Begriff Definition
Bauordnung

Die Bauordnung (BauO) beziehungsweise Landesbauordnung (LBO) ist ein wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Baurechts. Sie wird je nach Bundesland selbstständig geregelt. Bauherren in Deutschland sollten nicht nur die Richtlinien für den Bau eines Hauses beachten, sondern auch die länderspezifischen Bauvorschriften kennen.

Das Bauordnungsrecht reguliert die Anforderungen, die bei einem Bauvorhaben zu beachten sind.

Das Bauplanungsrecht bestimmt, auf welchem Grundstück überhaupt gebaut werden darf und in welcher Art und Weise.

Die Anforderungen der Bauordnung beziehen sich zum einen auf das Grundstück und zum anderen auf die Bebauung:

  • Erschließung eines Grundstückes
  • Art der baulichen Nutzung
  • Abstandflächen
  • Gemeinschaftsanlagen wie Stellflächen
  • Nachbarschutz
  • Gesundes Wohnen (Schall-, Wärme- und Kälteschutz)
  • Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen
  • Eignung von Bauprodukten
  • Standsicherheit
  • Flucht- und Rettungswege
  • Versorgung und Entsorgung
  • Entwässerung des Grundstückes
  • Sicherheit von Baustelle und Bauwerk

Das Ziel einer Bauordnung ist es, Gefahren für den Menschen abzuwenden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und Qualitätsstandards zu setzen. Aufgrund dessen sind sie ein wesentlicher Bestandteil des Baurechts jedes einzelnen Bundeslandes. Sie beziehen sich sowohl auf die Gebäude, als auch auf unbebaute Grundstücke. Die Regelungen gelten für öffentliche, wie auch für private Gebäude. Die Bauordnungen enthalten Bestimmungen zur Ausführung von baulichen Anlagen und Anforderungen in technischer sowie architektonischer Hinsicht und sie besitzen Gesetzescharakter.

Die Kontrolle zur Einhaltung der geltenden Bauordnung obliegt der Bauaufsichtsbehörde auf Landesebene. Sie hat dafür Zugang zu zwei Instrumenten zur Überprüfung. Einerseits wird jedes Bauvorhaben durch das Baugenehmigungsverfahren bereits vor Baubeginn daraufhin untersucht, ob die Bauordnung eingehalten wird. Andrerseits dient das Bauordnungsverfahren zur Abwehr von Gefahren durch sogenannten „Schwarzbau“, einem Umbau bzw. einer unrechtmäßigen Umnutzung.

Zusätzlich werden auch die anfälligen Formalien, wie der Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens, die Organisation der Bauaufsichtsbehörde und die Voraussetzungen für die Bauvorlagen Berechtigung von den jeweiligen Beamten der Bauordnung geregelt. Auch die Garagenverordnung sowie die Prüfungsbestimmungen von Schornsteinen und Kaminen fallen unter die Zuständigkeiten des Bauordnungsrechts.

Siehe auch:

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Synonyme - Bauordnungen,BauO,Landesbauodnung,LBO
Bauphysik

Die Bauphysik beschäftigt sich mit der Übertragung von Wärme, Feuchte,Luft und Schall im Inneren von Gebäuden und innerhalb von Bauteilen. Bei der Wärmeübertragung geht es nicht nur um eine gute Dämmung, sondern auch um die Übertragung bei höheren Temperaturen, wie etwa im Brandfall.

Erst wirklich aufgekommen ist dieses Thema in den 1970er-Jahren. Maßgebliche Gründe dafür waren das Bekanntwerden von Baumängeln an Bauten der vorangegangenen Jahrzehnte, der Fortschritt der Baumaterialien und der starke Anstieg des Komfortbedürfnisses der Menschen. Darüber hinaus stieg die Bereitschaft gegen Baumangel zu klagen. An den Ausbildungsstätten des Bauingenieurwesens ist die Bauphysik mittlerweile ein Arbeits- und Forschungsfeld. Somit ergab sich im Laufe der Zeit auch das Berufsbild des Bauphysikers.

Heutzutage fließen bauphysikalische Überlegungen schon in der Anfangphase einer Bauplanung mit ein. Die Bauphysik beeinflusst insofern die Baukonstruktion und Architektur vob Gebäuden. Auch viele bautechnische Regeln und Normen enthalten Festlegung auf der Basis von bauphysikalischen Fragen. So zum Beispiel:

Darüber hinaus spielen bauphysikalische Betrachtungen und Gutachten bei der Bewertung von Baumängeln und Bauschäden eine Rolle.

