Beurkundungstermin

Begriff Definition
Beurkundungstermin

Um ein Grundstück zu erwerben, muss zuerst der Käufer dem Verkäufer ein Kaufangebot unterbreiten. Das Kaufangebot enthält alle Bedingungen, die für den Kauf der Immobilie von Bedeutung sind, wie beispielsweise den Preis. Der Verkäufer kann entweder das Angebot annehmen, ablehnen oder ein Gegenangebot unterbreiten. Wenn das Kaufangebot vom Verkäufer angenommen wird, entspricht dieses einem Kaufversprechen und die Geschäftsbedingungen wurden so akzeptiert. Das bedeutet auch, sie dürfen nicht weiter ausgehandelt oder verändert werden. Allerdings bedeutet dieser Kaufvertrag nicht, dass der Käufer ab diesem Zeitpunkt auch der Eigentümer der Immobilie ist.

Um offiziell Eigentümer zu werden, muss der Kaufvertrag von beiden Parteien unterschrieben werden. Die Unterzeichnung erfolgt in der Regel beim Notar und dazu ist ein Beurkundungstermin notwendig. Erst dann erfolgt die Eigentumsübertragung.

Der Notar wird über die Bedingungen informiert, die in den Vertrag aufgenommen werden sollen. Er wird die Bedingungen und die rechtlichen Details den beiden Parteien erklären und sie gegebenenfalls beraten. Sofern gewünscht, können Änderungen im Kaufvertrag vorgenommen werden. Der Notar bereitet dann die erforderlichen Dokumente für die Übertragung des Eigentums vor und stellt sicher, dass das Eigentumsrecht klar geregelt ist.

Nachdem der Kaufvertrag unterzeichnet ist, sorgt der Notar ebenfalls dafür, dass der Eigentumswechsel im Grundbuch eingetragen wird. Auch informiert der Notar das zuständige Finanzamt über den Kauf.

Siehe auch: hausbauberater.de/bauwissen/notarieller-kaufvertrag-beim-immobilienkauf

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