Begriff Definition
Einpressmörtel

Einpressmörtel wird für Mauer- und Betonarbeiten verwendet. Wie auch Mörtel wird er auf Basis von Portlandzement hergestellt, wodurch er aushärten kann. Die Variablen sind die Größe der Aggregate wie Stein, Sand und Wasser, die der Mischung zugesetzt werden. Einpressmörtel verfügt zusätzlich über eine geringe Menge des Zusatzmittels Daragrout, das für ein optimales Fließvermögen sorgt.

Einpressmörtel findet als nachträglicher Verbundwerkstoff bei Konstruktionen aus Spannbeton mit Vorspannungen Anwendung und zwar für das Verpressen der Hüllrohre beim Verlegen. Da die Spannglieder, Spanndrähte und Litzen extrem korrosionsempfindlich sind, muss Einpressmörtel mit größter Sorgfalt und Vorsicht verpresst werden. Wichtig ist, dass alle Spannglieder komplett ummantelt sind. Durch das sorgfältige Verpressen erhält der Spannstahl nicht nur ausreichend Korrosionsschutz, sondern ebenso einen dauerhaften Verbund mit dem Hüllrohr.

Nicht allein die richtige Anwendungstechnik ist für den langfristigen Schutz der Spannglieder wichtig, sondern gleichermaßen die Mischungstechnik. Hierbei spielt neben der Qualität der Materialien auch die Intensität des Mischvorganges und die Geometrie des Mischers eine bedeutende Rolle. Ebenso sind die Strömungsverhältnisse und Scherkräfte im Mischbehälter von hoher Bedeutung. Die Mischzeiten müssen je nach Witterungsbedingungen und Jahreszeit angepasst werden.

Um die bestmögliche Qualität des Einpressmörtels zu erzielen, müssen die Anforderungen in der DIN NORM EN 447 für dessen Zusammensetzung befolgt werden.

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Einschalige Wand

Als einschalig bezeichnet man alle Wände, die aus einer oder mehreren miteinander verbundenen Schicht bestehen, also zum Beispiel Wände aus Mauerziegeln, Poren- oder Leichtbeton. Die einschalige Wand muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen, um als Innen- oder Außenwand eingesetzt werden zu können.

Aufbau einschaliger Wände

Eine einschalige Wand besteht aus einer Tragebene, zum Beispiel aus Mauerwerk sowie weiteren Schichten, wie zum Beispiel Putz oder Wärmedämmung oder einer Vorhangfassade. Die Stärke von einschaligen Außenwänden beträgt in der Regel 36,5 cm, tragende Innenwände sind 24 cm breit. Entscheidend ist, dass die einschalige Wand lediglich eine massive (tragende) Wandschicht aufweist.

Im Gegensatz dazu bestehen mehrschalige Wände aus einer tragenden Wand, einer Dämmschicht sowie einer weiteren massiven Schicht. Mehrschalige Innenwände, zum Beispiel für erhöhten Schallschutz bestehen aus zwei Innenwänden, die durch eine Luftschicht oder eine Kerndämmung durchgängig entkoppelt sind.

Typische Ausführungen für einschalige Außenwände

Grundsätzlich unterscheidet man zwei Varianten einschaliger Wände als Außenwände. Monolithisches, einschichtiges Mauerwerk übernimmt die Tragfunktion und den Wärmeschutz. Dies ist bei ausreichender Dicke zum Beispiel durch die Verwendung von Porenbeton, Leichtziegeln oder Leichtbeton möglich. Mehrschichtige einschalige Wände bestehen aus einer tragenden Wand sowie einer Wärmedämmung, die Wand selbst spielt für den Wärmeschutz in diesem Fall nur eine untergeordnete Rolle und übernimmt lediglich die Tragfunktion. Ein typisches Beispiel sind Wärmedämmverbundsysteme (WDVS), bei denen auf der Außenseite des Mauerwerks eine Dämmschicht aufgebracht ist.

Einschalige Wände mit Sichtmauerwerk bestehen aus einer tragenden Schicht sowie einer Verblendschicht, die zum tragenden Querschnitt gerechnet und aus frostbeständigen Steinen hergestellt wird. Da diese Konstruktion die aktuellen Wärmeschutzbestimmungen nicht erfüllt, wird diese Variante nur noch selten ausgeführt.

