Begriff Definition
Baustellenabsicherung

Bevor mit dem Bauvorhaben angefangen werden kann, muss die Baustelle umfangreich abgesichert werden. Dafür ist der Bauherr zuständig und er sollte sich eingehend mit dem Thema befassen. Die Baustellenabsicherung betrifft nicht nur den Schutz gegen das Betreten der Baustelle durch unbefugte Personen, sondern auch alle notwendigen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit.

Um die rechtlichen Grundlagen und Vorschriften der Baustellenverordnung umzusetzen, müssen bestimmte Maßnahmen ergriffen werden. Die Baustelle muss so abgesichert werden, dass ein unbefugtes Betreten nicht ohne weiteres möglich ist.

Dazu gehören unter anderem die folgenden Maßnahmen:

  • Die Baustelle muss mit einem Bauzaun abgesperrt werden.
  • Die Wege und Zugänge auf bzw. zur Baustelle müssen gesichert werden.
  • Die Baustelle muss ordentlich beschildert sein.
  • Das gesamte Baumaterial muss gesichert sein.

Die Sicherung des Baumaterials ist wichtig, damit es nicht entwendet werden kann. Offene Schächte müssen abgedeckt werden. Kommt es zu einem Unfall auf der Baustelle muss geklärt werden, wer die Haftung übernimmt. Ist der Bauherr in der Haftung, weil er die Baustelle nicht umfassend gesichert hat, dann kommen Kosten auf ihn zu, die schnell in die Hunderttausend Euro gehen können.

Zur Baustellensicherung gehören die Sicherung gegen Unfälle, der Diebstahlschutz und der Brandschutz. Der Bauunternehmer kümmert sich in der Regel um die Beschilderung für den Straßenverkehr. Der Bauherr kann sich mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung absichern. Bei Umbauten kann bei bestimmten Privathaftpflichtversicherungen das Risiko für den Bauherrn mit abgesichert sein. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung kann nicht abgeschlossen werden, wenn das Haus ohne Architekten oder Bauunternehmen geplant und gebaut wird.

 

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Baustellenbegehung

Dieser Begriff bezieht sich auf das Bauwesen, ist aber nichts anderes als eine Ortsbegehung der Baustelle. Diese erfolgt in der Regel durch den Bauherrn selbst, oder von seinen Vertretern und selbstverständlich auch durch den Bauleiter und die ausführenden Unternehmen. Sinn einer Baustellenbegehung ist die Klärung von Fragen, Problemen, Abstimmung von Details der Bauausführung sowie das Feststellen des Baufortschrittes. In der Regel erfolgen sie, wenn diese sogenannten Meilensteine beim Bau erreicht sind:

  • Vor Baubeginn, um das Gelände und die Gegebenheiten zu begutachten und zu beurteilen.
  • Bevor die Baugrube verfüllt wird.
  • Bevor der Innenputz aufgebracht wird und die Schlitze verschlossen werden.
  • Bevor die Fliesen gelegt werden und der Anstrich aufgebracht wird.
  • Am Ende der Bauausführungsphase muss eine abschließende Baustellenbegehung in Form einer Bauabnahme absolviert werden. 

Dabei sollte jedes Mal ein Protokoll erstellt werden, um den Fortgang der Bautätigkeit sowie die Einhaltung der Baurichtlinien und Baustellensicherheit zu dokumentieren.

Eine Baustellenbegehung sollten bereits dann stattfinden, wenn sich das Projekt noch in der Planungsphase befindet. Damit können sich die verantwortlichen Stellen für die Bauplanung vor Ort unter anderem über die Gegebenheiten des Geländes, Verkehrsmöglichkeiten, Boden- und Baugrundverhältnisse, Lagermöglichkeiten usw. für die Baustelleneinrichtungsplanung informieren.

Hinweis:
Eine Baustellenbegehung kann auch durch Behörden oder die Berufsgenossenschaft ohne vorherige Anmeldung durchgeführt werden.

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Synonyme - Baustellenbegehungen,Ortsbegehung,Baustellengespräch
Baustellenmanagement

Die Grundfunktion des Baustellenmanagements ist die bestehenden Entwurfs- und Bauprozesses durch Planung, Organisation und Kontrolle zeitgemäß auszuführen.

