Elektroinstallation

Begriff Definition
Elektroinstallation

Der Begriff Elektroinstallation umfasst alle Maßnahmen, die mit der Installation und Inbetriebnahme elektrischer Anlagen in einem Gebäude oder im Außenbereich in Zusammenhang stehen. Ausführender ist hier der Elektroinstallateur, der die Leitungen verlegt sowie den Anschluss der Installation an das öffentliche Netz vornimmt.

Welche Bauteile werden bei einer Elektroinstallation verbaut?

Im Rahmen der Elektroinstallation erfolgt die Verlegung aller Elektrokabel sowie die Montage von Verteilern, Überspannungsschutzeinrichtungen, Fehlerstromschutzschaltern und von elektrischen Abnehmern wie Leuchten und mit Starkstrom betriebenen Elektrogeräten, zum Beispiel dem Backofen. Eine wichtige Aufgabe ist außerdem der Anschluss der gesamten Anlagen an das öffentliche Stromnetz. Dies erfolgt im Hausanschlussraum, dort befindet sich auch der Sicherungskasten.

Verlegearten Elektroinstallation

Hinsichtlich der Verlegung der Elektroleitungen gibt es unterschiedliche Varianten. Im modernen Hausbau erfolgt meist die Unterputzinstallation. Dabei werden alle elektrischen Leitungen unsichtbar innerhalb von Wand, Fußboden oder Decke verlegt. Die Verlegung erfolgt gesammelt oder einzeln in Schutzrohren unter dem Putz, dazu werden in die Wände die entsprechenden Kabelkanäle eingeschlitzt. Häufig werden für die zukünftige Erweiterung Leerrohre mitmontiert, durch die bei Bedarf entsprechende Kabel gezogen werden können.

In untergeordneten Räumen wie in Kellern und Garagen oder auch in der Industrie erfolgt die Verlegung der Leitungen häufig auf Putz oder in Kabelkanälen. Dies ist weniger aufwändig, ein weiterer Vorteil an dieser Art der Verlegung ist die leichte Zugänglichkeit und damit die Möglichkeit für Reparaturen oder Erweiterungen.

Die Ausstattungsstandards

In der DIN 18015 wird für elektrische Anlagen eine Mindestausstattung für die Elektroinstallation in Wohngebäuden vorgeschrieben. Darüber hinaus hat die Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung (HEA) verschiedene Ausstattungswerte unter der Bezeichnung RAL-RG 678 definiert: Der Ausstattungswert 1 benennt den Mindestausstattung nach DIN, der Ausstattungswert 2 steht für eine gehobene Ausstattung, mit der alle heute üblichen Elektrogeräte gleichzeitig angeschlossen und betrieben werden können. Der Ausstattungswert 3 berücksichtigt zusätzlich eine Elektroinstallation, in die Datenleitungen und andere Komfortausstattungen wie eine Smart-Home-Vernetzung berücksichtigen.

Siehe auch: https://www.hausbauberater.de/bauwissen/elektroinstallation

 

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