Gebäudeabmessungen

Begriff Definition
Gebäudeabmessungen

Zukünftige Bauherren sollten sich im Klaren darüber sein, dass nicht jeder Traum von der geplanten Immobilie auf jedem Grundstück realisierbar ist. Deshalb ist es ratsam, rechtzeitig vor dem Grundstückskauf, einen Blick auf den entsprechenden Bebauungsplan (B-Plan) zu werfen, der beim örtlichen Bauordnungsamt für jeden einsehbar sind. Auch wenn für die Einsicht Gebühren anfallen, ist es für zukünftige Bauherren lohnenswert, da die Mitarbeiter vor Ort detaillierte Auskünfte über die Nutzungsschablone eines B-Planes geben können. Sie beinhaltet zum Beispiel Angaben zu den einzuhaltenden Gebäudeabmessungen. Auch Vorgaben zu den Haustypen und Dachformen sind aus einer Nutzungsschablone ersichtlich.

Gebäudeabmessungen beziehen sich auf die Länge, Breite und Höhe eines Gebäudes und können nicht frei festgelegt werden. Vielmehr ergeben sich diese Richtwerte aus dem vorliegenden Bebauungsplan. In einem Bebauungsplan wird die Art und Weise einer möglichen Bebauung und die mögliche Nutzung eines Grundstückes genauestens festgelegt. Die Notwendigkeit von Gebäudeabmessungen besteht unter anderem darin, dass der Charakter einer Wohnsiedlung erhalten bleibt und keine Wert- oder Wohnqualitätsminderung angrenzender Immobilien entstehen, wenn der Neubau durch zu hohes Bauen Tageslicht-Einfall oder Einschränkungen der Privatsphäre mit sich bringt.

Werden die vorgegebenen Richtlinien nicht eingehalten, muss mit einem Bußgeld und im Extremfall mit der Veranlassung eines Rückbaus gerechnet werden. Die Kosten für derartige Maßnahmen sind vom Bauherren zu tragen und können noch Jahre später in Kraft treten. So kann es beispielsweise passieren, dass bei Nachbarschaftsstreitigkeiten das Bauamt hinzugezogen wird. Spätestens dann könnte der nachträgliche Anbau vom Bauordnungsamt entdeckt werden, der nach den vorgegebenen Gebäudeabmessungen rechtswidrig ist.

Nicht nur bei Planung eines Neubaus sollte auf die Einhaltung der vorgegebenen Gebäudeabmessungen geachtet werden. Auch beim Kauf einer Immobilie ist es empfehlenswert, Einsicht in den Bebauungsplan zu nehmen. Das stellt sicher, dass vom Verkäufer allen Bauvorlagen Folge geleistet wurde, sodass nachträgliche Probleme für den Käufer auszuschließen sind.

Tipp

Hier erfahren Sie, was Bauherren über Bebauungspläne wissen sollten: hausbauberater.de/bebauungsplan.

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