Begriff Definition
Windzonen

Beim Bau eines Hauses sind viele Gegebenheiten der Umgebung zu beachten, unter anderem auch der Wind oder besser gesagt die Windzone oder Windlastzonen in der sich das zu bebauende Grundstück befindet. Die vorherrschende Windlastzone ist ausschlaggebend für die Windlast, der vorhandene Gebäude bei Wind ausgesetzt werden.

In Deutschland gibt es 4 Windzonen mit unterschiedlichen Grundgeschwindigkeiten, diese sind in der Windzonenklassifizierung, die der DIN 1055-4 oder dem Eurocode 1 unterliegen, näher erklärt. Für die Windlastzonen wurden über flachem Grund gemittelte Windgeschwindigkeiten in einer Höhe von 10m angenommen und dann in in die 4 Windlastzonen eingeteilt. Die Nordsee beispielsweise liegt in der Zone 4 und hat eine höchste mittlere Windgeschwindigkeit von 30,0 m/s. In Zone 1 zum Vergleich liegt sie bei 22,5 m/s.

Die Windlast ist bei der statischen Berechnung des geplanten Hauses zu beachten. Es müssen dann der Staudruck des Windes und die zu erwartenden Auswirkungen von möglichen Windböen exakt ermittelt werden. Besonders bei hohen Gebäuden können durch auftretende Winde ungeahnte Schwingungen entstehen und dadurch möglicherweise auftretende Schäden, diesen gilt es durch sorgfältige Berechnungen vorzubeugen. Bei dem zu fertigenden Gebäude müssen alle Bauteile, das heißt die Wände, das Dach, die Fenster, die Gründung , einfach das gesamte Tragwerk, miteinander abgestimmt sein. Natürlich ist dann auch ein fachgerechter Bau wichtig. Nur so kann gewährleistet werden, dass das Haus den zu erwartenden wirkenden Lasten und Kräften standhalten kann.

 

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Synonyme - Windlastzonen
Winterbauschutz

Die Begriffe Winterbauschutz oder Schlechtwetterschutz beziehen sich auf den Schutz der Bautätigkeit bei Kälte, Schnee und Eis. In der DIN 276 werden diese Kosten unter der Kostengruppe 597 "Zusätzliche Maßnahmen" aufgeführt. Der Winterbauschutz umfasst unter anderem Heißwasser für Betonmischungen sowie Additive zum Beschleunigen und Verhindern des Einfrierens von Beton. Die zusätzliche Verwendung von Winterschutzdecken zum Verhindern des Einfrierens des Betons, andere Heizanwendungen oder auch das Schneeräumen auf einer Baustelle sind Teile des Winterbauschutzes.

Auftragnehmer müssen ihre Projekte gemäß den Wetterbedingungen planen, um die ordnungsgemäße finanzielle Vorbereitung für den Betrieb im Winter zu ermöglichen. Genauso sind besondere Vorkehrungen für heißes Wetter und Schlechtwetter erforderlich.

Das Bauen unter schlechten Witterungsbedingungen und insbesondere bei Schnee und Kälte kann es kostspielig für den Bauherren werden. Die erschwerten Bedingungen in den Wintermonaten beeinträchtigen effektives Arbeiten, was häufig zu Verzögerungen am Bau führt.

Insbesondere für Bauherren, deren Bauvorhaben im Spätherbst oder zum Winteranfang startet, ist eine ordnungsgemäße Verwaltung und Budgetplanung von großer Bedeutung.
Siehe auch: https://www.hausbauberater.de/bauwissen/hausbau-winter

 

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Synonyme - Schlechtwetterschutz
Wintergarten

Historisch steht der Begriff Wintergarten für einen großzügig proportionierten Glaspavillon im Wintergartenstil. Sie wurden normalerweise für den Anbau von Pflanzen in Häusern genutzt.

Ein Wintergarten kann auch als zusätzlicher Wohnraum, der exzellent mit Frischluft versorgt ist, angesehen werden. Sie sind beliebt bei neu gebauten Häuser, aber auch als Anbau in einem bestehenden Haus. In Wohngebäuden wo sie manchmal auch auf den Dach zufinden sind bezeichnet man sie als Dachgärten. Wintergärten können auch ein separat stehendes kleines Gebäude sein. Wintergärten bestehen größtenteils aus Glas. Aufgrund der Verglasung ist keine konventionelle Heizungstechnik notwendig. Sie nutzen die Vorteile des Glashauseffekts. Um den Glashauseffekt bestens zu nutzen, sollte ein Großteil der Fassade nach Süden ausgerichtet sein. Dadurch wird der Wintergarten selbst bei geringer Sonneneinstrahlung aufgewärmt.