Einschalige Innenwände

Massive Innenwände innerhalb einer Wohneinheit sind in der Regel einschalig ausgeführt. Je nachdem, ob es sich um eine tragende oder nichttragende Innenwand handelt und welches Material verwendet wird, variieren die Mauerwerksdicken. Nichttragende Innenwände müssen lediglich ihr Eigengewicht tragen, während tragende Innenwände zusätzliche Lasten aus der Decke aufnehmen

 

 

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Synonyme - einschalig,Einschaliges Mauerwerk
Einspeisung

Wer Solarstrom auf dem eigenen Hausdach erzeugt, kann diesen selbst verbrauchen oder per Einspeisung in das öffentliche Versorgungsnetz einleiten. Bis vor etwas mehr als 10 Jahren war die zweite Variante aufgrund der gezahlten Einspeisevergütung sehr attraktiv, mittlerweile ist es für private Solarstromerzeuger meist lukrativer, den Strom selbst zu verbrauchen.

Wie funktioniert die Einspeisung ins öffentliche Versorgungsnetz?

In der Regel wird der durch die hauseigene Photovoltaikanlage erzeugte Sonnenstrom zuerst im Haushalt verbraucht. Was übrig bleibt, wird in das öffentliche Stromnetz eingeleitet, also eingespeist. Die Einspeisung erfolgt über einen Netzverknüpfungspunkt, der vom Energieversorger bekanntgegeben wird. Die Modalitäten zur Einspeisung werden mit dem Versorger über einen Netzanschlussvertrag festgelegt. Wie viel Strom ins öffentliche Versorgungsnetz fließt, misst ein separater Stromzähler. Gemäß der Einspeisemenge werden die vereinbarten Einspeisevergütungen ausgezahlt.

EEG 2023 – neue Regelungen zur Einspeisung von Solarstrom

Das entscheidende Gesetz rund um die Einspeisung von regenerativ erzeugtem Strom vom eigenen Dach ist das neu novellierte EEG 2023, das die Einspeisevergütung sowie viele andere Faktoren rund um die hauseigene Photovoltaikanlage festlegt. Neu im Erneuerbaren-Energien-Gesetz von 2023 ist der Wegfall der Nennleistungs-Grenze von 70 % für die Einspeisung.

Einspeisen oder selbst verbrauchen?

Die Einspeisung von Solarstrom ist vergleichsweise unkompliziert und war lange Zeit aufgrund der hohen Einspeisevergütungen attraktiver als der Eigenverbrauch. Dies hat sich schon lange, genau genommen seit 2012, geändert. Bei den derzeitigen Strompreisen und der geringen Vergütung ist es sinnvoll, den Solarstrom selbst zu verbrauchen. Durch die Installation eines Stromspeichers kann der Eigenverbrauch sogar noch erhöht werden, auch wenn keine Rate von 100 % erreicht werden kann. Steht wie im Sommer mehr Strom von der Sonne zur Verfügung als selbst verbraucht oder gespeichert werden kann, macht die Einspeisung nach wie vor Sinn.
Siehe auch Stromspeicher: Förderung und Wirtschaftlichkeit.

 

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Synonyme - Einspeisevergütung
Eisenoxidpigment

Eisenoxidpigmente gelten als ungiftig, wasserunlöslich, wetterbeständig und lichtecht. Natürliche Eisenoxide umfassen eine Kombination aus Eisenerzen sowie Verunreinigungen wie Ton und organischen Stoffen. Eisenerze sind zum Beispiel Hämatit, Limonit und Magnetit. Letzteres liefert ein schwarzes Eisenoxidpigment. Eisenoxidrot ist eine spezielle Form von Hämatit, das in dünnen, metallgrauen oder -blauen Plättchen oder Flocken vorkommt.

Die Pigmente werden hauptsächlich in Farben, Beschichtungen und Baumaterialien wie Betonprodukten, Mörtel, Pflastersteinen und Dachziegeln verwendet. Natürliche Pigmente werden in Grundierungen verwendet, bei denen die Farbkonsistenz weniger kritisch ist. Im Gegensatz dazu finden synthetische Pigmente in Decklacken Anwendung, bei denen die Farbfestigkeit wichtig ist.

