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Solarpflicht in Deutschland ab 2022

Im Gespräch ist die Frage, ob man Bauherrn bei einem Neubau das Solardach vorschreiben soll, schon länger. Hintergrund ist das Bestreben der Politik, die gesteckten Klimaziele zu erreichen. Dabei soll die verpflichtende Nutzung von Fotovoltaikanlagen für Neubauten helfen, weil so eine klimaneutrale Stromerzeugung vorangetrieben werden kann.

Flächendeckend hat sich die Solardachpflicht für Wohngebäude bisher nicht durchsetzen können. Bislang ist es seitens der Politik nicht gelungen, ein solches Vorhaben auf in Deutschland zu etablieren. Dies, obwohl die Verpflichtung zu einer solaren Stromerzeugung auf Dächern deutschen Klimazielen eher entgegenkommen dürfte. Das im Bundestag Ende Juni 2019 beschlossene Klimaschutzgesetz besagt, dass bis 2030 die Emissionen von Treibhausgasen grundlegend gesenkt werden sollen. Zudem will Deutschland bis 2045 klimaneutral werden.

Was bedeutet Solarpflicht?

Dieser Begriff beschreibt die gesetzliche Vorgabe, beim Neubau von Wohngebäuden und ggf. auch bei der Dachsanierung von Bestandsgebäuden eine Fotovoltaikanlage oder Solarthermieanlage zu installieren. Wir gehen davon aus, dass es im Gegenzug Förderungen, Vergütungen oder Zuschüsse geben wird. Es ist sehr wahrscheinlich, dass es auch für die Solardachpflicht verschiedene Ausnahmeregelungen geben wird.

Solardachpflicht ab 2022

Bislang darf der Bauherr selbst entscheiden, ob er eine Fotovoltaikanlage auf sein Dach installiert. Für Bauherrn, die ihr Eigenheim als „Effizienzhaus 40 plus“ errichten, ist das Solardach eine optimale Möglichkeit, um stromerzeugende Anlagen mit Batteriespeicher zu kombinieren. Sehr wahrscheinlich ist, dass Häuslebauer und auch Immobilienbesitzer, bei denen das Dach eine Grundsanierung erhalten soll, mit dem Solardach konfrontiert werden. Wir gehen davon aus, dass diese Regelung für denkmalgeschützte Immobilien nicht umgesetzt wird. Auch für Häuser mit Dachbegrünung könnte es unseres Erachtens eine Ausnahmeregelung geben.

Erste Bundesländer haben die solare Stromerzeugung für neu zu errichtende Wohngebäude bereits zur Pflicht gemacht:

Baden-Württemberg

Ab dem 1. Januar 2022 besteht gem. KSG BW für

  • neu zu errichtende Lagerhallen, Bürogebäuden oder Schulen die Pflicht, das Dach mit einer Fotovoltaikanlage auszustatten.
  • Darüber hinaus wurde die Solarnutzungspflicht auf neuen Parkplätzen bereits ab 35 Stellplätzen eingeführt.
  • Für Häuslebauer soll die Solarpflicht ab 1. Mai 2022 gelten.
  • Hauseigentümer, die eine grundlegende Dachsanierung vornehmen, müssen ab 1. Januar 2023 eine Solarstromanlage errichten.
  • Obligatorisch ist die Solarnutzungspflicht in Baden-Württemberg für alle ab diesem Zeitpunkt eingereichten Bauanträge.

Bayern

Die bayerische Landesregierung hat im November 2021 das Klimaschutzgesetz überarbeitet. Die Solarpflicht soll zunächst nur für Gewerbedächer gelten. Noch ist jedoch unklar, wann das novellierte BayKlimaG in Kraft treten wird.

Berlin

Mit dem Inkrafttreten des Solargesetzes gilt in Berlin ab 1. Januar 2023 die Solardachpflicht für

  • Neubauten und Bestandsgebäude (bei wesentlichem Dachumbau) bei einer Gebäudenutzfläche von mehr als 50 m².
  • Während beim Neubau mindestens 30 % der Bruttodachfläche mit einer Solaranlage bedeckt werden müssen, gelten für Bestandsbauten 30 Prozent der Nettodachfläche als verpflichtend.
  • Alternativ zu Solardachanlagen sind auch solarthermische Anlagen, zum Beispiel Fassaden-Photovoltaik-Anlagen gebaut werden.

Die Solaranlagenpflicht sieht Ausnahmen vor, wenn:

  • die Dachfläche nach Norden ausgerichtet ist.
  • die Errichtung einer Anlage technisch nicht umsetzbar ist.
  • Besondere Umstände zu einer unangemessenen Härte führen.

Bremen

Klar ist laut einem Beschluss der Bremer Bürgerschaft, dass es eine Solarpflicht für Neubauten geben wird. Für Bestandsgebäude soll sie gelten, wenn eine umfassende Dachsanierung vorgenommen wird. Allerdings ist noch unklar, wann diese Verordnung in Kraft treten soll.

Hamburg

Das Hamburgische Klimaschutzgesetzes (HmbKliSchG) sieht eine Solardachpflicht

  • und den Einsatz Erneuerbarer Energien bereits beim Heizungstausch,
  • für den Neubau mit Baubeginn nach dem 1. Januar 2023 und
  • für Bestandsimmobilien, bei denen die Dachhaut nach dem 1. Januar 2025 vollständig erneuert wird, vor.