Das Baustellenmanagement stellt sicher, dass Baustellen keinen oder so gering wie möglich, negativen Einfluss auf die umliegende Umgebung, Bewohner und Geschäfte haben. Häufig bedeuten Baustellen für Anwohner und Nachbarn nicht unerhebliche Lärm- und Staubbelastungen, Einschränkungen im Parkplatzangebot oder einen erschwerten Zugang zu Einfahrten und andere Behinderungen. Aber für umliegende Geschäfte häufig auch den Verlust von Kunden. Deshalb ist ein gutes und frühzeitiges Baustellenmanagement vonnöten.

Es beginnt bereits bevor die eigentliche Bauphase. Der erste Schritt ist die Öffentlichkeit, die Anwohner und Geschäftsinhaber, von dem geplanten Bauvorhaben zu informieren. Das sogenannte Baustellenmarketing ist für die Öffentlichkeitsarbeit eines Bauvorhabens zuständig. Das Ziel ist, alle betroffenen Parteien zusammenzubringen und alle eventuellen Nachteile dieser Baustelle zu diskutieren und Lösungen oder Alternativen zu finden. Für ein erfolgreiches Baustellenmanagement ist die Kooperation aller Beteiligten ausschlaggebend. 
Bevor das erste Treffen stattfindet, muss das Baustellenmarketing, ein zugeschnittenes Marketing Konzept entwerfen. Dieses Konzept sollte alle entscheidenden Eckpunkte des Bauvorhabens und auch beteiligten Baufirmen und Ansprechpartner beinhalten. Auch müssen alle Lieferanten und Kunden über die Baumaßnahmen, den Zeitrahmen und mögliche Änderungen in der Anfahrt oder Parkmöglichkeiten informiert werden.

Während des Bauprozesses sollten folgende Maßnahmen im Rahmen des Baustellenmanagements mit allen Beteiligten durchgeführt werden:

  • Regelmäßige Informationen über den Fortschritt des Bauvorhabens verteilen
  • Rechtzeitig über Veränderungen oder Verzögerungen des Bauvorhabens informieren
  • Eventuelle Einschränkungen in der direkten Umgebung beim Aufbau der Baustelle erklären
  • Ausreichende und sichtbare Ausschilderung der Baustellen zur Verfügung stellen

 

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Baustoffe

Unter Baustoffen versteht man Werkstoffe, die zum Errichten von Gebäuden und Bauwerken benutzt werden. Diese Werkstoffe können entweder als weiterverarbeitetes Produkt oder als Rohstoff verwendet werden. Für die meisten Baustoffe ist deren Verwendung nach verschiedenen DIN-Normen geregelt. Sollte ein Baustoff nach keiner DIN-Norm geregelt sein, muss er extra zugelassen werden durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Dafür zuständig ist das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt). Für diese Zulassung muss der Bauhersteller die Zutaten und das Rezept prüfen lassen.

Generell kann man die Baustoffe nach Baustoffklassen einteilen.

Marmor, Schiefer oder Granit sind natürliche Bausteine. Ziegel, Dachziegel, Betonstein oder Klinker sind künstliche Bausteine. Als Bindemittel gelten Baugips, Zement, Bitumen oder Lehm. Als Mörtel gelten Fliesenkleber, Putzmörtel oder Mauermörtel. Alle Betonarten wie Leichtbeton, Schwerbeton oder Stahlbeton gehören in die Baustoffklasse Beton. Es gibt noch weitere Baustoffklassen wie zum Beispiel Eisen und Stahl, Nichteisenmetall, Holz, Kunststoffe, Dämmstoffe, Dichtstoffe, Glas, Asphalt, Verbundwerkstoffe, historisch verwendetet Baustoffe, veraltete Baustoffe oder gesundheitsgefährdende Baustoffe.

Beim Bau ist es wichtig die passenden Baustoffe für den jeweiligen Einsatzzweck auszuwählen. Die Kriterien dafür sind die chemischen, physikalischen, optischen und akustischen Eigenschaften der verschiedenen Baustoffe.