Synthetische Pigmente werden unter kontrollierten Bedingungen hergestellt, sodass Partikelgröße, -verteilung und -form genau reproduziert werden können. Das führt zu einer überlegenen Gleichmäßigkeit, Farbqualität und chemischen Reinheit. Eisenoxidpigmente können von Rot-, Orange- und Gelbtönen bis zu erdigen Braun- und Schwarztönen variieren. Sie bieten Farbstärke, Farbreinheit und Lichtechtheit. Sie gelten als relativ kostengünstiges Material mit einer exzellenten chemischen Beständigkeit und bleiben unter normalen Umgebungsbedingungen stabil. Eisenoxidpigmente weisen auch keine Farbveränderungen auf, die durch den Einfluss von Sonneneinstrahlungen auftreten können.

Besonders einzigartige Eigenschaften besitzt Eisenoxidrot. Aufgrund der Ausrichtung der Partikel verhindert es bei Farben und Beschichtungen das Eindringen von Feuchtigkeit und Gasen. Diese Farben und Beschichtungen können Korrosion und Rostbildung von Metallen verhindern und widerstehen auch Blasenbildung, Rissbildung und Abblättern durch Umwelteinflüsse.

 

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Synonyme - Fe2O3,Eisenoxidrot
Eishemmende Deckschicht

Plötzlich vereisende Fahrbahnen sind eine große Gefahr im Straßenverkehr. Um das zu vermeiden, wird bei gefährdeten Straßen der Fahrbahnbelag mit einer eishemmenden Deckschicht überzogen. Bei eishemmenden Deckschichten sind die Auftausalze bereits in das Mischgut der Deckschicht eingebracht. Eines der Produkte dafür ist unter dem Handelsnamen Verglimit bekannt. Es wurde in den 70er Jahren auf den Markt gebracht. Verglimit ist ein chemischer Mehrkomponenten-Auftaustoff, der die Rauhreif-Bildung verhindert, Glättebildung verzögert und dem Anbacken des Schnees auf der Straße vorbeugt.

Durch die eishemmenden Deckschichten braucht die Straßenmeisterei meistens keine vorbeugenden Streueinsätze zu fahren, was auch dem Naturschutz und dem Trinkwasserschutz zugutekommt. Selbst Brücken mit eishemmenden Deckschichten müssen nicht vorbeugend gestreut werden, was die Korrosionsgefahr der Brücken erheblich verringert.

Eishemmende Deckschichten haben folgende Vorteile:

  • Reduzierung von Unfällen
  • Reduzierung von Verkehrsstaus
  • Reduzierung des Salzeinsatzes
  • Lange Lebensdauer der Beläge
  • Geringe Investitionskosten
  • Keine Unterhaltskosten

 

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Eislast

Vor allem bei filigranen Bauteilen kann die große Last durch Eis im Winter von Bedeutung sein. Die Eislast gehört neben der Windlast und der Schneelast zu den typischen Belastungen durch das Wetter, die Statiker und Architekten bei der Planung des Eigenheims berücksichtigen müssen. Die Belastung tritt vor allem an allen Arten von Oberflächen aus und setzt dem verwendeten Material erheblich zu. Die DIN 1055-5 regelt die sogenannten Lastenannahme für Bauten hinsichtlich ihrer Verkehrslasten, der Schneelast und der Eislast.

Die Wirkung von schweren Eismassen kann sowohl horizontal als auch vertikal erfolgen und auch auf die Fläche im Gesamten Auswirkungen haben. Dies ist besonders im Bezug auf den aufkommenden Wind von Bedeutung (Windangriffsfläche), da sich das Volumen erhöht hat und gleichzeitig die Belastungen auf das Material einwirken. Hervorzuheben sind an dieser Stelle die Belastungen für Freileitungen, bei denen Eislasten von bis zu 30 kg pro Meter Leitung auftreten können.

Auf das Dach wirken die meisten Kräfte ein, das gilt auch für winterliche Verhältnisse mit Schnee und Eis. Neben Eisregen ist auch Raueis als Ursache zu nennen, die von weiteren meteorologischen Einflüssen wie der Lufttemperatur, der relativen oder absoluten Luftfeuchtigkeit und dem Wind zusätzlich in ihrer Auswirkung beeinflusst werden. Neben dem eigentlichen Gebäude ist auch die Geländeform und die Geländehöhe über NN für die Stärke der Auswirkungen verantwortlich.