Es gibt auch Ausnahmeregelungen:

Wenn

  • sich die Photovoltaikanlage nicht in weniger als 20 Jahren amortisiert,
  • die Installation einer Solaranlage technisch unmöglich oder
  • auf der Dachfläche bereits solarthermische Anlagen liegen,

entfällt die Solardachpflicht.

Niedersachsen

Im November hat der Landtag mit der Novellierung der niedersächsischen Bauordnung festgelegt, dass eine Solardachpflicht nur für gewerblich Gebäude mit einer Mindestdachfläche von 75 m² eingeführt wird.

Momentan gilt für neu zu errichtende Wohngebäude eine sogenannte Vorsorgepflicht. Diese besagt, dass Neubauten für die spätere Nachrüstung einer Solaranlage ausgestattet sein müssen. Dies bedeutet, dass die Dachkonstruktion für die künftige Installation einer Fotovoltaikanlage geeignet ist und alle notwendigen Vorbereitungen für eine unkomplizierte getroffen sind.

Ausnahmen gelten für den Fall, dass die Errichtung technisch unmöglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Auch für Baudenkmäler gilt die Ausnahmeregelung.

Nordrhein-Westfalen

Mit der Reform der Landesbauordnung im Juli 2021 wurden auch Regeln für den nachhaltigen Bau beschlossen. Gemäß § 8 Absatz 2 gilt die Solarpflicht ab Januar 2022 wie folgt:

  • für Parkflächen mit mehr als 35 Stellplätzen, die nicht einen Wohngebäude angehörig sind, ist ab 1. Januar 2022 eine Fotovoltaikanlage zu installieren.

Rheinland-Pfalz

Die ab 01. Januar 2023 Verpflichtung zur Installation von Solaranlagen ergibt sich aus dem Landessolargesetz (LSolarG) bezieht sich auf

  • Gewerbeneubauten mit mehr als 100 m² Nutzfläche
  • Parkplätze ab 50 Stellplätzen, die einem Gewerbe zugeordnet sind.

Schleswig-Holstein

Anfang 2022 soll das Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein 2022 in Kraft treten. Dies betrifft vorerst gewerbliche Neubauten, Gewerbeimmobilien, bei denen mehr als 10 Prozent der Dachfläche saniert werden sollen, sowie die Herstellung von Parkplätzen ab 100 Stellplätzen.

Staatliche Förderungen statt Solardachpflicht?

Statt jeden Bauherrn und Immobilienbesitzer zur Installation von Solaranlagen zu zwingen, könnten auch staatliche Förderprogramme die notwendige Motivation schaffen. Schon jetzt werden Bauherren durch die Programme der KfW und der BAfA für klimafreundliches Bauen belohnt. Insbesondere das KfW-Effizienzhaus 40 Plus ist ein Beispiel dafür, dass der Fokus auf Neubauten liegt, die mit Solartechnik und Batteriespeicher ausgestattet sind. Ein verpflichtendes Gesetz könnte dazu führen, dass sich Bauherrn mit der gerade noch zulässigen Solartechnik ausstatten, die zwar auf dem ersten Blick weniger kostet, sich dann aber weiniger effektiv erweist.

Worauf Bauwillige jetzt achten sollten

  • Es ist davon auszugehen, dass die Bundesländer selbst und auch der Bund die gesetzlichen Vorgaben anpassen. Insoweit sollten Bauinteressenten und Sanierungswillige sich vor Baubeginn bei der zuständigen Baubehörde informieren.

  • Wer ein Haus in einem Neubaugebiet bauen möchte, muss schon jetzt damit rechnen, dass die zuständige Kommune das Solardach vorschreibt oder auch andere Auflagen in Bezug auf die Nutzung erneuerbarer Energien vorgibt. In Bebauungsplänen werden diese Vorgaben verankert.

  • Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP enthält einen Hinweis darauf, dass in Zukunft möglichst alle Dachflächen für die solare Energiegewinnung genutzt werden sollen. Ob es diesbezüglich zu einer bundesweiten Einführung der Solarpflicht kommt, wird sich im Laufe der nächsten Jahre zeigen.

  • Grundsätzlich klar ist, dass die Baukosten mit der Einführung einer Solarpflicht steigen werden. In Zukunft wird man sich im Rahmen der Bauplanung weitaus mehr mit Einbindung erneuerbarer Energien befassen müssen als je zuvor. Hierbei geht es nicht nur um die Planung der Dachflächen selbst, sondern auch um den Platz für die Stromspeicher.

  • Wer den Hausbau plant, sollte sich unbedingt darüber im Klaren sein, dass irgendwann die Pflicht zur Nachrüstung einer Fotovoltaikanlage auf ihn zukommen kann. Insofern ist es ratsam, das Dach bereits so zu errichten, dass die Installation der Anlage problemlos möglich ist. Zudem sollte auch daran gedacht werden, im Gebäude selbst die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, die den Einbau von Energiespeichern ermöglicht.

Alle Angaben ohne Gewähr! Letzte Aktualisierung: 5. 12. 2021

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