Endenergiebedarf

Begriff Definition
Endenergiebedarf

Der Endenergiebedarf eines Gebäudes umfasst die Menge an Energie, die nötig ist, um die gewünschte Raumtemperatur sowie das benötigte Warmwasser über das Jahr zu erzeugen. Im Energiebedarfsausweis wird dieser Wert bezogen nach der Gebäudenutzfläche oder der Wohnfläche angegeben.

Was gehört zum Endenergiebedarf?

Der Endenergiebedarf für ein Gebäude wird unter Standardbedingungen berechnet und in der Einheit kWh/ m²a angegeben. Je geringer der Wert, umso besser ist die Energieeffizienz eines Gebäudes. Berücksichtigt wird nach DIN 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden - Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung“ die vom Energieversorger gelieferte oder durch erneuerbare Energieträger erzeugte Energie für Heizungs- und Lüftungsanlage, Warmwasserbereitung und Kühlung. Die benötigte Hilfsenergie, zum Beispiel für die Wärmepumpe oder die Anlagensteuerung ist in den Endenergiebedarf mit eingerechnet.

Endenergiebedarf im Energiebedarfsausweis

Da es sich beim Endenergiebedarf um die Energiemenge handelt, die in der Regel vom Energieversorger in Form von Strom oder Wärme geliefert wird, ist dieser Wert als Anhaltspunkt für Hausbesitzer wie auch Mieter besonders relevant. Dementsprechend muss er auch im Energiebedarfsausweis angegeben werden und zwar aufgeschlüsselt nach den einzelnen Energieträgern. Bei einem Einfamilienhaus als Neubau liegt der Endenergiebedarf zwischen 50 und 75 kWh/ m²a, bei nicht energetisch sanierten Altbauten bei ca. 225 kWH/ m²a.

Primärenergie und Endenergiebedarf

Die Primärenergie beinhaltet die gesamte Energie, die erforderlich ist, um den Endenergiebedarf eines Gebäudes zu decken. Eingerechnet in die Primärenergie werden dabei nicht nur die direkt eingespeisten Energiemengen, sondern auch die für deren Herstellung nötige Energie sowie die entstehenden energetischen Verluste. Aus diesem Grund ist die Primärenergie in der Regel deutlich größer als der Endenergiebedarf. Im Zusammenhang mit dem Klimaschutz schreibt der Gesetzgeber deshalb im GEG (Gebäudeenergiegesetz) auch einen maximalen Primärenergiebedarf statt eines Endenergiebedarfs vor. Durch den Einsatz regenerativer Energien kann der Primärenergiebedarf bei gleichbleibendem Endenergiebedarf deutlich verringert werden.

 

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