Der Gesetzgeber hat in Deutschland sogenannte Eisklassen definiert, die in der Eiszonenkarte eingezeichnet sind. Es gibt demnach vom Deutschen Institut für Normung e.V. insgesamt 4 Eiszonen:

  1. Küste, Vereisungsklasse G1, R1
  2. Binnenland, Vereisungsklasse G2, R2
  3. Mittelgebirge bis 400 m, Vereisungsklasse R2
  4. Mittelgebirge 400 bis 600 m, Vereisungsklasse R3

Die Vereisungsklassen werden anhand von umschließendem Eis an Stäben definiert und entsprechend dem Gewicht in die verschiedenen Klassen kategorisiert.

Zu den typischen Lastbildern der Eisbildung gehören

  1. Glatteisbildung, bei der sich das Eis um den gesamten Körper bildet
  2. Raueisbildung, bei der sich das Eis auf einer Seite des Körpers bildet

Die Norm ist bisher baurechtlich nicht bindend, wird jedoch als internationaler Standard angewendet. Sogenannten Industrieeis, welches sich infolge von austretendem oder gefrorenem Wasser oder Dampf bildet, bleibt allerdings bei der Normierung außen vor.

Gefährdet für Eislasten sind in der Regel:

  • Ventile und Pumpen
  • Rohrleitungsbrücken
  • freiliegende Kabelverbindungen
  • Dachformen mit höherer oder niedriger gelegenen Bereichen
  • Hallenkonstruktionen mit Flachdach oder gering geneigten Dachflächen
  • Kühlsysteme und Kühltürme
  • Sicherheitsventile, Überdrucksicherungen
  • Biogasanlagen
  • Tankanlagen
  • Schlauchentleerungen
  • Aggregate mit beweglichen Teilen, Pumpen, Ventilen ohne Wetterschutzhaube

 

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Elektroinstallation

Der Begriff Elektroinstallation umfasst alle Maßnahmen, die mit der Installation und Inbetriebnahme elektrischer Anlagen in einem Gebäude oder im Außenbereich in Zusammenhang stehen. Ausführender ist hier der Elektroinstallateur, der die Leitungen verlegt sowie den Anschluss der Installation an das öffentliche Netz vornimmt.

Welche Bauteile werden bei einer Elektroinstallation verbaut?

Im Rahmen der Elektroinstallation erfolgt die Verlegung aller Elektrokabel sowie die Montage von Verteilern, Überspannungsschutzeinrichtungen, Fehlerstromschutzschaltern und von elektrischen Abnehmern wie Leuchten und mit Starkstrom betriebenen Elektrogeräten, zum Beispiel dem Backofen. Eine wichtige Aufgabe ist außerdem der Anschluss der gesamten Anlagen an das öffentliche Stromnetz. Dies erfolgt im Hausanschlussraum, dort befindet sich auch der Sicherungskasten.

Verlegearten Elektroinstallation

Hinsichtlich der Verlegung der Elektroleitungen gibt es unterschiedliche Varianten. Im modernen Hausbau erfolgt meist die Unterputzinstallation. Dabei werden alle elektrischen Leitungen unsichtbar innerhalb von Wand, Fußboden oder Decke verlegt. Die Verlegung erfolgt gesammelt oder einzeln in Schutzrohren unter dem Putz, dazu werden in die Wände die entsprechenden Kabelkanäle eingeschlitzt. Häufig werden für die zukünftige Erweiterung Leerrohre mitmontiert, durch die bei Bedarf entsprechende Kabel gezogen werden können.

In untergeordneten Räumen wie in Kellern und Garagen oder auch in der Industrie erfolgt die Verlegung der Leitungen häufig auf Putz oder in Kabelkanälen. Dies ist weniger aufwändig, ein weiterer Vorteil an dieser Art der Verlegung ist die leichte Zugänglichkeit und damit die Möglichkeit für Reparaturen oder Erweiterungen.

Die Ausstattungsstandards

In der DIN 18015 wird für elektrische Anlagen eine Mindestausstattung für die Elektroinstallation in Wohngebäuden vorgeschrieben. Darüber hinaus hat die Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung (HEA) verschiedene Ausstattungswerte unter der Bezeichnung RAL-RG 678 definiert: Der Ausstattungswert 1 benennt den Mindestausstattung nach DIN, der Ausstattungswert 2 steht für eine gehobene Ausstattung, mit der alle heute üblichen Elektrogeräte gleichzeitig angeschlossen und betrieben werden können. Der Ausstattungswert 3 berücksichtigt zusätzlich eine Elektroinstallation, in die Datenleitungen und andere Komfortausstattungen wie eine Smart-Home-Vernetzung berücksichtigen.

