Grunderwerbsteuer

Begriff Definition
Grunderwerbsteuer

Eine Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die auf die Übertragung von Eigentum, zum Beispiel im Falle von Erbbaurechten oder beim Erwerb von Eigentum von einer Person oder Organisation, erhoben wird. Die Grundlage der Grunderwerbsteuer ist im Grunderwerbssteuergesetz verankert. Es handelt sich dabei um eine Ländersteuer, die von dem jeweiligen Bundesland erhoben wird und an die Gemeinden weitergegeben werden kann.

Der Steuersatz unterscheidet sich je nach Bundesland und liegt derzeit zwischen  3,5 % und 6,5 %, je nach Bundesland. Die Grunderwerbssteuer wird zu den Nebenkosten beim Immobilienkauf aufgerechnet und vom Käufer getragen. Hier finden Sie eine Übersicht der Grunderwerbsteuer für alle Bundesländer: https://www.haufe.de/.

Die Grunderwerbsteuer berechnet sich ausschließlich anhand des Grundstückswertes, wenn erst zu einem späteren Zeitpunkt ein Haus errichtet werden soll. Allerdings müssen dazu die Verträge zeitlich und inhaltlich eindeutig voneinander getrennt abgeschlossen werden. Der Käufer zahlt in diesem Fall keine Grunderwerbsteuer für die Baukosten des Hauses. Fallen jedoch Grundstückskauf und der Vertrag für den Hausbau zusammen und beides wird in einem Kaufvertrag geregelt, so spricht man von einem einheitlichen Vertragswerk. In diesem Fall berechnet das Finanzamt die Grunderwerbsteuer aus dem Gesamtbetrag, auch wenn das Haus noch nicht gebaut wurde.

Es wird keine Grunderwerbsteuer erhoben, wenn:

  • Das Grundstück zwischen Eheleuten veräußert wird
  • Der Verkauf der Immobilie zu einem Verwandten erster Linie, zum Beispiel zwischen Eltern und Kindern stattfindet
  • Der Übertrag durch Schenkung zu einem Verwandten erster Linie stattfindet
  • Das Grundteil Teil beim Miterbe eines Nachlasses ist
  • Ein geringer Wert des Grundstückes unter 2.500 Euro vorliegt

Nach erfolgreichem Abschluss des Kaufvertrages wird das zuständige Finanzamt informiert. Dieses stellt den Grunderwerbssteuerbescheid aus und versendet ihn an den Steuerschuldner. Sobald die Steuer beglichen ist, erstellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Hinweis:

Wie sich Grunderwerbsteuern womöglich reduzieren lassen, erfahren Sie hier: Grunderwerbsteuer reduzieren.

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