Es gibt drei verschiedene Arten von Wintergärten:

  1. Den kalten, in welchem die Temperaturen unter 12 °C liegen
  2. Den mittelwarmen, dessen Temperaturen zwischen 12- 19 °C liegen
  3. Den warmen, mit Temperaturen über 19 °C

Wintergärten sind eine tolle Alternative, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Sie sind ideal, um eine grüne Oasis zu kreieren oder einen Raum mit einem wunderschönen Ausblick, indem man sich einfach nur entspannen kann. Einen Wintergarten kann man vielseitig und ganzjährig nutzen.

Hinweis:
Für einen nachträglichen Anbau eines Wintergartens ist eine Baugenehmigung vonnöten. Es ist vorteilhaft einen Wintergarten in die Bauplanung aufzunehmen. Ebenso muss berücksichtigt werden, dass sie den Vorschriften der Energieeinsparverordnung unterliegen.

Mehr Informationen zum Thema Wintergärten und deren Planung finden Sie hier:  hausbauberater.de/bauwissen/wintergarten-planen-bauen.

 

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Wirkungsgrad

Der Wirkungsgrad ist ein Fachbegriff aus der Thermodynamik und auch im Baubereich ein wichtiger Begriff. Im Bereich der Fotovoltaik beispielsweise werden Stromspeicher sowie Solarzellen mit einem Wirkungsgrad bewertet. Dadurch, dass die Weiterentwicklung dieser Technologien beständig voranschreiten, verbessern sich die Wirkungsgrade in der Fotovoltaik auch.

Speichersysteme, die elektrische Energie speichern und nach Bedarf wieder abgeben, gibt es viele. Grundsätzlich wird zwischen Kurzzeit- und Langzeitspeichern unterschieden. Kurzzeitspeicher besitzen die Möglichkeit, elektrische Energie über Stunden und Tage zu speichern. So weisen beispielsweise Kondensatoren oder Spulen einen Wirkungsgrad von achtzig bis neunzig Prozent vor. Wichtig ist der Wirkungsgrad in der Photovoltaik bei Solarzellen. Solarzellen besitzen heutzutage einen Wirkungsgrad von achtzehn bis zwanzig Prozent. An einer Steigerung des Wirkungsgrades wird ständig gearbeitet. Jedoch muss darauf geachtet werden, dass durch eine verbesserte Effizienz, zu hohe Herstellungskosten ausbleiben.

Auch beim Brennwert-Heizkessel spielt der Wirkungsgrad eine wichtige Rolle. Der Wirkungsgrad einer Heizung ist die Wärmeleistung eines Heizkessels bezüglich der zugeführten Energie, die durch die Verbrennung eines Brennstoffes stattfindet. Wird der Wirkungsgrad über eine längere Dauer in unterschiedlichsten Situationen errechnet, sprechen wir von einem Nutzungsgrad. Praxisbezogen werden meistens zwei Wirkungsgrade ermittelt: Das sind der Kesselwirkungsgrad und der Feuerungstechnische Wirkungsgrad.
Wirkungsgrade werden mit dem Heizwert als auch mit dem Brennwert errechnet. Der Heizwert berücksichtigt die Energiezufuhr während der Verbrennung eines Brennstoffes. Wird der Wirkungsgrad mit einem Brennwert errechnet, kommt zusätzlich die Energie, die im Abgas steckt und bei der Kondensation Wasser freisetzt, hinzu. Praxisbezogen bedeutet dies jedoch nicht, dass eine Heizung mit einem Wirkungsgrad von über einhundert Prozent mehr Energie abgibt als durch eine Verbrennung erzeugt wird. Meistens entstehen Wirkungsgrade über einhundert Prozent nur in der Theorie.

Wirkungsgrade einer Heizung werden von den Herstellern angegeben, damit Käufer die Effizienz der jeweiligen Heizgeräte miteinander vergleichen können.

 

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Wohnbebauung

Von einer Wohnbebauung spricht man dann, wenn ein Baugebiet ausschließlich oder überwiegend mit Wohnbauten bebaut ist. Dies ist zum Beispiel in Wohngebieten nach deutschem Bauplanungsrecht der Fall. Zur Wohnbebauung gehören Eigenheime wie Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhäuser ebenso wie Mehrfamilienhäuser.

Welche Gebäude gehören zur Wohnbebauung?