Siehe auch: https://www.hausbauberater.de/bauwissen/elektroinstallation

 

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Emission

Unter einer Emission versteht man jede Form der Abgabe von Strahlen und Energien an die Umgebung. Dabei handelt es sich um feste oder gasförmige Stoffe, die Boden, Luft und Wasser verunreinigen. Verursacher von Emissionen sind technische Anlagen, die schädliche Stoffe an die Umwelt abgeben. Zu den Emittenten gehören beispielsweise Autos, Fabrikanlagen, Heizungsanlagen oder Kernkraftwerke. Um gesundheitlichen Schädigungen für den Menschen entgegenzuwirken, ist für viele Anlagen und Einrichtungen ein gesetzlicher Grenzwert festgelegt worden. Um weltweit schädliche Emissionen verringern zu können, haben etliche Staaten beschlossen, den Emissionsausstoß zu senken. Das bedeutet zum Beispiel, das Autos umweltfreundlicher werden müssen. Auch Betreiber von Fabrikanlagen sind gesetzlich angehalten, ihre Anlagen mit modernen Filtern zu versehen oder komplette Modernisierungen durchzuführen, um dadurch den Ausstoß von giftigem CO2 zu senken.

Zusätzlich wurde festgelegt, wie viele Schadstoffe jedes einzelne Land produzieren darf. Das hat zur Folge, dass mit Emissionen gehandelt werden kann. Möchte eine Fabrik beispielsweise mehr CO2 produzieren als gesetzlich erlaubt ist, kann von einer anderen Fabrik, die weniger Schadstoffe produziert, die ungenutzte Menge abgekauft werden.

Auch Elektrosmog und Lärm können in Form von Emission an die Umwelt abgegeben werden. Ist beispielsweise ein Gerät an die Stromversorgung angeschlossen, steht es unter Spannung. Es entsteht ein elektrisches Feld und das sogar dann, wenn das Gerät ausgeschaltet bleibt und kein Strom fließt. Wird das Gerät angeschaltet, entsteht zusätzlich zum elektrischen Feld auch noch ein magnetisches Feld. Auch diese elektromagnetische Felder, die durch jede Form von elektrischen Anlagen erzeugt werden, können eine Emission verursachen.

Diese freigesetzte Stärke an Energie wird in Mikrotesla gemessen. Der Immissionsgrenzwert beträgt 100 Mikrotesla und ist unter diesem festgelegten Wert für den Menschen nicht gesundheitsgefährdend. Diese Richtwerte und Obergrenzen wurden im Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) fest verankert.

Auch Lärm ist eine Form der Emission. Von Lärmbelästigung wird dann gesprochen, wenn durch auftretende Geräusche, wie zum Beispiel Erschütterungen durch Vibrationen, oder ein erhöhter Lärmpegel durch Maschinen oder Fahrzeugen, eine Aktivität unterbrochen oder behindert wird.

Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass stetiger Lärm die Gesundheit beeinträchtigen kann. Um dies zu verhindern, wurden im Europäischen Parlament im Juli 2002 Richtlinien zur Bekämpfung von Lärmbelästigung ins Leben gerufen.

 

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Synonyme - Emissionen
Endenergiebedarf

Der Endenergiebedarf eines Gebäudes umfasst die Menge an Energie, die nötig ist, um die gewünschte Raumtemperatur sowie das benötigte Warmwasser über das Jahr zu erzeugen. Im Energiebedarfsausweis wird dieser Wert bezogen nach der Gebäudenutzfläche oder der Wohnfläche angegeben.

Was gehört zum Endenergiebedarf?

Der Endenergiebedarf für ein Gebäude wird unter Standardbedingungen berechnet und in der Einheit kWh/ m²a angegeben. Je geringer der Wert, umso besser ist die Energieeffizienz eines Gebäudes. Berücksichtigt wird nach DIN 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden - Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung“ die vom Energieversorger gelieferte oder durch erneuerbare Energieträger erzeugte Energie für Heizungs- und Lüftungsanlage, Warmwasserbereitung und Kühlung. Die benötigte Hilfsenergie, zum Beispiel für die Wärmepumpe oder die Anlagensteuerung ist in den Endenergiebedarf mit eingerechnet.