Nicht zur Bauphysik zählen

  • statische Berechnungen, die ein Bestandteil der Tragwerkslehre sind und
  • die Materialbeschaffenheit von Baustoffen, die in der Baustoffkunde und der Bauchemie behandelt werden.
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Synonyme - Bauphysiker,bauphysikalische Grundlagen
Bauregelliste

In den Bauregellisten werden die technischen Regeln für die Bauprodukte veröffentlicht. Sie müssen besondere Anforderungen erfüllen, dies ist abhängig von der Musterbauordnung und den abgeleiteten Landesbauordnungen. Unterschieden wird zwischen geregelten und nicht geregelten Bauprodukten sowie den sonstigen Bauprodukten. Herausgeber der Bauregellisten ist das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt. Es gibt die Bauregelliste A, B und C und in den Kategorien A und B noch jeweils einzelne Teile. Die Listen sind gültig für sämtliche Bauprodukte und Bauanlagen nach § 2 Abs. 1 Bauproduktengesetz, die eingebaut werden, um dauerhaft in baulichen Anlagen des Hoch- und Tiefbaus zu verweilen. Zu den Bauanlagen gehören Gebäude, die mit dem Untergrund fest verbunden sind, wie beispielsweise Fertighäuser oder Fertiggaragen.

  • Bauregelliste A
    Diese beschäftigt sich mit den nationalen Bauprodukten, die wiederum in Teil 1 für geregelte, Teil 2 für nicht geregelte und Teil 3 für nicht geregelte Bauarten unterteilt ist.

  • Bauregelliste B
    Sie gilt für Bauprodukte nach dem Bauproduktengesetz BauPG, die das CE-Kennzeichne tragen. Sie ist unterteilt in Teil 1 für Bauprodukte, die in Klassen und Leistungsstufen unterteilt sind. Teil 2 nimmt Bauprodukte auf, die eine CE-Kennzeichnung tragen, aber nicht alle Anforderungen nach dem Bauproduktengesetz erfüllen.

  • Bauregelliste C
    Diese enthält Bauprodukte mit untergeordneter Rolle, für die es weder technische Baubestimmungen noch Regeln der Technik gibt. Die aktuellen Versionen der Bauregellisten können hier eingesehen werden.

Bauherren profitieren von der bauaufsichtlichen Zulassung von Bauprodukten und Bauarten, denn diese sorgen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Über die DIN-Normen lässt sich nachweisen, dass die eingesetzten Baustoffe und Bauteile allen Rechtsvorschriften entsprechen. Bei neuen Baustoffen oder Bauarten muss ein Nachweis neben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ABZ vorliegen, die ein Prüfzeugnis oder die Zustimmung im jeweiligen Einzelfall enthält.

Architekten und Bauherren können kreativ und ohne Unsicherheiten Häuser planen und realisieren, denn sie müssen nicht mehr für jedes einzelne Bauprodukt eine Genehmigung einholen. Allerdings erhält nicht jedes Bauprodukt eine Zulassung. Sicherheitsrelevante Bauprodukte sind aber immer zulassungspflichtig.

 

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Baureifmachung

Um ein Grundstück in einen bebauungsfähigen Zustand zu bringen sind verschiedene Arbeiten notwendig, die unter dem Begriff der Baureifmachung zusammengefasst werden. Bevor der eigentliche Hausbau beginnen kann, stehen häufig zahlreiche Hürden im Weg, bevor die Baustelle eingerichtet werden kann.

Zu den typischen Aufgaben gehören in diesem Zusammenhang beispielsweise die Entfernung von

  • Abfall, Müll und Schrott
  • Bäumen, Hecken und marode Bäume
  • alten Gebäuden und Schuppen etc.
  • möglichen Fäkalgruben

Planierungen, Abbruch, Aufschüttung und Räumung sind ebenfalls unter der Baureifmachung zu verstehen. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass alle Arbeiten zur Baureifmachung gehören, die notwendig sind, um das Bauvorhaben in die Tat umsetzen zu können.