Als Wohnbebauung zählen alle Gebäude, die für dauerhaftes Wohnen geeignet sind, unabhängig davon, ob sie selbstbewohnt sind oder vermietet werden. Die Spanne reicht vom Einfamilienhaus bis zum Mehrfamilienhaus. Nicht als Wohnbebauung gelten Gebiete, die mit Wochenend- oder Ferienhäusern bebaut sind, da diese ausdrücklich nur für den vorübergehenden Aufenthalt und nicht als dauerhafter Wohnort zugelassen sind.

Wohngebiete im deutschen Bauplanungsrecht

Die Bauleitplanung weist im Flächennutzungsplan, bzw. im Bebauungsplan die Flächennutzung einer Gemeinde aus. Eine dieser Nutzungsarten ist das Wohngebiet, das wiederum in vier Baugebiete nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) eingeteilt ist:

  • Kleinsiedlungsgebiete
    Dies sind Baugebiete, in denen die Wohnbebauung vorwiegend aus Kleinsiedlungen besteht, zulässig sind außerdem landwirtschaftliche Nebenerwerbsstellen mit gartenbaulicher Nutzung und Kleintierhaltung.

  • Reine Wohngebiete
    Diese dienen ausschließlich dem Wohnen, weiterhin zulässig sind Läden und Unternehmen, die das ungestörte Wohnen nicht beeinträchtigen, zum Beispiel kleinere Beherbergungsgebiete (Pensionen) oder soziale Einrichtungen.

  • Allgemeine Wohngebiete
    Hier findet sich vorwiegend Wohnbebauung, weiterhin zulässig sind Läden, Gaststätten und Handwerksbetriebe sowie ausnahmsweise auch Hotels, Tankstellen oder Verwaltungsbauten.

  • Besondere Wohngebiete
    Sie sind neben der Wohnbebauung auch andere Nutzungen erlaubt, wenn sie für das Wohngebiet typisch und mit der Wohnnutzung vereinbar sind. Dazu gehören Gewerbe, Hotels und Gaststätten oder Büros.

All diesen Bebauungsarten ist gemeinsam, dass vorwiegend Wohnbebauung vorhanden ist und andere Nutzungsarten nur begrenzt und reglementiert möglich sind.

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Wohneigentum

Der Sammelbegriff beschreibt alle zum Wohnzweck genutzten persönlichen Immobilien. Dagegen zählen unbebaute Grundstücke, Geschäftshäuser, Ladengeschäfte, Bürogebäude, Lagerhallen oder Mietwohnungen nicht zum Wohneigentum. Immer mehr Bauherren zieht es in die eigenen vier Wände. Das liegt auch an den historisch niedrigen Bauzinsen und der Tatsache, dass Erspartes auf dem Konto keine Zinsen mehr einbringt.

Wohneigentum ist auch aus Gründen der Altersvorsorge sinnvoll. Die im Alter selbst bewohnte und bezahlte Immobilie schützt vor Altersarmut, unter der immer noch viele Menschen trotz hohem Rentenniveau leiden. Wohneigentum wird neben Aktien besonders als langfristige Geldanlage geschätzt. Trotz der niedrigen Bauzinsen ist die Wohneigentumsquote in Deutschland im europäischen Vergleich noch immer sehr gering.

Unter Wohneigentum werden grundsätzlich Immobilien geführt, die zu Wohnzwecken von den Besitzern selbst bewohnt werden. Dabei kann es sich um eine Wohnung oder ein Haus handeln. Liegt eine Wohnung als Wohneigentum vor, dann spielen verschiedene Gesetze zum Wohneigentumsgesetz eine Rolle. Es wird dann vom Wohnungseigentum gesprochen. Hierbei geht es vor allem um die Rechte und Pflichten der Besitzer von Eigentumswohnungen, da ihnen Teile des Gesamteigentums, also des Gebäudes und des Grundstücks, zu gleichen Teilen gehören. Wer im eigenen Haus wohnt, hat dagegen keine speziellen Gesetze zu berücksichtigen. Hier greifen die sowieso geltenden Gesetze zum Thema Eigentum und Immobilienbesitz. Dazu gehört etwa die Verpflichtung zur Entrichtung von Grundsteuer sowie die Pflege von Wegen und dem Grundstück.

Steuerlich relevant ist die Frage der Nutzung des Wohneigentums, etwa bei einem Arbeitszimmer in der Wohnimmobilie.