Ausführlicher beschrieben werden die unterschiedlichen Baustoffe beim Massivbau hier: hausbauberater.de/bauweisen/massivhaus

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Synonyme - Baumaterialien,Baustoff
Baustopp

Ein Baustopp ist eine Baueinstellungsverfügung, in der die Baubehörde eine umgehende Unterbrechung des Weiterbaus fordert. Es handelt sich um ein Verwaltungsakt, mit dem in der Bauindustrie die Arbeiten ausgesetzt werden, bis eine Entscheidung oder eine Vereinbarung zwischen den Bauherren und der Baubehörde getroffen werden konnte. Baustopps können aus einer Vielzahl von Gründen und von verschiedenen Parteien gefordert werden, darunter Regierungsbehörden, Inspektoren, Vertreter von Projektbesitzern, Entwickler und Auftragnehmer. Allerdings muss die Baueinstellungsverfügung bei der zuständigen Baubehörde beantragt werden.

Baustopps werden oft für Fälle der Nichteinhaltung von Gesetzen ausgesprochen, wie beispielsweise:

  • Nichteinhaltung des Arbeitnehmer Entschädigungsgesetzes
  • Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz
  • Das Arbeiten mit nicht lizenzierten Verträgen oder Unternehmen
  • Gefährliche Arbeitsbedingungen
  • Zahlungsstreitigkeiten

Der übergeordnete Zweck von Baustopps besteht in der Regel darin, alle beteiligten Personen und Unternehmen vor zukünftigen Schäden zu schützen und sicherzustellen, dass alle Gesetze befolgt werden.

Wenn ein Baustopp ausgesprochen wird, erhält der Bauherr eine detaillierte Aufstellung mit Informationen wie:

  • Eine Beschreibung der spezifischen Aktivitäten, die ausgesetzt werden und die Gründe
  • Klare Anweisungen dazu, die Arbeit in Bezug auf ausstehende Materialbestellungen, Lieferungen, Genehmigungen und Inspektionen, Unterbrechung von Dienstleistungen und Arbeiten einzustellen
  • Anleitung zur Verwaltung von Arbeitsabläufen, einschließlich der Kommunikation mit Gewerken, Materiallieferanten und anderen Subunternehmern und zur Standortsicherheit

Nach der Erteilung eines Baustopps müssen alle Aktivitäten auf dem Baugrund sofort gestoppt werden. Der Bauherr sollte umgehend Kontakt mit der zuständigen Baubehörde aufnehmen, um die Probleme so schnell wie möglich zu klären und den Bau weiterzuführen.

Siehe auch:  hausbauberater.de/bauwissen/baustopp-durch-baueinstellungsverfuegung

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Baustraße

Das Eigenheim ist geplant, die Kosten stehen fest. Zumindest die Baukosten, denn was leider noch immer nicht allen Bauherren klar ist: Es fallen auch Baunebenkosten an und die sind bei der Finanzierung nicht zu vernachlässigen.

Eine Baustraße stellt sicher, dass alle Baufahrzeuge und Lieferanten die Baustelle problemlos erreichen können. Bei der Baustraße kann es sich um wenige Meter Schotterweg, aber auch eine bis zu mehreren Hundert Metern lange Straße handeln. Sie verhindert grundsätzlich, dass Fahrzeuge in feuchtem Untergrund wie Wiesen oder Äcker stecken bleiben. Sollte es dazu kommen, wird es für den Bauherrn teuer, denn er ist gesetzlich für die Bereitstellung von sicheren Wegen auf die Baustelle zuständig. Für die Bergung eines steckengebliebenen Krans oder LKWs kommen schnell mehrere Tausend Euro zusammen.

Im Rahmen der Zufahrt zur Baustelle können aber auch weitere Maßnahmen in Frage kommen, beispielsweise das Absichern von Fußwegen, die Sperrung von Straßenabschnitten oder ähnliches. Alle geplanten Maßnahmen müssen vorher beantragt werden und sind meist schon als Teil der Baugenehmigung zu hinterlegen.