Stromversorgung, Wasserleitung und Kanalleitung und die Schaffung einer Zufahrtsmöglichkeit sind ebenfalls grundsätzlich in den Begriff einzuordnen. Ebenso die Absicherung gegen schädliche Umwelteinflüsse. Der mit dem Hausbau beauftragte Bauunternehmer oder Bauträger veranlasst die Tätigkeiten der Baureifmachung in der Regel oder führt sie selbst durch. Sie sind Teil des Baumanagements und die Kosten dafür können in die Baufinanzierung des Bauherrn einfließen.

 

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Bausachverständige

Bausachverständige sind Experten mit besonderer fachlicher Sachkunde im Baubereich. Sie erstellen Wertgutachten, Baumangelgutachten und führen Brandschutz- und Schadstoffmessungen durch. Zudem gehören Energie- und Sanierungsberatungen zum Portfolio vieler Bausachverständiger.

Ein Bausachverständiger wird meist herangezogen, wenn es Unstimmigkeiten beim Preis eines Gebäudes oder in Bezug auf Mängel und bestimmte Baueigenschaften gibt. Es empfiehlt sich unmittelbar nach der Erkenntniserlangung über den Mangel oder die Unstimmigkeiten einen solchen Sachverständigen beziehungsweise Gutachter zurate zu ziehen. Aufgrund seiner Ausbildung oder seines Studiums und seines Erfahrungsschatzes kann er eine große Hilfestellung bei der Aufdeckung und Dokumentation sein. Je nach Art des Mangels müssen gegebenenfalls sogar mehrere verschieden spezialisierte Gutachter bemüht werden.

Theoretisch kann sich jeder Gutachter oder Sachverständiger nennen, da diese beiden Begriffe in Deutschland nicht geschützt sind. Ein Bausachverständiger, der die besondere Sachkunde vorweisen kann, wird allerdings in jedem Fall geeignet sein, um einen Schaden fachgerecht beurteilen und dokumentieren zu können. So kann ein Bausachverständiger bereits im Vorfeld eines Bauvorhabens hinzugezogen werden, um zum Beispiel den Bauherrn von Anfang zu begleiten und unterstützen. So können eventuell auftretende Probleme frühzeitig erkannt, Lösungen gefunden und Komplikationen vermieden werden. Eine solche Konsultation mag zwar den Gesamtkostenaufwand etwas erhöhen, jedoch werden eventuelle teure Fehler und Nachforderungen rechtzeitig vermieden.

Welche Bedeutung der Sachverständige beim Bau hat, erfahren Sie hier: www.hausbauberater.de/baurecht-sachverstaendige.

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Synonyme - Bausachverständiger, Sachverständige, Sachverständiger, Baugutachter,Bauexperte,Bauexperten
Bauschadensgutachten

Bauschäden führen zu einer Verschlechterung des Zustandes einer Immobilie. Um die Schäden, die Höhe der Kosten sowie den Verantwortlichen zu ermitteln, muss ein Bauschadensgutachten erstellt werden. Ein Bauschadensgutachten dokumentiert, welchen Umfang die Konstruktions-, Verarbeitungs- und/oder Materialfehler am Bauwerk haben. Es gibt außerdem Auskunft darüber, wie man diese Schäden beseitigen kann.

Das Gutachten muss von einem zertifizierten Bauschadensgutachter erstellt werden. Der Zertifizierung des Gutachters sollte besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, da die Berufsbezeichnungen Sachverständiger oder Gutachter in Deutschland nicht geschützt sind. Das Gutachten muss bei der Frage der Schadenregulierung vor Gericht bestand halten, da damit die Ansprüche des Bauherrn auf Schadenersatz begründet werden können. Es kann auch bei einer außergerichtlichen Einigung als Verhandlungsgrundlage dienen.

Beim Kauf einer Immobilie ist ein Bauschadensgutachten empfehlenswert, um sicherzustellen, dass es keine versteckten Mängel oder Bauschäden gibt. Der Sachverständige begutachtet die Immobilie und erstellt ein aussagekräftiges Gutachten über die Bausubstanz. Dabei werden Aussagen bezüglich Risse in Böden, Wände und Decken, Feuchtigkeits- oder Wasserschäden, Brandschäden, Schimmelbefall und anderen Schäden am Gebäude dokumentiert.

Lesen Sie auf www.hausbauberater.de/baurecht-sachverstaendige nach, welche Bedeutung der Sachverständige als Baugutachter hat.