 

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Wohnfläche

Die Wohnfläche eines Gebäudes oder einer Wohnung kann entweder nach der DIN 277 oder nach der Wohnflächenverordnung berechnet werden. Die Wohnflächenverordnung wird angewendet, wenn nach dem Wohnraumförderungsgesetzt gebaut wird. Dabei Bei der DIN 277 ist die Wohnfläche der Grundfläche gleichzusetzen, während laut Wohnflächenverordnung Terrassen, Balkone, Loggien und Wintergärten nur zu einem gewissen Prozentsatz zur Wohnfläche gerechnet werden. Ebenso verhält es sich mit Dachschrägen. Hier werden nur Flächen ab einer Höhe von 2 m zu 100 % zur Wohnfläche gezählt.

Details sind hier näher beschrieben: https://www.hausbauberater.de/wohnflaechen.

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Synonyme - DIN 277, Wohnflächenverordnung
Wohnflächenberechnung

Die Wohnfläche bezieht sich auf die Grundfläche eines Gebäudes oder Wohnung. Die Ermittlung der korrekten Wohnfläche spielt in vielerlei Hinsicht eine große Rolle. Sie ist nicht nur die Grundlage für die Berechnung der Miete, sondern auch für die Betriebs- und Nebenkosten. Aber auch beim Kauf einer Immobilie dient sie als Grundlage zur Wertermittlung. Der Wert hat eine entscheidende Rolle bei der Finanzierung der Immobilie. Ebenso spielt die Wohnfläche bei Gebäude- und bei Hausratversicherungen eine große Rolle. Mithilfe der Wohnfläche wird die versicherte Summe und somit der zu zahlende Beitrag errechnet.

Für die Berechnung der Wohnfläche können unterschiedlich Rechtsgrundlagen herangezogen werden. Als Berechnungsgrundlage dienen die Wohnflächenverordnung oder die DIN Normen. Die beiden Berechnungsarten unterscheiden sich in vielen Punkten voneinander und führen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen.

Wohnflächenberechnung nach DIN 277

Die Wohnflächenberechnung nach DIN 277 dient der Berechnung von Grundflächen. Diese Methode wird verwendet, um alle Verkehrsflächen zu ermitteln und nicht die Wohnfläche. Das bedeutet, dass nach dieser Methode beispielsweise auch Balkone, Terrassen und Wintergärten mit zur Grundfläche zählen. Das Ergebnis ist, dass die Quadratmeterzahl der Grundfläche deutlich über der Wohnfläche liegt. Aus Mietersicht ist die Berechnung nach DIN 277 ein Nachteil. Das kann dazu führen, dass eine Dachgeschosswohnung bis zu 20 % mehr Fläche hat als bei der Berechnung nach der Wohnflächenverordnung.

Berechnung nach Wohnflächenverordnung

Die Berechnung nach dieser Methode erfolgt immer, wenn nach dem Wohnraumförderungsgesetz gebaut wurde. Das bedeutet, dass die Wohnfläche zuerst gemäß DIN 277 ermittelt wird. Balkone, Terrassen und Wintergärten werden nur mit einem bestimmten Prozentsatz berücksichtigt. Das Gleiche gilt für eine Dachgeschosswohnung. Dachgeschosswohnungen werden nur zu 100 % angerechnet, wenn die Deckenhöhe mindestens 2 Meter beträgt.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: https://www.hausbauberater.de/wohnflaechen.

 

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Wohngebiet

Ein Wohngebiet dient hauptsächlich dem Zweck des Wohnens. Diese Gebiete können in vier verschiedenen Kategorien unterschieden werden:

  • Reines Wohngebiet
    Im Paragraf § 3 der BauNVO ist das reine Wohngebiet definiert. In diesem stehen die Wohnbedürfnisse der dort lebenden Menschen im Vordergrund. Das bedeutet, dass besonderen Wert auf Wohnruhe und Lärmschutz gelegt wird. Trotz dessen sind einige Ausnahmen, wie kleinere Geschäfte zur täglichen Versorgung, Anlagen für kirchliche, soziale, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke und Pflegeheime erlaubt. Sie werden zugelassen, so lange sie keine störenden Auswirkungen auf das Wohngebiet haben.

  • Allgemeines Wohngebiet
    Allgemeine Wohngebiete dienen dem vorwiegenden Wohnen und sind im Paragraf § 4 der BauNVO beschrieben. Zusätzlich zu den im reinen Wohngebiet zugelassen Ausnahmen kann man hier auch Pensionen, Gebäude der öffentlichen Verwaltung, Gartenbaubetriebe und Tankstellen finden.

