Abstandsfläche

Begriff Definition
Abstandsfläche

In Vorbereitung und Planung für den Bau von Gebäuden auf einem Grundstück, muss der Bauherr eine Reihe von Faktoren berücksichtigen, die mit baurechtlichen Abstandsflächen zusammenhängen. Einer dieser Faktoren ist die Einhaltung der Abstandsflächenregelung. Jedes Bundesland hat ihr eigenes Abstandsflächenrecht, welches in der Bauordnung des entsprechenden Bundeslandes verankert ist. Für den Neubau von Gebäude müssen diese gemäß den gesetzlichen Bauregelungen eingehalten und erfüllt werden. Die Abstandsflächenregelung dient hauptsächlich dem Brandschutz und soll das Überspringen eines Brandes verhindern. Per Definition wird der Brandabstand von der Grundstücksgrenze zum Gebäude gemessen oder zu einer imaginären Linie zwischen zwei Gebäuden. Der Abstand ist typischerweise nur dann von Belang, wenn er von der gegenüberliegenden Wand von frei stehenden Gebäuden und Nebengebäuden gemessen wird.

Bestimmungen, die den Bau von Außenwänden in der Nähe von Grundstücksgrenzen regeln, sind seit langem wirksam und verhindern die Ausbreitung des Feuers von einem Gebäude auf einem Grundstück zu einem Gebäude auf einem anderen. Idealerweise sollte in Wohngebieten eine Abstandsfläche von grundsätzlich einer vollen Wandhöhe zum Nachbargrundstück freigehalten werden. Der einzuhaltende Mindestabstand zum Nachbargrundstück muss jedoch in beiden Fällen mindestens 3 m betragen.

Der Schutz kann erreicht werden, indem ein freier Raum zwischen den benachbarten Gebäuden geschaffen wird und die Grundstücksgrenze frei bleibt. Ebenso sollte beim Hausbau die Verwendung von feuerfesten Materialien berücksichtigt werden. Neben dem Brandschutz dienen Abstandflächen für eine ausreichende Belüftung und Belichtung zu den Nachbargrundstücken.

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Synonyme: Abstände,Abstandsflächenrecht,Abstandsflächenregelung,Brandabstand

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