Je nach Größe der Baustraße und den örtlichen Gegebenheiten sollten Bauherren mit mindestens 3.000 bis 5.000 € an zusätzlichen Kosten planen. Liegt das geplanten Eigenheim in einem Neubaugebiet, sind Baustraßen häufig schon (teilweise) angelegt. Es empfiehlt sich die genau Abklärung der notwendigen Arbeiten im Vorfeld, da eine Baustraße, genau wie alle anderen Baunebenkosten, nicht Bestandteil des Bauvertrages sind und zu Lasten des Bauherrn gehen.

Siehe auch: Nebenkosten beim Hausbau

 

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Baustrom

In der Regel gibt es keine Stromversorgung vor Ort, wenn mit dem Bauen angefangen wird. Daher muss sich der Bauherr darum kümmern, dass Baustrom an der Baustelle zur Verfügung steht. Baustrom wird über sogenannte Baustromverteiler bereitgestellt. Diese müssen in der Regel bei den Stadtwerken beantragt werden. Der Baustromverteiler verfügt über einen eingebauten Stromzähler, damit die abgenommene Menge Strom später auch ordnungsgemäß verrechnet werden kann.

Für die Beantragung des Baustromes ist normalerweise der Bauherr zuständig. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollte der Baustrom unmittelbar nach Erhalt der Baugenehmigung beantragt werden. Der Baustromverteiler muss zwar von den Stadtwerken beantragt werden, der dazugehörige Strom kann aber von einem anderen Anbieter kommen. Die Stadtwerke können darüber Auskunft geben, welche Energielieferanten Baustrom im Angebot haben. Es ist sinnvoll Angebote und Preise zu vergleichen, da Baugeräte einen erhöhten Stromverbrauch haben.

Um Baustrom zu beantragen werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Name und Anschrift des Bauherrn.
  • Lage des Baugrundstückes, wo der Baustrom benötigt wird.
  • Art der Baustelle, privat oder gewerblich.
  • Lageplan der Baustelle, wegen der Anschlussmöglichkeiten für den Netzbetreiber.
  • Daneben kann es von Stadtwerken zu Stadtwerken gesonderte Unterlagen geben, die für die Beantragung mit eingereicht werden müssen.

Neben den Stromkosten fallen noch weitere Kosten an, wie zum Beispiel Anschlusskosten, Lieferung und Aufbau, Einbaudes Zählers und die Installation spezieller Stecker. Und zum Schluss fallen dann natürlich noch Kosten für die Deinstallation des Stromkastens an.

Hinweis:
Oft gibt es Streit darüber, wer für die Bereitstellung und Bezahlung des Baustroms verantwortlich ist. Die entsprechenden Regelungen sollten im Bauvertrag getroffen werden.  Es ist ein Irrglaube, dass die Bereitstellung von Baustrom zur Baustelleneinrichtung gehört. Die Übernahme der Kosten für Bereitsstellung und Verbrauch des Baustroms erfolgt in der Regel nur, wenn dies im Bauvertrag oder in der Bau- Leistungsbeschreibung eindeutig definiert ist.

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Synonyme - Baustromverteiler,Baustromkasten
Bautagebuch

Um die Qualität des Hausbaus zu verbessern sowie die Verschwendung von Materialien zu unterbinden, sind Baustellenaufzeichnungen empfehlenswert. Diese Aufstellungen helfen dabei, Streitigkeiten zwischen dem Hauseigentümer und dem Bauunternehmer zu lösen.

Folgende Unterlagen sollten beide Parteien pflegen:

  1. Vertragsunterlagen
    Dazu gehören alle Konstruktionszeichnungen inklusive aller Änderungen sowie eine Kopie der Genehmigungen der örtlichen Behörden. Diese Unterlagen sind die Richtlinie für alle Aktivitäten, die auf der Baustelle ausgeführt werden.

  2. Aufzeichnungen über den Baufortschritt
    Sie helfen dabei, die Bautätigkeiten zu verfolgen und Aktivitäten effektiv zu planen.