  • Besonderes Wohngebiet
    Ein besonderes Wohngebiet ist nach Paragraf § 4a BauNVO ein Wohngebiet, dass ebenso vorwiegend dem Wohnen dient, aber auch andere Nutzungen aufweisen kann. Beispielsweise sind hier Beherbergungs- und Gaststätten, sonstiges Gewerbe und Büros, zentrale Verwaltungseinrichtungen, Vergnügungsstätten und Tankstellen zugelassen.

  • Kleinsiedlungsgebiet
    Kleinsiedlungsgebiete dienen dem Wohnen mit entsprechenden Nutzgärten und möglichen landwirtschaftlichen Verkaufsstellen. Die Anforderungen von Kleinsiedlungsgebieten sind im § 2 der BauNVO geregelt.

Die Baunutzungsverordnung BauNVO legt genauestens fest, wie ein Wohngebiet beschaffen sein muss. Wohngebiete umfassen verschiedene Arten von Wohnraum. Wohnraum können Einfamilien- oder Mehrfamilienhäuser sein. Sie können einstöckig oder auch mehrstöckig sein. Nach den hier beschriebenen Regularien befinden sich in einem Wohngebiet grundsätzlich nur Wohngebäude, Wohnungen sowie dem Wohnzweck des Wohngebiets nicht zuwider laufende Bebauung. Dazu zählen Lebensmittelgeschäfte oder Handwerksberiebe. Auch nicht störende Gewerbebetriebe dürfen unter Umständen in einem Wohngebiet errichtet werden. Welches Areal ein Wohngebiet umfasst, ergibt sich aus einem rechtskräftigen Flächennutzungsplan bzw. Bebauungsplan.

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Synonyme - Reines Wohngebiet, Allgemeines Wohngebiet, Besonderes Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet
Wohnklima

Wohnklima ist mehr als nur Luft in einem Raum. Neben der Raumluft umfasst das Wohnklima beispielsweise die Temperatur, die Luftfeuchtigkeit, den Kohlendioxidgehalt, die Helligkeit und die Schallumgebung. Die Qualität des Wohnklimas ist für unser Wohlbefinden von größter Bedeutung. Wir verbringen den größten Teil unseres Lebens in Innenräumen, entweder zu Hause, bei der Arbeit oder in der Schule. Ein gutes Wohnklima ist sowohl für die Bewohner als auch für die Strukturen eines Gebäudes gesund. Ein schlechtes Wohnklima wird sofort bemerkt. Häufig zeichnet es sich durch schlechte Gerüche, stickige Luft oder übermäßig heiße oder kalte Innentemperatur aus. Langfristig kann das zu Gesundheitsproblemen wie beispielsweise Atemprobleme, Augenreizungen, Kopfschmerzen und Müdigkeit führen. Menschen mit Atembeschwerden, Kinder und ältere Menschen leiden häufiger unter einem schlechten Wohnklima.

Hauptfaktor für gutes oder schlechtes Wohnklima ist die Luftfeuchtigkeit. Sie trägt maßgeblich dazu bei, ob eine Wohlfühlatmosphäre im Raum vorherrscht. Theoretisch warme Räume können doch ungemütlich wirken, wenn die Luftfeuchtigkeit größer als die empfohlenen 40 bis 60 Prozent betragen. Zirkuliert die Luft zu wenig und erhöht sich die Luftfeuchtigkeit durch Kochen oder Wäsche waschen noch mehr, kann das einerseits zu Reizungen der Atemwege führen. Andererseits ist dies der ideale Nährboden für Schimmel.

Auch zu trockene Luft reizt die Schleimhäute und macht sie so angreifbarer für Bakterien, Viren und Keime. Regelmäßiges Lüften gleicht die das Übermaß beziehungsweise Defizit an Luftfeuchtigkeit wieder aus und sorgt in der Folge für ein angenehmeres Wohnklima.

Ein Wohnklima kann auch durch Schadstoffbelastungen stark beeinträchtigt werden. Viele verwendete Baustoffe, Farben und Klebstoffe geben nach dem Auftragen monatelang eine Vielzahl schädlicher Chemikalien an die Luft ab. Diese Chemikalien, die als flüchtige organische Verbindungen bezeichnet werden, können sich negativ auf die Luftqualität in Innenräumen und die Gesundheit auswirken.

Die Bewegung von Luft innerhalb eines Raumes ist eines der Hauptmerkmale von einem guten Wohnklima. Deshalb sollten Räume sehr gut belüftet und durchlüftet werden. Das hilft zusätzlich die gesundheitsschädlichen flüchtige organische Verbindungen abzutransportieren.

Weitere Informationen über die Wohngesundheit im Eigenheim finden Sie hier: www.hausbauberater.de/wohngesund-bauen.

 

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Synonyme - Raumklima

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