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Synonyme - Bauschadensgutachter, Baugutachten, Gutachten, Gutachter,Sachverständigengutachten
Bauschnittholz

Unter Bauschnittholz versteht man Konstruktionsholz, dass für die Errichtung von Gebäuden und Bauwerken benötigt wird. Bauschnittholz ist eine Unterbezeichnung des Bauholzes. Es hat einen rechteckigen Querschnitt und eine Mindeststärke von 6 mm. Bauschnittholz wird meistens für den Dachstuhl, Außenbauten, Terrassenüberdachungen sowie Carports verwendet. Es muss sich gemäß der DIN 4074 für die Tragfähigkeit eignen.

Nicht jedes Holz eignet sich als Bauschnittholz und es unterliegt strengen Regelungen. Diese werden in der Bauregelliste A für Deutschland und in der Bauregelliste B für Europa beschrieben. So ist es nicht mehr erlaubt, halbtrockene Hölzer einzubauen, da diese Holz eine hohe Neigung für Schimmel und Pilzbefall besitzt. Außerdem kann sich das Bauschnittholz unkontrolliert verformen und schwinden.

Nasses Bauschnittholz besitzt einen Feuchtigkeitsgehalt von mehr als 30 %. Frisches Säge-Holz besitzt einen Feuchtigkeitsgehalt von unter 30 % und gilt als halbtrocken. Zum Verbauen muss es daher getrocknet werden. Holz mit einem Feuchtigkeitsgehalt von unter 20 % gilt als trocken. Für verschiedene Einbauplätze sind unterschiedliche Sollfeuchtigkeiten festgelegt und in der DIN 1052 beschrieben. Bauschnittholz besitzt einen niedrigen Feuchtigkeitsgehalt von circa 15 %.

Folgende Hölzer eignen sich als Bauschnittholz und dürfen entsprechend der DIN 20000-5 dafür verwendet werden. Fichte, Tanne, Lärche, Kiefer, Southern Pine, Douglasie, Yellow Cesar, Western Hemlock, Eiche, Afzelia, Teak, Buche und Azobé.

 

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Bauschuttbeseitigung

Beim Bauen fällt viel Abfall an. Beim Bauen fällt viel Abfall an. Dieser Abfall, Bauschutt genannt, muss vom Bauunternehmer oder, je nach vertraglicher Vereinbarung, vom Bauherrn beseitigt werden. Vor der Beseitigung muss der Bauschutt vom Baumischabfall fachgerecht getrennt werden. Dabei gelten strenge Vorschriften vom Gesetzgeber, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Es gibt reihenweise Anbieter, die Bauschuttcontainer zur Verfügung stellen und den Transport und die Entsorgung gegen eine Gebühr übernehmen. Dabei wird aus ökonomischen aber auch aus ökologischen Gründen empfohlen, beim Bauschutt im Vorfeld auf eine vernünftige Trennung zu achten. Empfohlen wird, den Container nachts abzudecken, damit nicht Fremdmüll darin entsorgt werden kann. Je reiner der Bauschutt ist, desto niedriger sind die Gebühren. Am teuersten ist der sogenannte Baumischabfall.

Durch eine richtige Planung im Vorfeld des Hausbaus kann vermieden werden, dass sich der Bauschutt mit dem Baumischabfall vermischt. Reiner Bauschutt kann normalerweise bei den öffentlichen Abfallentsorgungen abgegeben werden. Die meisten Recyclinghöfe nehmen allerdings nur maximal 100 Liter Bauschutt entgegen. Baumischabfälle oder belastete Materialien, wie zum Beispiel Montageschäume oder -kleber, PVC-haltige Materialien, Holzschutzmittel und Lösemittel müssen in der Regel kostenpflichtig über private Entsorger beseitigt werden, was deutlich teurer ist. Preise zu vergleichen lohnt sich und sollte schon vor Baubeginn getan werden.