  3. Aufzeichnungen des Baustellenkalenders / Werkstagebuch
    Das Werkstagebuch hilft dabei, wenn es zu Verzögerungen der Arbeit kommt. In dem Tagebuch werden die Vertragsnummer, der Name der Arbeit, die Höhe des Auftrags, Daten des Arbeitsbeginns und der Fertigstellung sowie die Dauer der Verlängerung angegeben. Außerdem müssen täglich folgende Aufzeichnungen eingetragen werden:
    - Details des Wetters
    - Anzahl der Mitarbeiter
    - Vorrat der auf der Baustelle befindlichen Materialien
    - Werkzeuge, Anlagen und Fahrzeuge, die sich an der Baustelle befinden
    - Welche Arbeiten abgeschlossen wurden
    - Besuche des Hauseigentümers und dessen Anmerkungen
    - Musterfreigabe-Register

  4. Aufzeichnungen über die Baugenehmigung
    Die Aufzeichnungen bestehen aus einer Indexseite mit allen Arbeiten, die vertraglich abgeschlossen sind, der Fortschritt der einzelnen Arbeiten sowie die Genehmigungen dazu. Die Aufzeichnungen helfen dabei die weiteren Aktivitäten zu planen.

  5. Aufzeichnungen der Baumaterialien
    Diese Aufzeichnungen umfassen alle vom Kunden genehmigten Materialien sowie die dazugehörigen Testergebnisse. Zusätzlich werden der tägliche Verbrauch und der verbleibende Saldo aufgeführt.

  6. Aufzeichnungen über Konstruktionsabweichungen oder Änderungen
    Alle Abweichungen oder Änderungen von dem originalen Vertragsabschluss müssen gesammelt und dokumentiert werden. Diese werden benötigt, um Mehrkosten und Zeitverzögerungen am Bau zu dokumentieren.

Manchmal wird das Bautagebuch auch als Baustellenjournal oder Baustellenaufzeichnung bezeichnet.  Wie auch immer man dieses Dokument nennen mag, immer geht es um die Dokumentation des gesamten Bauablaufs / Bauprojekts. Es ist wichtig, ein Bautagebuch zu führen, da Bauprotokolle und Bautagesberichte ein hervorragendes Werkzeug sind, um zu demonstrieren:

  • Welche Arbeiten durchgeführt wurden
  • Welche Aufgaben erledigt wurden
  • Welche Probleme gelöst wurden
  • Welche Probleme an bestimmten Tagen offen geblieben sind

Tägliche Protokolle, die sogenannten Bautagesberichte, bilden ein dauerhaftes und rechtskräftiges Archiv mit Datensätzen. Alle mündlichen Vereinbarungen kommen und gehen, aber aufgezeichnete Dokumente können immer abgerufen werden. Das Bautagebuch gilt als Beweismittel vor Gericht und muss vom Bauleiter zwingend geführt werden. Die täglichen Baustellenaufzeichnungen liefern wichtige Beweise über das Gesehen eines jeden Tages auf der Baustelle. Sie halten jedoch nicht vor Gericht stand, sondern dienen ausschließlich der Sammlung von internen Informationen und Baudokumentationen.

Auch für den privaten Hausbau ist ein Bautagebuch vonnöten. Einen Fehler zu erkennen und diesen später zu beweisen, kann sehr kompliziert sein. Im Falle eines privaten Hausbaus sollte der Bauherr den Bauleiter ausdrücklich darum bitten, das Bautagebuch täglich und während der gesamten Bauzeit zu führen, damit spätere Mängel oder Schäden einfacher nachzuvollziehen sind. Am besten wäre es jedoch, wenn Bauherrn über den Bauvertrag das Führen einer Baustellendokumentation vereinbaren.

In Zeiten der Digitalisierung gibt es verschiedene Software für das elektronische Führen eines Bautagebuchs auf mobilen Endgeräten. So gelingt das gesamte Baustellenmanagement besonders leicht und effektiv.

