58 BImSchG kann für eine Anlage, die Emissionen verursacht die Beauftragung eines Immissionsschutzbeauftragten verpflichtend sein. Der Beauftragte berät zur Minderung von Emissionen und erstattet jährlich darüber Bericht. Qualifiziert sind Mitarbeiter im Unternehmen oder extern beauftragt werden und muss nach §§ 5 bis 7 BImSchG fachkundig und zuverlässig sein.

Emission und Immission

Während mit dem Begriff „Emission“ der Ausstoß von Schadstoffen durch einen sogenannten „Emittenden“ (Verursacher) gemeint ist, geht es bei der „Immission“ um den Empfänger, der von diesen Schadstoffen beeinträchtigt wird. Emissionen sind in der Regel als absolute Werte angegeben, während sich Immissionswerte auf einen bestimmten Ort und die dortige Konzentration zu einer bestimmten Zeit beziehen (Beispiel Luftverschmutzung in der Innenstadt bei einem bestimmten Verkehrsaufkommen).

 

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