Was Sie zur Entsorgung von Bauabfällen beachten sollten, erfahren Sie hier:
https://www.hausbauberater.de/bauwissen/abfallentsorgung-bei-hausbau-und-renovierung

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Synonyme - Bauabfallbeseitigung,Bauabfall
Baustahl

Stahl ist eines der wichtigsten Materialien der modernen Welt und in verschiedenen Qualitäten und Formen erhältlich. Es ist eine Legierung aus Eisen und sehr wenig Kohlenstoff, manchmal auch andere Elemente. Aufgrund seiner hohen Zugfestigkeit und seines niedrigen Preises ist Baustahl eine wichtige Komponente in vielen Bereichen. Wie beispielsweise in der Herstellung von Werkzeugen, Autos, Schiffe und vieles mehr.

Baustahl ist eine bestimmte Stahlsorte, die als Baumaterial verwendet wird. Es ist so konzipiert, dass es ein gutes Verhältnis von Festigkeit zu Gewicht aufweist, um es als strukturelle Komponente in Gebäuden, Straßen, Brücken und mehr einzusetzen. Baustahl gilt als schweißbar und kann spannungsarm geglüht werden. Er hat vielfältige Anwendungen in der Bauindustrie. Durch sein großartiges Verhältnis von Festigkeit zu Gewicht, eignet es sich hervorragend für den Bau großer Bauwerke wie Gebäude, Lagerhäuser, Brücken und Fabriken. Baustahlhersteller produzieren Stahlrahmen, Balken, Säulen, Stangen, Träger, Platten und so weiter. Der Anteil von Baustahl für den Bau von Gebäuden beträgt 25 % jährlich.

Es gibt nicht nur eine Art von Baustahl. Das Baumaterial ist in verschiedenen Formen und Qualitäten verfügbar, abhängig von den Anforderungen für spezielle Anwendung. Baustähle werden nach der Form ihrer Querschnitte klassifiziert, wie zum Beispiel die am häufigsten verwendeten I-, T- und C-Formen. Neben ihrer Form wirkt sich die Stahlsorte direkt auf die mechanischen Eigenschaften aus. Daher müssen unterschiedliche Baustahlsorten entsprechend den verschiedensten Konstruktionsanforderungen ausgewählt werden.

Die Eigenschaften und Formen von Baustählen sind in EN Norm 10025 angegeben. Kurz gesagt, Toleranzen, Abmessungen und Querschnittsmaße, sind in diesen EN Normen klar definiert.

Hinweis:
Betonstahl und Spannstahl, die ebenfalls beim Bau eine bedeutsame Rolle spielen, sind laut der EN Normen nicht als Baustahl klassifiziert.

 

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Baustelle

Unter einer Baustelle versteht man den Bereich oder Platz, auf dem gebaut, umgebaut oder abgerissen wird. Die Baustelle besteht aus dem Bereich, auf dem gearbeitet wird und dem Bereich, der für die Dauer der Arbeiten als Lagermöglichkeit, Standfläche für Gerätschaften genutzt wird und Produktionsfläche, wenn vor Ort Vorarbeiten getätigt werden müssen. Mit berücksichtigt werden muss außerdem Platz für die sanitären Einrichtungen und Aufenthaltsräumen. Auch Fahrwege und Wendeplätze müssen in die Planung einfließen. Beim Einsatz von großen Geräten kann der Baubereich zeitweise über die Fläche der Baustelle hinausgehen.

Es gibt rechtliche Vorgaben, wie die Baustelle eingerichtet werden muss. Die landesweite Baustellenverordnung ist zuständig beim Thema Wohnungsbau. In ihr sind alle zutreffenden Anforderungen und Richtlinien aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung und der Verkehrssicherungspflicht zusammengeführt. Diese Vorgaben dienen vor allem der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeiter auf der Baustelle.

Nach Beendigung der Bauarbeiten muss die Baustelle wieder aufgelöst werden. Dabei müssen die Geräte zurückgeführt, Bauabfälle entsorgt sowie die umliegenden genutzten Flächen in ihren ursprünglichen Zustand zurückgesetzt werden. Der gesamte Baustellenbereich muss ordnungsgemäß geräumt sein und bei einer abschließenden Begehung mit dem Auftraggeber muss dieser bestätigen, dass die Wiederherstellung der genutzten Fläche ordnungsgemäß erfolgt ist.

Hinweis:
Der Bauherr ist grundsätzlich für die Sicherheit der Baustelle verantwortlich und kann für Schäden haftbar gemacht werden. Daher sollte beim Hausbau nicht auf eine Bauherrenhaftpflichtversicherung verzichtet werden!

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Synonyme - Bauplatz,Baubereich

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