 

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Synonyme - Baustellendokumentation,Baustellenjournal, Bauprotokolle, Bautagesberichte,Baustellenaufzeichnung
Bautagesbericht

Tägliche Bauberichte informieren ausführlich über den Fortschritt auf der Baustelle. Bautagesberichte helfen allen Beteiligten, die Leistung, den Fortgang und die Produktivität eines Projekts zu verstehen. Sie helfen zudem, Projektverzögerungen rechtzeitig zu identifizieren und zu reduzieren. Die meisten erfolglosen Projekte haben Probleme, weil es an Zusammenarbeit und Kommunikation mangelt. Abhängig von Projektgröße kann es zahlreiche verschiedene Arbeitsteams und Auftragnehmer geben. Dies macht es oft schwierig, ein gewisses Maß an Transparenz aufrechtzuerhalten.

Jeder Beteiligte an einem Projekt sollte wissen, welche Firmen am Projekt arbeiten und welche Rollen sie spielen. Ohne tägliche Bauberichte erhöht sich das Risiko von Missverständnissen, Fehlern und letztendlich Verzögerungen. Eine ordnungsgemäße Dokumentation kann dazu beitragen, ein Bauprojekt im angegebenen Zeitplan zu beenden.

Allerdings der wichtigste Aspekt eines Bautagesberichtes ist der Beweis der ausgeführten Arbeiten. Bei Bauprojekten kommt es ständig zu Streitigkeiten über Zahlungen oder erbrachte Leistungen. Bautagesberichte erhalten einen vollständigen Bericht über Arbeitsstunden, verwendete Materialien, Verzögerungen bei Lieferanten, Wetterbedingungen und andere Aspekte des Baus. Dies ist besonders hilfreich, wenn es zu Rechtsstreitigkeiten kommt.

Ein solides tägliches Berichtsverfahren kann auch Kundenbeziehungen und die Wahrnehmung des Unternehmens verbessern. Auftraggeber sind oftmals nicht informiert, wenn es um organisatorische Abläufe und die Koordination sowie Steuerung eines Bauprojekts von Anfang bis Ende geht. Die Fähigkeit, Fortschritte auf eine klare und leicht verständliche Weise zu demonstrieren, kann dazu beitragen, die Angst eines Auftraggebers zu lindern. Das kann zur schnelleren Bezahlung führen, aber auch zu Weiterempfehlungen.

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Bautechnische Nachweise

Für alle Bauvorhaben müssen bautechnische Nachweise erstellt werden. Sie müssen vor Baubeginn erstellt und gegebenenfalls durch die zuständige Behörde geprüft werden. Die Prüfung erfolgt durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Bautechnischen Nachweise umfassen:

  • Nachweis der Standsicherheit (Statische Berechnung)
  • Nachweis der Einhaltung des baulichen Brandschutzes
  • Nachweis der Einhaltung des Wärmeschutzes und der Energieeinsparverordnung (EnEV)
  • Nachweis der Einhaltung des Schallschutzes

Um die benötigten Nachweise für die Standsicherheit und den Brandschutz zu erhalten, verpflichtet der Bauherr einen entsprechenden anerkannten Spezialisten, den sogenannten Entwurfsverfasser und/ oder Statiker. Hier ist es wichtig, dass der Entwurfsverfasser eine unbeschränkte Bauvorlageberechtigung der Landesbaubehörde besitzt. Folgende Personen können diese Berechtigung besitzen:

  • Bauingenieure oder Architekten mit Listeneintragung gem. Architekten- und Ingenieurkammergesetz
  • Statiker, Tragwerksplaner

Die Prüfung der Standsicherheits- und Brandschutznachweise kann durch einen anerkannten Prüfingenieur der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde erfolgen. Der Standsicherheitsnachweis kann im vereinfachten Prüfungsverfahren bis zum Baubeginn nachgereicht werden. Das ist ein rechnerischer Nachweis und wird mithilfe der Werte aus den Bewehrungs- und Konstruktionszeichnungen errechnet.

Die Nachweise zum geplanten Wärmeschutz und des Schallschutzes dürfen nur durch einen von der Baubehörde anerkannten Prüfsachverständigen geprüft werden. Das bedeutet, dass die zuständige Bauaufsichtsbehörde einen Prüfsachverständigen beauftragt. Um die Prüfung des geplanten Bauvorhabens zu beantragen, müssen alle bautechnischen Nachweise zusammen mit den Bauantragsunterlagen in mindestens 2-facher Ausführung vor dem geplanten Baubeginn bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden.

 

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