Eigentümerwechsel

Begriff Definition
Eigentümerwechsel

Bei einem Eigentümerwechsel verpflichtet sich der neue Eigentümer alle Rechte und Pflichten des Vorbesitzers zu übernehmen. Bis zur Umschreibung im Grundbuch muss der bisherige Eigentümer alle seine Pflichten nachkommen. Er muss weiter das Hausgeld zahlen, und er haftet für alle begründeten Verbindlichkeiten.

Sobald das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben ist, ist der Eigentümerwechsel vollzogen. Der vorherige Eigentümer verliert damit das Recht, an den Eigentümerversammlungen teilzunehmen. Ab diesem Zeitpunkt sind keine Zahlungsverpflichtungen zu seinen Lasten mehr zulässig und ab der Umschreibung im Grundbuch übernimmt der neue Eigentümer alle Rechte und Pflichten. Er darf an den Eigentümerversammlungen teilnehmen und ist zur Beschlussfassung berechtigt.

Außerdem muss er ab diesem Zeitpunkt das Hausgeld zahlen. Alle Pflichten aus schon beschlossenen Sanierungen oder Sonderumlagen, die noch nicht umgesetzt sind, muss der neue Eigentümer begleichen und nicht mehr der bisherige. Die Eigentümergemeinschaft muss nicht darüber unterrichtet werden, wenn ein Eigentümer sein Eigentum verkaufen möchte.

Sollte die Eigentumswohnung vermietet sein, hat ein Eigentümerwechsel keine Auswirkung auf den Mietvertrag. Der neue Eigentümer hat kein Recht, den bestehenden Mietvertrag durch einen neuen zu ersetzen. Häufig wird jedoch die Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt. Mietern wird geraten, die Kündigungsbegründung genau zu überprüfen, um zu sehen, ob dagegen widersprochen werden kann. Das ist möglich, wenn zum Beispiel soziale Gründe vorliegen.

 

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