Endenergiebedarf im Energiebedarfsausweis

Da es sich beim Endenergiebedarf um die Energiemenge handelt, die in der Regel vom Energieversorger in Form von Strom oder Wärme geliefert wird, ist dieser Wert als Anhaltspunkt für Hausbesitzer wie auch Mieter besonders relevant. Dementsprechend muss er auch im Energiebedarfsausweis angegeben werden und zwar aufgeschlüsselt nach den einzelnen Energieträgern. Bei einem Einfamilienhaus als Neubau liegt der Endenergiebedarf zwischen 50 und 75 kWh/ m²a, bei nicht energetisch sanierten Altbauten bei ca. 225 kWH/ m²a.

Primärenergie und Endenergiebedarf

Die Primärenergie beinhaltet die gesamte Energie, die erforderlich ist, um den Endenergiebedarf eines Gebäudes zu decken. Eingerechnet in die Primärenergie werden dabei nicht nur die direkt eingespeisten Energiemengen, sondern auch die für deren Herstellung nötige Energie sowie die entstehenden energetischen Verluste. Aus diesem Grund ist die Primärenergie in der Regel deutlich größer als der Endenergiebedarf. Im Zusammenhang mit dem Klimaschutz schreibt der Gesetzgeber deshalb im GEG (Gebäudeenergiegesetz) auch einen maximalen Primärenergiebedarf statt eines Endenergiebedarfs vor. Durch den Einsatz regenerativer Energien kann der Primärenergiebedarf bei gleichbleibendem Endenergiebedarf deutlich verringert werden.

 

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Energetische Sanierung

Unter dem Begriff energetische Sanierung versteht man die Aufwertung der Außenhülle eines vorhandenen Gebäudes zur Einsparung von Energie. Meist umfassen die Sanierungsmaßnahmen den Einbau neuer Fenster und Türen, eine verbesserte Außenwand- und Dachdämmung sowie die Modernisierung oder den Austausch der Heizungsanlage. Die energetische Sanierung von Altbauten wird vom Staat gefördert.

Maßnahmen der energetischen Sanierung

Im Rahmen der Sanierungsplanung wird der Istzustand eines Hauses analysiert, anschließend werden sinnvolle Sanierungsmöglichkeiten herausgearbeitet. Diese betreffen:

  • Die Verbesserung des Wärmeschutzes der Außenwände, des Daches, aber auch der Kellerdecke sowie der Bodenplatte.
  • Den Austausch alter Fenster und Türen durch hochwärmegedämmte Produkte mit geringem U-Wert.
  • Den Einbau einer modernen Heizungsanlage oder die Modernisierung der vorhandenen Anlage, idealerweise mit erneuerbaren Energien.
  • Den Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung,

Entscheidend für eine erfolgreiche energetische Sanierung ist die genaue Abstimmung der Maßnahmen aufeinander sowie auf die vorhandene Baukonstruktion. Welche Sanierungsoptionen in welcher Kombination die besten Ergebnisse erzielen, ermittelt zum Beispiel ein Energie-Effizienz-Berater. Dessen Leistungen sind ebenso wie die Sanierung selbst förderfähig.

Fördermöglichkeiten

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind energetische Sanierungen förderfähig. Mögliche Produkte sind zum Beispiel der Wohngebäude-Kredit für die Sanierung eines Effizienzhauses oder Erneuerbare Energien – Standard als Förderkredit für Photovoltaik und andere Anlagen rund um die Erzeugung von Energie.

Was bringt die energetische Sanierung?

In den meisten Fällen bringt eine energetische Sanierung lohnenswerte Vorteile. So wird der Heizenergieverbrauch reduziert. Dies schont die Haushaltskasse wie auch die Umwelt. Mögliche Einsparungen sind:

  • Bis zu 40 % durch die Sanierung der Außenfassade und des Dachs.
  • Bis zu 15 % durch den Austausch alter Fenster und Türen.
  • Bis zu 25 % durch den Einbau einer neuen effizienten Heizungsanlage.

Ein weiterer Pluspunkt ist die Verbesserung der Wohnqualität und des Raumklimas. Schließlich wird durch die Sanierung auch der Wert der Immobilie gesteigert. Dies bringt Vorteile bei einem geplanten Verkauf. Damit die Maßnahmen den gewünschten Erfolg bringen, ist eine fachgerechte Ausführung entscheidend.

 

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Synonyme - Energieeffizient sanieren

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